Erstellt: März 1998 nächster Artikel siehe auch: Atomnutzung stoppen FF2/98 - Die Castor- kontroverse FF2/98 - Polizei- gewalt FF2/98 - Wenn Staatsmacht nur noch peinlich ist | FriedensForum 2/1998 Zusammenschluß von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten Zu den Castor-Transporten Neue Richter-Vereinigung e.V. Richterinnen und Richter aus verschiedenen Teilen Deutschlands erklären zusammen mit BewohnerInnen des Wendlandes nach gemeinsamen Gesprächen: "Sonderrechtsgebiet Gorleben" Der Umstand, daß durch die Nutzung von Kernenergie das unlösbare Problem der Entsorgung in der Welt ist, bedingt in allen Gewalten des Staatswesens unlösbare Konflikte und führt zu tiefgreifenden Veränderungen in der Gesellschaft. Der Gesetzgeber sieht sich durch die Entscheidung für die Atomenergie in der Pflicht, Eigentumsrechte der Energieversorger durchzusetzen. Das geht nur durch massive Eingriffe in Freiheitsrechte betroffener Bürger. Die Verwaltungsbehörden unterwerfen sich bei Genehmigung und Überprüfung von Atomanlagen technischen Regelwerken aus der Sphäre der Betreiber und entziehen sich damit selbst das Instrumentarium für die ihnen aufgegebene Kontrolle. Im Atomrechtsverfahren zwingend vorgegebene Beteiligungsrechte werden durch das Ausweichen auf Genehmigungsregeln nach allgemeinem Verwaltungsrecht unterlaufen. Gefahrenabwehr und Polizeirecht werden darauf beschränkt, Atommülltransporte vor dem Bürger statt Bürger vor atomarer Strahlung zu schützen. Vor Ort wird dadurch die Rechtsordnung für die Dauer des Transports faktisch außer Kraft gesetzt. Das hat fatale Auswirkungen für das demokratische Miteinander in der Gesellschaft. Justiz wird benutzt zur Absicherung atompolitischer Entscheidungen der politischen Führung, die einseitig Intressen der Betreiber dienen. | |
zum Anfang | Verwaltungsgerichte werden ihrer verfassungsrechtlichen Aufgabe zur Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen oftmals nicht gerecht, weil technische Regelungsdichte und vermeintlich unüberwindliche obergerichtliche Vorgaben keinen Entscheidungsspielraum belassen.
Strafjustiz sieht sich mit neuen Formen politischen Protestes der Bürger konfrontiert. Der Versuch, dadurch entstehende Konflikte mit den Mitteln des Strafrechts zu lösen, unterläuft häufig das Grundrecht auf kollektive Meinungsäußerung. Die herkömmliche Anwendung des Strafrechts auf solche Formen politischen Handelns führt zur flächendeckenden Kriminalisierung gerechtfertigten Bürgerprotestes. Zusätzlich wird durch Inanspruchnahme von Demonstranten auf Schadensersatz wegen unerlaubter Eingriffe in die Gewerbebetriebe beteiligter Unternehmen oder wegen Störung in der gewinnbringenden Besitzausübung an Anlagen und Gerät das finanzielle Risiko der Grundrechtsausübung und des Widerstandes in existenzvernichtende Dimensionen gesteigert. Dabei bleibt in der bisherigen Rechtsprechung der Zivilgerichte eine befriedigende Berücksichtigung des Grundrechts der kollektiven Meinungsäußerungsfreiheit auf der Strecke. Dannenberg, den 07. Februar 1998 | |
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