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 Hintergrund

Auslandseinsätze

Das Parlament soll entmündigt werden

Martin Singe

Ein neuer Vorschlag für eine weitere Entmündigung des Bundestages in Sachen Zustimmung zu Auslandseinsätzen der Bundeswehr liegt vor. Rechtzeitig vor den Koalitionsverhandlungen hat Ekkehard Brose im Namen der regierungsnahen Stiftung Wissenschaft und Politik ein "Plädoyer für eine begrenzte Reform des Parlamentsbeteiligungsgesetzes" vorgelegt. Originell: Herr Brose ist Ministerialdirigent im Auswärtigen Amt und war bis Juni 2013 stellvertretender Leiter der Ständigen Vertretung Deutschlands bei der NATO. Das heißt, er weiß, wovon er redet. Und zugleich kennt er die Anforderungen der NATO, die demokratische Einflussnahmen von nationalen Parlamenten generell als eine Behinderung ihrer Handlungsfähigkeit empfindet. Bei der NATO muss im Kriegsfall alles schnell gehen. Demokratische Beschränkungen in Mitgliedsstaaten sind nur hinderlich.

Zum ersten wird gefordert, dass die deutschen SoldatInnen, die in multinationalen Stäben und Hauptquartieren der NATO Dienst tun, grundsätzlich nicht mehr dem Parlamentsvorbehalt unterliegen, wenn sie in Operationen des Bündnisses eingesetzt werden. Zum zweiten soll der Einsatz deutscher SoldatInnen in luftgestützten Aufklärungs- und Führungseinheiten der NATO (z. B. AWACS) als automatisch genehmigt gelten. Das Ganze wird als "begrenzte" Reform verkauft, weil es ja immerhin von CDU-Abgeordneten schon viel weitergehendere Änderungsforderungen gibt. Alle Einsätze von multinationalen Verbänden wie der NATO-Response-Force und der EU-Schlachttruppen (Battle Groups) sollten nach deren Vorstellungen vom Parlamentsvorbehalt ausgenommen werden.

Zur Erinnerung: Das Parlamentsbeteiligungsgesetz war überhaupt nur auf Anforderung des Bundesverfassungsgerichts erlassen worden. Vorher allerdings - als das Verfassungsgericht noch nicht die verheerende Auslandseinsatzentscheidung 1994 getroffen hatte - war das Parlament noch von der Notwendigkeit einer Grundgesetzänderung überzeugt. Damals forderte sogar die CDU, dass nur eine 2/3-Mehrheit des Parlaments einen Auslandseinsatz der Bundeswehr beschließen dürfe. Heute ist es im Parlamentsbeteiligungsgesetz eine einfache Mehrheit, die zudem bei Einsätzen "bei Gefahr im Verzug" auch nicht gefragt wird. Wir haben also eine Regierungsarmee. Das Parlamentsheer ist reine Makulatur. Von Volksarmee ganz zu schweigen.



E-Mail: martin (Punkt) singe (at) t-online (Punkt) de
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