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Mai 1998


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FriedensForum 3/1998


Demonstrationsbeobachtung während des Transportes von hochradioaktivem Müll in das Zwischenlager in Ahaus am 19. und 20. März 1998

Der Castor rollt mit autoritär-rechtsstaatlicher Hilfe über demokratische Grundrechte

Wolf-Dieter Narr und Elke Steven

Die sechs Castor-Behälter mit hochradioaktivem Müll aus Neckarwestheim und Gundremmingen sind am Freitag, den 20.3.1998, abends im Zwischenlager in Ahaus eingelagert worden. In einer Überrumpelungsaktion ist der Transport vom angekündigten Mittwoch, den 25. März 1998, auf Freitag, den 20. März, vorgezogen worden. Dahinter stand der Wunsch der "Obrigkeit", die Atomkraftgegner auszutricksen, den Widerstand auszuschalten und den Protest zu umgehen. Das Demonstrationsrecht ist jedoch kein Gnadenakt der herrschenden Repräsentanten. Es ist ein zentrales demokratisches Recht. Die Öffentlichkeit in die Irre zu führen, um die Wahrnehmung des Demonstrationsrechts für eine Vielzahl von BürgerInnen praktisch auszuschalten, ist folgerichtig antidemokratisch.

Tausende von Demonstrierenden sind trotzdem nach Ahaus gekommen. Sie organisierten ihren Protest unter diesen schlechten, Kommunikation und Organisation verhindernden Bedingungen. Sie machten deutlich, daß sich der Widerstand durch regierungsamtliche Tricks nicht einfach unterbinden läßt. Deutlich wurde, wie selbstverständlich der gewaltlose, aber konsequente Protest in der Antiatombewegung verankert ist. Seit der Ankündigung des Transportes von Castor-Behältern aus Süddeutschland nach Ahaus hat die Bürgerinitiative in Ahaus breiten Rückhalt in der münsterländischen Bevölkerung gefunden. Die Skepsis eines großen Teils der Bevölkerung gegenüber "Chaoten", die in das ruhige Städtchen einfallen könnten, ist weithin der Empörung über das Auftreten der Polizei gewichen.

 zum AnfangDie offizielle politische Strategie und das Polizeikonzept zeigen ein undemokratisches Verständnis von Bürgerprotest und einen entsprechenden Umgang mit demselben. Hinter einer äußerst brüchigen und dünnen Fassade, die den Anschein erweckt, als würden die etablierten politischen Instanzen die Grundrechte, allen voran das demokratische Urrecht auf Demonstration, wahren, verbergen sich patriarchalisch-undemokratische Repressionen. Demokratie läßt sich jedoch nicht auf eine schöne und freundliche Fassade für die Medien reduzieren. Die Polizei war darauf vorbereitet, jeden Protest ohne Schonung der Bürgerrechte zu beseitigen.

Wie bereits in den letzten drei Jahren hat das Komitee für Grundrechte und Demokratie auch diesmal die Proteste beobachtet, die den Transport von hochradioaktivem Müll in ein Zwischenlager in der Bundesrepublik Deutschland begleiteten. Trotz der Desinformationspolitik und der Vorverlegung des Transports waren ab Donnerstag, den 19. März 1998, zunächst vier, ab dem frühen Freitag morgen sechzehn Beobachter und Beobachterinnen in Ahaus anwesend, um das Geschehen sorgfältig zu protokollieren und zu dokumentieren.

1. Die Landesregierung, der Innenminister und ein
   Gutteil der Medien erzeugt zu propagandistischen
   Zwecken falsche Bilder von "gewaltbereiten"
   Demonstranten. Einerseits kritisierte die
   Landesregierung NRW die Castor-Transporte nach
   Ahaus und bezeichnete sie als "Provokation" und
   "überflüssig". Gleichzeitig warnten Innenminister
   Kniola und Verfassungsschutz vor den erwarteten
   "2000 gewaltbereiten Autonomen". Die Bevölkerung
   sollte so darauf eingestimmt werden, die
   Protestierenden zu disqualifizieren. Die Polizei
   wurde auf Härte und "konsequentes" Vorgehen
   vorbereitet. Nach dem Transport ist in vielen
   Medien berichtet worden, die PolizeibeamtInnen
   hätten sich erstaunt über die Gewaltfreiheit der
   Demonstrierenden in Ahaus geäußert. Bereits in
   einer Podiumsdiskussion zum bevorstehenden
   Castortransport nach Gorleben im Jahr 1997
   beklagte ein Polizeibeamter, daß sie vor dem
   Transport 1996 innerhalb der Polizei nur auf
   Gewalttäter vorbereitet worden seien. Im Wendland
   seien ihnen jedoch vor allem freundliche, das
   Gespräch suchende, Kaffee und Plätzchen schenkende
   Bürger und Bürgerinnen begegnet. Dieses Gewaltbild
   dient der Bereitschaft von PolizeibeamtInnen
   zuzuschlagen. Es erzeugt unnötig Aggressionen,
   Angst und Abwehr.

2. Eine Politik des Scheindialogs. Polizei und
   Landesregierung haben im Vorfeld Gespräche mit
   verschiedenen Gruppen und Initiativen geführt, um
   sich über die Einschätzungen und
   Demonstrationserfahrungen derjenigen zu
   informieren, die Proteste organisieren. Angeblich
   sollte eine Demokratie und Grundrechte wahrende
   Form des Umgangs mit dem Protest gefunden werden.
   Diese Gespräche mußten jedoch von den Beteiligten
   schon kurz vor dem Transport als substanzlose
   Öffentlichkeitsarbeit empfunden werden. Wenn man
   bedenkt, daß auch ein verantwortlicher
   Polizeipräsident gemäß dem hier angewandten hohlen
   Demokratieverständnis übergangen werden konnte,
   so verwundert dieses Public-Relation-Verfahren
   nicht.

3. Die willkürliche Handhabung von
   grundrechtswidrigen Allgemeinverfügungen. Schon
   früh wurde ein Demonstrationsverbot erlassen.
   Zeitlich und räumlich weit ausgedehnt wurden
   Demonstrationen verboten. Schon sechs Tage vor
   dem (vorgesehenen) Transporttermin, 24 Stunden
   über den Transportabschluß hinaus und entlang
   einer 12 km langen Transportstrecke waren
   unangemeldete Demonstrationen verboten. Auf den
   Bahngleisen waren alle Versammlungen verboten.
   Die Verbotskriterien waren so formuliert, daß
   offensichtlich der Wille bestand, auch jede
   angemeldete Demonstration willkürlich verbieten zu
   können. Grundrechtswidrig wurde somit das Recht
   auf Versammlungsfreiheit und freie
   Meinungsäußerung eingeschränkt.

4. Schikanöser Umgang mit Bürgern und Bürgerinnen.
   Die Demonstrierenden hatten schon frühzeitig
   mehrere Wiesen gepachtet oder von Bauern zur
   Verfügung gestellt bekommen. Auf diesen sollten
   Camps eingerichtet werden. Hier sollten die
   Demonstrierenden übernachten können. Hier wollten
   sie ihre Verpflegung wie die Kommunikation
   untereinander organisieren. Auch diese Camps auf
   Privatgelände sollten, selbst wenn sie außerhalb
   der Versammlungsverbotszone lagen, angemeldet und
   nur nach Genehmigungen eingerichtet werden dürfen.
   Kurz vor dem Transport waren die Entscheidungen
   jedoch teilweise noch nicht einmal gefallen. Das
   Nordcamp lag beispielsweise außerhalb der
   Demonstrationsverbotszone und war vom Ordnungsamt
   genehmigt worden. Donnerstag spätnachmittag wurde
   es verboten. Die Bewohner, die bereits Zelte und
   vor allem die Küche für die Demonstrierenden
   aufgebaut hatten, wurden aufgefordert, das Camp
   innerhalb von einer halben Stunde zu räumen. Die
   Versorgungsstrukturen mußten auf einem anderen
   Platz im Dunkeln neu aufgebaut werden. Der neue
   Platz lag näher an den Schienen als der alte.
   Nicht wesentlich anders erging es dem Südcamp, das
   ebenfalls außerhalb der Demonstrationsverbotszone
   lag und trotzdem Donnerstag nachmittag verboten
   wurde.

5. Polizeigewaltige Abschreckungspolitik
   bürger-normalen Protests. Nicht genehmigte
   Demonstrationen und Proteste und gewaltfreie
   Aktionen zivilen Ungehorsams wurden von der
   Polizei von vorneherein als Störungen
   wahrgenommen, gegen die mit aller Konsequenz
   vorzugehen sei. Deutlich gemacht wurde ein
   rücksichtsloses Vorgehen gegen alle diejenigen,
   die ihr Demonstrationsrecht wahrnehmen wollten.
   Diejenigen, die versuchten, auf die Gleise zu
   gelangen, oder dort eine Sitzblockade machten,
   wurden in Gewahrsam genommen oder - später - mit
   polizeilicher Gewalt unter Mißachtung der
   Verhältnismäßigkeit von den Gleisen vertrieben.

6. Die neu-alten Geheimnisse vor- und
   nachdemokratischen Herrschens. Geheimhaltung ist
   eines der wesentlichen Kennzeichen der Planung
   dieses Transportes. Nicht nur der Termin des
   Transportes, auch die Orte der
   Gefangenensammelstellen sollten geheim bleiben.
   Kontakte zu den Gefangenen durften nur von
   Verwandten aufgenommen werden. Zumindest in einer
   Gefangenensammelstelle durften keine
   Telefongespräche mit dem Ermittlungsausschuß, der
   die Einschaltung von Rechtsanwälten ermöglicht
   hätte, geführt werden. Explizit wurde nur ein
   Telefongespräche mit Verwandten erlaubt.

7. Vorsätzlich-amtliche Verletzung von Grundrechten.
   Der Umgang mit den Gefangenen entsprach nicht den
   notwendigen grundrechtlichen Bedingungen.
   Diejenigen, die beispielsweise am frühen Freitag
   morgen in Ahaus in Gewahrsam genommen worden
   waren, saßen über Stunden gefesselt im Bus.
   Stunden mußten sie auf die Personalienfeststellung
   in Rheine warten. Die Zellen waren mit keinerlei
   Mobiliar ausgestattet. In Zellen von ca. 17 qm mit
   einem Fenster von ca. 30 x 30 cm waren ca. 20
   Personen eingesperrt. Obwohl sie die Sitzblockade
   auf den Schienen vor 8.00 Uhr begonnen hatten und
   von dort in Gewahrsam genommen worden waren,
   bekamen sie erst gegen 22.00 Uhr Getränke und erst
   ab 23.00 Uhr Essen. Einige bekamen in diesen
   kahlen Zellen erst ab 3.00 Uhr Decken oder
   Isomatten. Obwohl der Grund der Ingewahrsamnahme,
   der Protest gegen den Castor-Transport, sich um
   20.30 Uhr erledigt hatte, wurden die Gefangenen
   nicht vor 6.00 Uhr entlassen. Viele erlangten erst
   im Laufe des Vormittags ihre Freiheit.

8. Behinderungen freien Verkehrs überall. Eine freie
   Bewegung war weiträumig nicht möglich. Straßen
   wurden je nach polizeilichem Bedarf völlig
   gesperrt, die Zufahrt nach Ahaus war für
   BürgerInnen zeitweise kaum oder gar nicht möglich.
   Busse wurden über Stunden aufgehalten. Die
   DemonstrationsbeobachterInnen wurden während
   laufender polizeilicher Aktionen mehrfach nicht
   durchgelassen und konnten die Orte nur auf Umwegen
   erreichen. An mindestens zwei Stellen wurde auch
   eine Landtagsabgeordnete an polizeilichen
   Kontrollstellen nicht durchgelassen.

9. Rabiate Polizeigewalt. Demonstrationen und
   Proteste wurden immer wieder mit körperlicher
   Gewalt gegen die Demonstrierenden durch die
   Polizei verhindert. Während der Blockierung der
   Gleise im Süden von Ahaus wurde mit aggressiven
   Polizeigriffen die Räumung durchgesetzt (Kopf und
   Gliedmaße verdrehen, Griffe in Augen und Nasen).
   Während einer Blockade von Gefangenenbussen wurde
   mit Tritten und Schlägen in Gesicht und auf
   Genitalien gegen die Demonstrierenden vorgegangen.
   Im Verlauf der Proteste sind auch Schlagstöcke
   und Wasserwerfer eingesetzt worden.

10. Trotz aller staatsgewaltigen Herausforderung
    triumphierte die bürgerliche Gewaltfreiheit. Auf
    Seiten der Demonstrierenden war trotz dieser
    vielfältigen Beiträge zur Eskalation seitens
    Politik und Polizei vor allem die tiefverankerte
    Gewaltfreiheit zu konstatieren. Freitag nachmittag
    wurden die Schienen südlich von Ahaus besetzt.
    Viele angereiste Demonstrierende, vor allem aber
    auch viele Ahauser setzten sich auf die Schiene
    und blieben dort sitzen, als die Polizei anrückte.
    Deutlich wurde, daß die Bürger und Bürgerinnen
    ihre Erklärung ernst meinten, den Transport durch
    eine Sitzblockade aufhalten zu wollen. Wenn auch -
    wie bei den Protesten in Gorleben - die
    hilfreichen, erklärenden und motivierenden - aber
    auch beruhigenden - Kommentare durch
    Megaphonanlagen der Bürgerinitiativen fehlten -
    viele, die dies hätten leisten können, waren in
    Gewahrsahm genommen - war dies eine um so
    eindrucksvollere Demonstration des gewaltlosen
    Protestes und massenhaften zivilen Ungehorsams.

11. Protestkultur gestärkt. Entgegen diesem
    polizeilichen Konzept der Verhinderung von
    Demonstrationen, zeigten die BürgerInnen ihre
    Bereitschaft zum gewaltfreien Protest, der sich
    nicht durch willkürliche polizeiliche Maßnahmen
    aufhalten läßt. Im Münsterland ist innerhalb eines
    knappen Jahres seit der Ankündigung der Transporte
    von hochradioaktivem Müll aus den Kernkraftwerken
    in Süddeutschland eine Protestbewegung
    entstanden, die allmählich ihren Rückhalt in der
    Bevölkerung findet hat. Das polizeiliche Vorgehen,
    das auf eine Mischung von Deeskalation und
    tatsächlicher Gewalt gegen den Protest aus der
    Bevölkerung setzte, hat den Protest gestärkt.



Prof. Dr. Wolf-Dieter Narr gehört zum Geschäftsführenden Vorstand des Komitees für Grundrechte und Demokratie. Dr. Elke Steven ist Mitarbeiterin des Komitees.
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