FF6/08 Petition zum Asylbewerberleistungsgesetz



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Wenn das Recht die Schwachen systematisch diskriminiert und ausgrenzt

Asylbewerberleistungsgesetz endlich abschaffen!

Dirk Vogelskamp

"Wir können das geschehene Unrecht der Shoa nicht ungeschehen machen, so sehr wir uns das auch wünschen. Aber wir können etwas anderes: ... Wir können Verantwortung übernehmen, indem wir zeigen, dass es uns alle trifft, wenn manche von uns gedemütigt und ausgegrenzt werden. Wir können zeigen, dass Freiheit und Menschenwürde von uns allen in Gefahr sind, wenn die Freiheit und die Menschenwürde einiger von uns der Gefahr ausgesetzt sind."

Dieses Zitat stammt aus der Rede der Bundeskanzlerin, die sie auf der Gedenkveranstaltung zum 70. Jahrestag der Pogromnacht von 1938 am 9. November 2008 in der Synagoge Rykestraße in Berlin gehalten hat. Die Bundeskanzlerin erinnerte, dass das Schweigen und die Gleichgültigkeit der Mehrheit damals die systematischen Ausgrenzungs- und Entrechtungsprozesse der jüdischen Bevölkerung begleitet hatten. Und sie mahnte, wider Antisemitismus und Rassismus in der Gegenwart Stellung zu beziehen und Verantwortung zu übernehmen, "wenn manche von uns gedemütigt und ausgegrenzt werden". Wen aber schließt dieses gemeinschaftssuggerierende "von uns" der Kanzlerin eigentlich ein?

Ganz offensichtlich nicht alle Menschen, die in Deutschland leben. Vor 15 Jahren trat am 1. November 1993 mit dem Asylbewerberleistungsgesetz ein Sondergesetz in Kraft, das den Lebensunterhalt von Asylsuchenden und anderen Flüchtlingen regelt. Ihnen werden erheblich geringere Mittel zum Lebensunterhalt zugebilligt - in der Höhe seit nunmehr 15 Jahren unverändert - als anderen hilfebedürftigen Bürgerinnen und Bürgern. Zudem erfolgen die staatlichen Hilfen überwiegend bargeldlos - bis auf ein geringes Taschengeld - in Form von "Sachleistungen". Darüber hinaus werden sie beispielsweise gezwungen über Jahre hinweg in unwirtlichen Massenunterkünften und Sammellagern zu leben, in denen die Freiheit der Person massiv einschränkt ist. Mit diesen gesetzlich hergestellten Bedingungen werden Asylsuchende und andere Flüchtlinge diskriminiert und sozial desintegriert. Eine menschlich angemessene Befriedigung ihrer Bedürfnisse ist unter diesen Bedingungen nicht möglich. Mit dieser sozial diskriminierenden Ungleichbehandlung werden Menschen materiell unterversorgt ins Elend getrieben. Ihre desolaten Lebensverhältnisse sollen andere Menschen von der Flucht nach Deutschland abhalten. Damit aber werden Asylsuchende und andere Flüchtlinge zu bloßen Objekten staatlicher Migrationsverwaltung erniedrigt.

Das Komitee für Grundrechte und Demokratie hat deshalb eine Sammelpetition an den Deutschen Bundestag gerichtet, das Asylbewerberleistungsgesetz endlich abzuschaffen und den Asylsuchenden die üblichen sozialrechtlichen Leistungen zuzugestehen. In der Begründung der Petition heißt es: "Diese systematische Diskriminierung von Menschen im Namen des Rechts muss beendet werden. Sie ist mit den Menschenrechten unvereinbar, die laut Grundgesetz unmittelbar gelten. Sie verletzt die Würde der Menschen." Der Petition haben sich bislang über 3.300 Bürgerinnen und Bürger angeschlossen.

Am 12. November 2008 beriet der Bundestag spätabends über die gewonnenen Einsichten aus einer Großen Anfrage der Fraktion "Die Linke" zum Asylbewerberleistungsgesetz (BT-Drs. 16/7213, 16/9018) und über die Anträge der Fraktionen "Die Linke" und "Bündnis 90 / Die Grünen" zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes in erster Lesung. Das Komitee für Grundrechte und Demokratie hatte die BT-Abgeordneten aller Parteien zuvor über das Petitionsanliegen informiert und sie eingeladen, die Petitionsunterschriften am Tag darauf auf den Treppen des Reichstagsgebäudes entgegenzunehmen. Ulla Jelpke (Linksfraktion) und Josef Winkler (Fraktion die Grünen) waren der Einladung gefolgt und nahmen die Unterschriften entgegen (siehe Foto). Michael Heinrich (CDU/CSU) vertrat in der BT-Aussprache die bekannte Regierungsposition, dass das Asylbewerberleistungsgesetz seinen Zweck erfolgreich erfüllt habe, nämlich den Asylmissbrauch einzuschränken und "unsere Sozialsysteme" zu entlasten. Da für die "Betroffenen" kein "sozialer Integrationsbedarf" bestehe, halte er es für bedenklich "Ungleiches gleich zu behandeln". (Plenarprotokoll 16/186) Die SPD-Abgeordnete Gabriele Hiller Ohm wies immerhin darauf hin, dass inzwischen die meisten Asylsuchenden und Flüchtlinge die um 35 Prozent verminderten Sozialleistungen über drei Jahre und länger bezögen. Das Ansinnen der "Gleichbehandlung" fände sie gut, sehe aber keine Möglichkeit, dafür politische und gesellschaftliche Mehrheiten zu erhalten. In nationaldemokratischer Manier argumentierte Hartfried Wolff von der FDP: "Wer Asylsuchende sozialrechtlich mit Arbeitslosen gleichstellen will, der muss natürlich unseren (sic) Arbeitslosen erklären, warum sie, die möglicherweise jahrelang durch Steuerzahlungen und Abgabenleistungen für die Kosten unseres (sic) Sozialsystems aufgekommen sind, nun nicht auch höhere Ansprüche an Sozialleistungen haben als die, die das nicht haben. Wer so etwas, wie Linke und Grüne, will, muss ehrlich sagen, das unser Sozialleistungsniveau in manchen Ländern als unendlich verlockender Reichtum wirken muss. Und er muss sagen, dass unsere ohnehin schon in Schieflage befindlichen sozialen Sicherungssysteme durch die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes weiter unter Druck gerieten - zulasten der Bedürftigen in unserem Land, die nirgendwo Asyl oder Sozialleistungen bekommen können als hierzulande." (Plenarprotokoll 16/186) So freiheitlich vorurteilsschürend wie menschenrechtsfern!

Menschen, staatlicherseits als Flüchtlinge oder Asylsuchende definiert, ganz gleich, ob sie nun kurz oder länger in Deutschland leben, verursachen Kosten, die es zu minimieren gelte, zumal, wenn sie offensichtlich nicht "zu uns" gehören. Ungleiche wie deutsche Staatsbürger und Fremde sind nicht gleich zu behandeln. Darum dürfen die Menschenrechte der schutzsuchenden Fremden auf ein elendiges Überleben im Lagerprovisorium über Jahre hinweg eingedampft werden. Dafür findet sich immer noch ein politische Mehrheit in Parlament und Bundesrat - allen Grundrechtsbekenntnissen zum Trotz. Thomas Hohlfeld hat Inhalt und Intention des Asylbewerberleistungsgesetzes in die Formel "Demütigung per Gesetz" zusammengefasst (FriedensForum 3/2008, S. 33f.). Es werden Menschen durch dieses Gesetz gedemütigt, diskriminiert und ausgegrenzt. PRO ASYL spricht deshalb von einem "rassistischen Sondergesetz" (Presseerklärung 31. Oktober 2008).

Wir dürfen nicht schweigen, so die Bundeskanzlerin in ihrer Gedenkrede, "denn Antisemitismus und Rassismus bedrohen unsere grundlegenden Werte: Die Werte der Demokratie, der Vielfalt und der Achtung der Menschenrechte. Menschenrechte haben einen Wesenszug: Sie sind unteilbar. Sie gelten für alle, für jeden Einzelnen, unabhängig von Abstammung, Geschlecht, Sprache, Herkunft und Glaube. Sie sind das Fundament unserer freiheitlichen Grundordnung. Wer das nicht erkennt, wer auch nur kleinste Ausnahmen zulässt (sic!), der zerstört dieses Fundament als Ganzes." Anders als die sonntagsredende Bundeskanzlerin schweigen wir nicht, wenn die politische Klasse die Fundamente eines humanen Zusammenlebens zerstört. Im Konzert mit anderen parlamentarischen und außerparlamentarischen Initiativen hat die komiteeliche Petition zumindest dazu beigetragen, das grundrechtswidrige Sondergesetz nach 15 Jahren wieder auf die politische Tagesordnung zu heben. Ob es eines Tages "kippen" wird? Schreiben Sie ihren lokalen Bundestagsabgeordneten oder dem Petitionsausschuss, dass Sie eine Abschaffung des Sondergesetzes befürworten. Schweigt nicht, wenn das Recht die Schwachen systematisch diskriminiert und ausgrenzt. Es sei ein Irrglaube, so die deutsche Bundeskanzlerin, "sich nicht betroffen zu fühlen, wenn es den Nachbarn, aber nicht einen selbst trifft. Dieser Irrglaube führt uns immer weiter ins Unheil". Da hat sie recht. Die grundrechtswidrige Ungleichheitskonstruktion fördert Gewalt noch und noch. Sie erlaubt es schließlich auch, den Tod Tausender an den europäischen Außengrenzen achselzuckend hinzunehmen.



Dirk Vogelskamp arbeitet im Sekretariat des Komitees für Grundrechte und Demokratie.

E-Mail: dirkvogelskamp (at) grundrechtekomitee (Punkt) de
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