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vom:
August 2001


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Mitarbeiter der Kampagne wegen GelöbNIX 1999 freigesprochen

Ulrike Gramann

Ralf Siemens von der Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär in Berlin ist am 2. Mai vor dem Amtsgericht Berlin vom Vorwurf des Widerstands, der Körperverletzung und des Landfriedensbruchs freigesprochen worden.


Ihm wurde vorgeworfen, sich am 20. Juli 1999 während der Anti-Gelöbnis-Demonstration an "gewalttätigen Ausschreitungen" beteiligt zu haben. Er soll "gezielt mit den Fäusten in Verletzungsabsicht in Richtung eingesetzter Polizeibeamter eingeschlagen" haben und sich seiner eigenen Festnahme mittels körperlicher Gewalt widersetzt sowie Polizeibeamte verletzt haben.

Nichts davon ist wahr. Die Zeugen, sowohl die Polizisten als auch TeilnehmerInnen der Demonstration, haben den Angeklagten mit ihren Aussagen entlastet. Dies hatte sich bereits am ersten Verhandlungstag am 24. April abgezeichnet. Die Staatsanwaltschaft hatte dennoch auf Fortführung des Verfahrens bestanden. Obwohl die Polizisten explizit erklärten, sie könnten keine Gewalttaten von seiten des Angeklagten bezeugen, forderte Staatsanwalt Witte eine Geldstrafe. Richter Warnstädt folgte dem nicht, sondern sprach Ralf Siemens frei.

Ralf Siemens war Anmelder der GelöbNIX-Demonstration und -Kundgebung, die anlässlich des Bundeswehr-Gelöbnisses 1999 stattgefunden hatte. Er hatte versucht, deeskalierend auf die Situation einzuwirken, als die Polizei ein von Demonstranten mitgeführtes Transparent mit der Aufschrift "Soldaten sind Mörder. Tucholski" zum Anlass für einen brutalen und rechtswidrigen Einsatz nahm. Ralf Siemens als Veranstalter wurde in einem offenbar gezielten Zugriff aus der Demonstration gezerrt und erst zu einem späteren Zeitpunkt wieder freigelassen. Siemens` Rechtsanwalt, Wolfgang Kaleck, wies zu Recht darauf hin, dass Grundrechte ausgehebelt werden, wenn jegliche physische Berührung als "Widerstand gegen die Staatsgewalt" bewertet wird, zumal weder Ralf Siemens noch die DemonstrantInnen, die das Transparent bei sich führten, zu einem Polizeieinsatz Anlass gegeben hatten. Das Tucholski-Zitat ist nach einer höchstrichterlichen Entscheidung straffrei.

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Kontakt: Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär, Kopenhagener Str. 71 - 10437 Berlin - Tel.: 030/4401300, Fax: 030/44013029, e-mail: info@Kampagne.de, http://www.Kampagne.de



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