FF2008-3


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 Flüchtlinge ohne Recht auf Asyl

Flüchtlingsarbeit im Kontext des ehemaligen Jugoslawien

Eva Weber

Jugoslawien gibt es de facto schon seit fast 2 Jahrzehnten nicht mehr. Es zerbrach nicht nur an seinen inneren Widersprüchen, sondern insbesondere durch das Krisen- und Kriegsmanagement von außen, in dem das vereinigte Deutschland eine Führungsrolle übernahm, um seine neuen Machtansprüche auch militärisch und flüchtlingspolitisch zu erproben.

Der sozialistische Vielvölkerstaat Jugoslawien zeichnete sich durch eine sehr hohe Migration im Innern aus: z.B. galt das vorwiegend ländliche Kosovo schon zu Titos Zeiten als das "Armenhaus" Jugoslawiens, aus dessen Gegenden ganze Generationen junger Leute sich als Bäcker und HändlerInnen in Kroatien und Bosnien bis nach Slowenien verdingten und von dort ihre Einkommen nach Hause schickten. Seit der Zuspitzung der Schuldenkrise und der sozialen Revolten in den 80er Jahren wanderten weitere Hunderttausende als sogenannte GastarbeiterInnen nach Westeuropa, die meisten nach Deutschland, Österreich und in die Schweiz.

Die Abspaltungs- und Bürgerkriege seit Beginn der 90er Jahre stabilisierten die rassistischen und nationalistischen Kräfte, die alle sozialen Kämpfe in Blut und Zwangsethnisierung bzw. Vertreibung erstickten. Die innerjugoslawischen ArbeitsmigrantInnen fanden sich plötzlich als rechtlose und angefeindete Ausländer wieder und verloren ihre Existenzen. Im Kosovo, dem Ausgangskonflikt für alle folgenden Kriege, wurde 1989 durch das Milosevic-Regime der Autonomiestatus abgeschafft, 1990 die Regionalregierung und -verwaltung illegalisiert, die Provinz durch serbisches Militär besetzt und die zu 90% albanische Mehrheitsbevölkerung mit Repressionen überzogen, Tausende Protestierende eingesperrt, Hunderttausende vertrieben.

Das Flüchten von ca. 1/3 (2 Millionen) der kosovarischen Bevölkerung Anfang der 90er Jahre wurde ergänzt durch 1 1/2 Millionen Menschen, die den ethnischen Vernichtungskriegen besonders in Bosnien und Herzegowina zu entkommen suchten. Insgesamt lebten allein in Deutschland zwischen 1989 und bis 1995 mehr als 1/2 Million jugoslawische Bürgerkriegsflüchtlinge.

Wer konnte, kam hier bei Verwandten, FreundInnen und Bekannten unter, es gab eine bemerkenswerte Solidarität und Zusammenrücken der hier schon länger lebenden Familien der "Gastarbeiter" mit den Bürgerkriegsflüchtlingen. Ein kleinerer Teil der Flüchtlinge ohne Kontakte wurde jedoch in Lager gesperrt, zwar mit Sozialhilfe versorgt, jedoch meist in Form von "Sachleistungen".

Mit der Einführung des "Asylbewerberleistungsgesetzes" seit 1993 wurde die Lagerunterbringung ausgeweitet und die erhebliche Kürzung der Leistungen weit unterhalb dem bis dahin noch für alle geltenden Existenzminimum festgeschrieben.

Währenddessen sahen die Herrschenden in Europa und den USA bis hin zu den Vereinten Nationen den Ethnisierungs-Gewaltorgien in Jugoslawien abwartend und moderierend zu: offenbar so lange (im belagerten Sarajewo drei endlose Jahre von Morden und Massakern, im Kosovo ganze 10 Jahre Repressionen und "low intensity war"!), um mithilfe der Radikalkur "schöpferischer Zerstörung" die bisherigen Lebensweisen, Kämpfe und Arrangements im sozialen Konfliktausgleich so unwiederbringlich auszulöschen, dass das internationale Krisenmanagement im Verbund mit nationalistischen Kriegsgewinnlern seine eroberten, ethnisch zerstückten Protektorate (Bosnien und später Kosovo), völlig neu zurichten konnte!

Mit dem Dayton-Abkommen 1995 wurde der Bosnienkrieg zwar (für die Opfer und Widerstandsgruppen viel zu spät) beendet, jedoch das Kosovo gezielt ausgeklammert. Folglich spitzten sich im Kosovo nach 6-8 Jahren der mühsam pazifizierten "Parallelgesellschaft" gegen die serbische Besetzung die Kämpfe und militärischen Konflikte erheblich zu - begleitet und gelenkt von internationalen Interessen.

Trotzdem erhöhten direkt nach "Dayton" die deutschen Behörden und Gerichte den Ausreisedruck auf alle jugoslawischen, auch die kosovarischen Bürgerkriegsflüchtlinge.

Nach langem Zögern und Großdemonstrationen für das Bleiberecht und wenn schon, dann nur für eine "Rückkehr in Würde", entschieden sich in den nächsten 2 Jahren dennoch die meisten von Abschiebung bedrohten BosnierInnen, die damals noch vergleichsweise großzügigen "Rückkehrprämien", die von Monat zu Monat gekürzt wurden, in Anspruch zu nehmen und "freiwillig" auszureisen - eine "Rückkehr" in nach "Ethnien" aufgeteilte Zonen, wo kein Gras mehr wuchs, wohin verschwundene und ermordete Angehörige, FreundInnen und Nachbarn nie mehr zurück kehrten.

Zurück in Deutschland blieben nur noch ca. 50.000 BosnierInnen, die meisten vom Krieg schwer traumatisiert.

Die gut 200.000 Bürgerkriegsflüchtlinge aus Kosovo versuchten jedoch weiter beharrlich hier zu bleiben, dem Abschiebedruck auszuweichen - bis auf junge albanische Männer vorwiegend städtischer Herkunft, die in den Unis und Clubs im Exil sich auf bewaffnete Auseinandersetzungen im Kosovo vorbereitet hatten.

Weil Abschiebungen nach Rest-Jugoslawien auch wegen Sanktionen gegen Belgrad noch fast unmöglich waren, reagierte die politische Klasse mit Verschärfungen im sogenannten Asylbewerberleistungsgesetz auf das ausdauernde Hierbleiben der meisten Kosovoflüchtlinge. Mit der 3. Neuregelung 1998 wurde ihnen der Status als Bürgerkriegsflüchtlinge entzogen, sie wurden schlicht als "Wirtschaftsflüchtlinge" stigmatisiert oder kriminalisiert. Selbst nach 8-10 Jahren des Lebens in Deutschland mussten viele Familien, deren Kinder hier geboren waren oder aufwuchsen, sich einem unendlichen Zermürbungskrieg der Behörden widersetzen, den sie langfristig kaum gewinnen konnten: Ohne Aufenthaltsstatus (immer nur kurzfristig verlängerte Kettenduldungen oder "Grenzübertrittsbescheinigungen") und ohne Existenzgrundlage (Arbeitsverbot, Geldentzug, Zwang in Lager, Obdachlosigkeit, Illegalität) und von ständiger Angst vor der Abschiebung gepeinigt, sahen ab dem Herbst 1999 - nach der Beendigung des NATO-Kriegs und dem Abzug des serbischen Militärs aus Kosovo - viele keinen Ausweg mehr und entschlossen sich zur "freiwilligen" Ausreise.

Mein Kontakt mit ex-jugoslawischen Flüchtlingen in Berlin entstand ab 1997 aus der Unterstützung ihres Widerstands gegen die Lagerverwaltungen und Sozialämter, die teilweise darin wetteiferten, die Flüchtlinge durch unmenschliche Lebensbedingungen zu vertreiben. So protestierten in Berlin 1998 bis 2001 Bürgerkriegsflüchtlinge gegen ihre Unterbringung in Obdachlosenlagern, gegen Kakerlaken und Schimmel, Geldlosigkeit und Fertigessen mit Besuchen bei der Berliner Sozialsenatorin, mit Demonstrationen und Kundgebungen, auf denen die erzwungenen Ausreise-Erklärungen und Sozialamtsbescheide verbrannt wurden, mit massenhafter Verweigerung des Fertigessens bis zu Hungerstreiks gegen den neu eingeführten "um-zu-Paragrafen" 1a im "Asylbewerberleistungsgesetz" (Einreise, um Sozialhilfe zu beziehen).

In unserer Begleitung der Proteste mit Öffentlichkeitsarbeit, gemeinsamen Aktionen und Streik-Unterstützung wurde der Bedarf vieler Flüchtlinge an Einzelberatung und Unterstützung im Umgang mit den Ämtern überdeutlich. Denn einerseits verloren die Kämpfe von Flüchtlingen und Ausgegrenzten um Existenzrecht und Menschenwürde in dem Maß an öffentlichem Interesse und Einfluss, wie die Gesellschaft sich immer schneller im kapitalistischen Globalisierungs- und Antiterror-Fieber umwälzte. Das wirkliche Leben der sozial Ausgegrenzten verschwand hinter den Konstrukten von "Organisierter Kriminalität", "illegaler Migration" etc., mit deren Hilfe die Sicherheits- und Sondergesetze weiter ausdifferenziert wurden. Andererseits war die Flüchtlingsunterstützungsarbeit gezwungen, sich mit den stets reformierten Sondergesetzen und Weisungen auszukennen, um die Existenz- und Zukunftsansprüche der Flüchtlinge stärken zu können. Beides, die notwendige Professionalisierung der BeraterInnen und die fehlende politische Kraft zur Durchsetzung der sozialen Forderungen der Flüchtlinge, kennzeichnet die Unterstützungsarbeit im Kontext jugoslawischer Flüchtlinge bis heute.

Seit den Kämpfen jugoslawischer Flüchtlinge in der Jahrtausendwende gegen den §1a hat sich viel verändert. Öffentliche Proteste und gemeinsame Aktionen mit UnterstützerInnen und antirassistischen Gruppen sind stark zurück gegangen. Dennoch hat eine große Zahl kosovarischer Flüchtlinge es geschafft, dem Ausreisedruck zu widerstehen und in mühsamen Einzelkämpfen um Perspektiven hier sich einen vorläufigen Aufenthaltsstatus zu erstreiten. Der ist jedoch so prekär, dass es nur eine Frage der Zeit ist, wie bald und wie vielen er wieder entzogen werden wird.

Die sogenannte überwachte Unabhängigkeit Kosovos wurde von den kosovo-albanischen Flüchtlingen hier zwar überall gefeiert. Jedoch ist sie keine gute Aussicht für das Bleiberecht aller hier gebliebenen KosovarInnen, von denen viele zu den verfolgten Minderheiten und viele zu den Traumatisierten und Leistungsunfähigen zählen. Die "überwachte Unabhängigkeit" bedeutet, dass die kosovarischen Behörden in Kürze keine Chancen mehr haben, der Abschiebung dieser Flüchtlinge zu widersprechen, obwohl sie im Kosovo keinerlei Zukunftschancen haben.





Eva Weber ist Flüchtlingsberaterin bei der Berliner Forschungsgesellschaft Flucht und Migration. Dort ist ihr Schwerpunkt die Ethnisierung und Zerstörung des ehemaligen Jugoslawien und deutsche Flüchtlingspolitik.

E-Mail: ffm (at) ipn (Punkt) de

Website: www.ffm-berlin.de
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