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Strafbefehl wegen Leopard 2-Aktion

Krauss-Maffei Wegmann in Angst vor Geheimnisverrat

Martin Singe

Der Friedensaktivist Hermann Theisen aus Heidelberg hat ausgerechnet am Menschenrechtstag, dem 10.12.2012, einen Strafbefehl des Münchener Amtsgerichts erhalten, in dem er zur Zahlung einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen aufgefordert wird. Der Vorwurf lautet "öffentliche Aufforderung zu Straftaten nach § 111 StGB". Theisen hatte im Juli vor der Panzerschmiede Krauss-Maffei Wegmann (KMW) in München Flugblätter an die Angestellten verteilt, in denen diese zu Boykott- und Sabotagehandlungen gegen den geplanten Panzer- Deal aufgefordert wurden.

Ein solcher Aufruf versteht sich natürlich als Appell an das Gewissen der Angestellten, die selbst über die vorgeschlagenen Handlungen entscheiden müssen. Deshalb ist ein solcher Aufruf zumindest vom Grundrecht der Meinungsfreiheit voll gedeckt. Der Strafbefehl stellt die Datenausspähung in den Mittelpunkt der Argumentation.

Interessant ist nun im Widerspruchsprozess, ob ein Angestellter von KMW sich überhaupt strafbar gemacht hätte, wenn er Daten über die Panzerherstellung öffentlich gemacht hätte. Immerhin ist die Panzerlieferung nach Saudi-Arabien trotz formaler Legitimation inhaltlich menschenrechtswidrig, wenn nicht verbrecherisch.

Dagegen gilt es rechtzeitig Widerstand zu leisten, nicht erst, wenn neue Panzer Saudi-Arabiens wiederum in Bahrain oder im eigenen Land gewaltsam Demokratiebewegungen niederwalzen.

Das Grundgesetz verpflichtet alle BürgerInnen zum Frieden und zur Einhaltung des Völkerrechts!

Menschenrechte können nicht gegen strategische Interessen der Bundesrepublik abgewogen werden, wie es Merkel in ihrer neuen Doktrin zur "Ertüchtigung" (Waffenlieferungen) von autoritären Regimen für Stellvertreterkriege vorsieht. Das Grundgesetz spricht von unveräußerlichen, und damit unabwägbaren Menschenrechten: "Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt." (Art. 1, Abs. 2) Und gemäß Art. 25 GG gehen die allgemeinen Regeln des Völkerrechts (und dazu gehören Gewaltverbot und Friedensverpflichtung) den Gesetzen vor und "erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes".

Wir haben die Pflicht zum Widerstand!

Im neuen Jahr 2013 gilt es, den Protest gegen die Rüstungsexporte samt der unseligen Geheimhaltungspolitik massiv auszuweiten! Die Bundesregierung, alle ParlamentarierInnen und die Rüstungsunternehmen, allen voran Rheinmetall und Krauss-Maffei Wegmann, müssen weiter unter Druck gesetzt werden. Für unverletzliche und unveräußerliche Menschenrechte!



Martin Singe arbeitet beim Komitee für Grundrechte und Demokratie und ist Redakteur des FriedensForums.

E-Mail: martinsinge (at) grundrechtekomitee (Punkt) de
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