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Ziviler Ungehorsam und gewaltfreier Widerstand

Martin Singe

Nachfolgender Artikel versteht sich als kleine inhaltliche Einführung in den Schwerpunkt dieses Friedensforums. Auch wenn vieles bekannt sein wird, soll im folgenden vers ucht werden, einige wesentliche Begriffe im Kontext Zivilen Ungehorsams und Gewaltfreien Widerstands anzusprechen. In den Schwerpunkt-Artikeln dieses Friedensforums wird vieles davon anschaulich. Eine umfassende Theorie kann ein so kurzer Artikel natürlich nicht bieten (vgl. dazu einige wenige Literaturhinweise am Ende).



Einige Begriffe

Im Prinzip ist Ziviler Ungehorsam ein Sammelbegriff für ganz verschiedene Aktionsformen, die beim Gewaltfreien Widerstand (bis hin zum Gewaltfreien Aufstand) eine Rolle spielen können. Gewaltfreier Widerstand zielt - normalerweise innerhalb eines Staates - auf die Veränderung einer Unrechtssituation. Wenn zu Methoden des Zivilen Ungehorsams gegriffen wird, sollten alle legalen Protestmöglichkeiten ausgeschöpft sein oder weiterhin eine parallele Rolle spielen. In der Regel beruft sich Ziviler Ungehorsam (im folgenden: ZU) auf vom Staat selbst definierte Grundprinzipien, die verletzt werden, oder auf vorgelagertes Recht wie die Allgemeinen Menschenrechte oder das Völkerrecht. Der Gerechtigkeitsbegriff spielt in allen diesen Widerstandsformen eine wesentliche Rolle. Es muss immer darum gehen, direkte oder strukturelle Gewalt (nach Johan Galtung) zu überwinden, um für die Gesamtgesellschaft einen insgesamt gerechteren Zustand zu erreichen, was wiederum nicht auf Kosten anderer Gesellschaften geschehen darf.

"Mach` dein Leben zu einem Gegengewicht"

Vor dem Entschluss zu Aktionen ZU ist eine gründliche Analyse notwendig, die die Stützen des Unrechtssystems untersucht, Veränderungshebel zu entdecken sucht, konstruktive Alternativen entwickelt und die Auswirkungen möglicher Aktionen bedenkt. Henry David Thoreau (1817-1862), einer der Begründer der Theorie des ZU und Steuer-Verweigerer gegen den Krieg der USA gegen Mexiko, schrieb: "Wenn aber das Gesetz so beschaffen ist, dass es notwendigerweise aus dir den Arm des Unrechts an einem anderen macht, dann, sage ich, brich das Gesetz. Mach` dein Leben zu einem Gegengewicht, um die Maschine aufzuhalten. Jedenfalls muss ich zusehen, dass ich mich nicht zu dem Unrecht hergebe, das ich verdamme." (in: Über die Pflicht zum Ungehorsam gegen den Staat, 1849). Thoreau macht hier deutlich, dass gewaltfreier Widerstand meist bei einem selbst beginnt. Wir alle sind in Unrechtssysteme und Unrechtssituationen vielfach eingebunden. An diesem Punkt setzen alle Aktionsformen von Verweigerung und Boykott an, indem man sich selbst weigert, weiterhin als Systemstütze zur Verfügung zu stehen. Solches Handeln ist in manchen Staaten - oft nach langen politischen Kämpfen - legalisiert worden, wie z.B. die Kriegsdienstverweigerung in der Bundesrepublik Deutschland (wenn auch eingeschränkt). Oft genug werden solche Verweigerungshandlungen bzw. Boykottaktionen staatlich verfolgt und bestraft.

Von Verweigerung und Boykott zur konstruktiven Aktion

Jeder Verweigerungshandlung und jedem Boykott stehen in der Regel in der Utopie der Handelnden alternative Umgangsformen mit dem Problem, auf das sich die Handlungen beziehen, gegenüber. Um im Friedensbereich zu beginnen: Viele Kriegsdienstverweigerer begnügen sich nicht mit dem reinen Nein-Sagen, sondern werden darüber hinaus in Bewegungen aktiv, die langfristig einen Staat ohne Armee anstreben. So ist z.B. in der BRD der Bund für Soziale Verteidigung als konstruktive Alternative zur Bundeswehr gegründet worden. Ohne dieselben Ziele verteidigen zu wollen wie der Staat, ging es doch darum, im Prozess des Aufbaus alternativer gewaltfreier Verteidigungsformen in einen generellen gesellschaftlichen Veränderungsprozess einzutreten. Als Beispiele für Versuche konstruktiver legaler Rolleninnovation auf dem Gebiet Krieg/Frieden können auch der Zivile Friedensdienst, die Peace Brigades International, Internationale Versöhnungsdienste etc. genannt werden. Der Wille, konstruktiv und gewaltfrei in Konfliktsituationen eingreifen zu können, ist Pate solcher Ansätze. Strittige Probleme gibt es dabei natürlich genug, vor allem wenn es um internationale gewaltfreie Einsätze in anderen Ländern geht und parallel Militär der gleichen Nation im Einsatz ist.

Gewaltfreie Aktion als Strategie

Das Schaubild "Formen gewaltfreier Aktion" macht deutlich, inwieweit eine gewaltfreie Aktion nicht isoliert steht, sondern in der Regel in ein strategisches Konzept eingebunden ist. In einem gewaltfreien Eskalationsszenarium beginnen die Aktionen mit legalen Mitteln. Immer sollten sich die Aktivitäten auf die beiden Ebenen Subversion/Konstruktion parallel beziehen. D.h. dass der angestrebte Zustand zumindest im Keim dem Kritisierten gegenübergestellt wird. Wer z.B. gegen den Castor demonstriert, wird gleichzeitig dafür werben, den Strom bei alternativen Anbietern (z.B. bei den Stromrebellen von Schönau) zu kaufen. Wer die Ausbeutung von Kaffeebauern in der 3. Welt kritisiert, wird Eine-Welt-Läden unterstützen und dafür werben, um ganz einfache Beispiele zu nennen. Die Eskalationsleiter steigert sich in der 2. Stufe im Bereich Subversion vom Protest zur legalen Nichtzusammenarbeit und im Bereich Konstruktion von funktionalen Demonstrationen zu legalen Rolleninnovationen. Auch diese 2. Stufe bleibt im legalen Bereich, bedeutet aber eine Steigerung hinsichtlich der Reichweite des Eingriffs in das System selbst, bedeutet also bereits eine Systemveränderung. In der 3. Stufe wird die (formale) Legalität außer Kraft gesetzt, sozusagen in Bezug auf das angestrebte Ziel aufgehoben. Dem Zivilen Ungehorsam auf dieser Ebene entspricht als konstruktives Element die zivile Usurpation (lt. Lexikon: widerrechtliche Inbesitznahme, Anmaßung der öffentlichen Gewalt, gesetzwidrige Machtergreifung). Ein weitgehendes Beispiel für diese Ebene wäre etwa bei einem gewaltfreien Aufstand die Machtübernahme. Beispiele dafür kennen wir aus der eigenen Geschichte aus der Zeit von Oktober/November 1989. Während der gewaltfreie Aufstand ein Unrechtssystem insgesamt überwinden will, dient die Soziale Verteidigung der Absicherung eines relativ gerechten Zustandes gegen innere oder äußere Bedrohungen. Ursprünglich als alternativ zum Militär gedachtes Verteidigungssystem (vgl. auch CSSR 1968) wird Soziale Verteidigung heute eher als Verteidigung einer bestimmten Lebensweise gedacht.

Die Mauern sind im eigenen Kopf

Wer immer zu Aktionen gewaltfreien Widerstands oder zivilen Ungehorsams greift, braucht Mut. Wer heute beim Castor-Protest mitmacht oder sich vor ein Kasernentor setzt, um gegen verbrecherische Kriege zu demonstrieren, wird schnell staatspolizeilich verprügelt, inhaftiert und vor Gericht gestellt. Dennoch ist auch der Zivile Ungehorsam rechtlich rechtfertigbar, wie die Juristen sagen. Zumindest dann, wenn Richter das eigene Rechtssystem hinreichend begreifen würden und einfachgesetzliche Strafregelungen im Kontext von Grundrechten, Menschenrechten und Völkerrecht interpretieren würden. Das passiert leider zu selten, weil die meisten RichterInnen die Staatskonformität sozusagen im Blute haben.

Deshalb werden Aktionen Zivilen Ungehorsams in der Regel in einer Gruppe vorbereitet, im gewaltfreien Aktionstraining eingeübt, um als Gruppe gemeinsam solidarisch Stärke entwickeln und Ängste überwinden zu können. Der Schritt zum Ungehorsam wird in der Gruppensolidarität leichter, aber die Entscheidung muss jede/r für sich treffen. Die Überwindung der eigenen Hürden im Kopf ist sicher eins der zentralsten Probleme. Abschließend dazu ein Auszug aus einem Vortrag von Dorothee Sölle von 1985:

"Ich bin einmal mit einer Gruppe von amerikanischen Kriegsgegnern zusammengewesen. Sie haben mir erzählt, dass sie vor dem Trident Submarine, das ist eins der großen atomaren U-Boote, lange eine Blockade gemacht haben. Da war ein Zaun und dahinter war der Zusammenstellungsort für diese U-Boote. Eines Tages saßen sie vor dem Zaun und einer sagte: `Warum gehen wir eigentlich nicht über diesen Zaun? Er ist doch klein und lächerlich. Wir könnten doch diesen Zaun ruhig überklettern. Er ist ja nicht ein dickes Hindernis.`- Dann sagte ein anderer, als sie darüber sprachen: `Der Zaun ist in uns.` Liebe Freunde, ich glaube in uns allen ist der Zaun, eine ganze Menge Zäune, und es kommt darauf an, irgendwann zu lernen, dass wir diesen Zaun übersteigen, den Zaun, der in uns ist, den Zaun aus Feigheit, aus Gehorsam, der uns anerzogen ist."

Literaturhinweise:

Günther Gugel, Wir werden nicht weichen, Erfahrungen mit Gewaltfreiheit. Eine praxisorientierte Einführung, 3. Aufl., Tübingen 2003

gewaltfreie aktion, Vierteljahreshefte für Frieden und Gerechtigkeit. Karlsruhe

Theodor Ebert, Ziviler Ungehorsam, Waldkirch 1984

Theodor Ebert, Soziale Verteidigung, Waldkirch 1981 (2 Bände)

Theodor Ebert, Gewaltfreier Aufstand, Waldkirch 1978

Komitee für Grundrechte und Demokratie, Ziviler Ungehorsam, Sensbachtal 1992



Formen gewaltfreier Aktion

(nach Theodor Ebert)

Eska


lationsstufeSubversive AktionðKonstruktive Aktion



1Protest z.B. Flugblätter, Märsche, MahnwachenðFunktionale Demonstration z.B. Seminare, Erklärungen, die die angestrebten Alternativen deutlich machen



2Legale Nichtzusammenarbeit z.B. Wahlboykott, Bummelstreik, Zurückweisung ziviler oder militärischer ÄmterðLegale Rolleninnovation z.B. Gründung eigener Bildungsstätten, Zeitungen, Hilfsfonds, usw.



3Ziviler Ungehorsam Offene Missachtung von Gesetzen z.B. durch Steuerverweigerung, Sitzstreik, GeneralstreikðZivile Usurpation z.B. durch Besetzung von Land oder Häusern, Sit-in an verbotenen Orten, Einrichtung von Selbstverwaltungen usw.


Theodor Ebert: Gewaltfreier Aufstand. Alternative zum Bürgerkrieg, Frankfurt 1970, S. 37





Martin Singe arbeitet beim Komitee für Grundrechte und Demokratie.

E-Mail: martin.singe@t-online.de

Website: ##martinsinge@grundrechtekomitee.de##
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