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24.04.2011


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Ostermärsche und -aktionen 2011

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Rededispostion für den Ostermarsch 2011 in Büchel am 25. April

Ostermarsch Büchel 2011

Elke Koller (in Büchel)

Meine Klage gegen die Bundesregierung auf Abzug der Atomwaffen und die Beendigung der nuklearen Teilhabe in der NATO.

Eigentlich stehen wir hier auf einer Zielscheibe, denn wo könnte ein potentieller Angreifer die Bundesrepublik empfindlich treffen? Ziele neben Berlin und Frankfurt und einigen Rüstungsbetrieben wie Daimler oder EADS ist eben auch der Fliegerhorst bei Büchel als besonders kritischer Militärstützpunkt. Denn hier liegen noch vermutlich 20 Atombomben des Typs B 61 und deutsche Tornadopiloten müssen immer noch den Abwurf dieser Bomben üben, obwohl der Kalte Krieg längst vorrüber ist.

Nun glaube ich nicht an einen Militärangriff, denn wir sind nur von befreundeten Staaten umgeben.

Aber Terroristen könnten z.B.einen Anschlag planen. Das glaubt wohl auch die Bundesregierung, denn seit einigen Jahren finden regelmäßig Antiterrorübungen auf dem Fliegerhorst statt.

Dabei gibt es einen besonders kritischer Moment, wenn nämlich die Bomben zur Wartung aus ihren 8m tiefen Grüften hochgeholt werden müssen. Das findet mehrmals im Jahr statt.

Auch ist diese Situation besonders kritisch für einen Unfall, denn die Zünder enthalten radioaktives Tritium, das unter hohem Druck steht und unter ungünstigen Umständen austreten kann.

Und wie groß ist das Risiko eines tektonischen Ereignisses? Immerhin sind wir hier in der Vulkaneifel. Die Zeit der Vulkanausbrüche liegt zwar lange zurück, aber vor wenigen Wochen gab es gerade ein Erdbeben der Stärke 5,8 an der anderen Rheinseite.

Ich persönlich fühle mich bedroht durch die Lagerung diese Waffen .....

Auch die große Mehrheit der Bevölkerung ist gegen die Stationierung von Atomwaffen in Deutschland.

Denn diese Waffen sind unmenschlich und völkerrechtswidrig.

Das stellte auch der Internationale Gerichtshof in Den Haag in seinem Gutachten von 1996 fest.

Die in Büchel praktizierte "nukleare Teilhabe" in der NATO verstößt außerdem gegen den Nichtverbreitungsvertrag ( NPT ), durch den sich Deutschland verpflichtet hat, weder unmittelbar noch mittelbar Verfügungsgewalt über Atomwaffen anzunehmen.

Bei der Wiedervereinigung hat Deutschland im 2+4-Vertrag diese Verpflichtung nochmals bekräftigt. Und angefangen von Dietrich Genscher, der diesen Vertrag unterzeichnet hat, über Joschka Fischer bis zu Westerwelle sprechen sich alle deutschen Außenminister mehr oder weniger stark für den Abzug dieser Atomwaffen aus.

Trotzdem wird hier auf dem Fliegerhorst bei Büchel weiterhin internationales Recht außer Kraft gesetzt, Verträge werden gebrochen.

Dieses Unrecht hat die Juristen von IALANA " der deutschen Sektion der International Association Of Lawyers Against Nuclear Arms, schon länger beschäftigt.

Schon mehrmals waren Mitglieder der IALANA hier auf der Rednerliste.

Zusammen mit dem Rechtsanwalt Dr.Peter Becker, dem Sprecher dieser Internationalen Juristenvereinigung, habe ich mich nun zu einer Klage gegen die Bundesregierung entschlossen und den Abzug der Atomwaffen aus Büchel und die Beendigung der nuklearen Teilhabe in der NATO verlangt.

Dabei berufen wir uns auf den Artikel 25 des Grundgesetzes. Dort heißt es nämlich:

Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind Bestandteil des Bundesrechtes.

Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner der Bundesrepublik.

Um herauszufinden " was es mit diesem Nachsatz eigentlich auf sich hat, wurde ein Gutachten bei Prof. Fischer-Lescano in Auftrag gegeben, das genau dieser Frage nachgehen sollte.

Dazu hat man sämtliche Protokolle zu der Entstehung unseres Grundgesetzes noch einmal durchgearbeitet und diesen Protokollen entnehmen können: ja " die Väter und Mütter unseres Grundgesetzes wollten, dass für alle Bürger der Bundesrepublik das Internationale Völkerrecht verbindlich ist.

Die Bürger müssen es natürlich selbst einhalten, können diese Verpflichtung aber ebenso von anderen Bürgern einklagen. Da ist eine Bundesregierung natürlich nicht ausgenommen. Auch sie kann nicht im rechtsfreien Raum agieren.

Sollte sich diese Rechtsauffassung durch das Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigen, so können wir eigentlich stolz sein auf unser Grundgesetz!

Für das Verteidigungsministerium, das der Adressat für unsere Klage in Vertretung der Bundesregierung ist, wird die Situation insoweit schwierig, da dort offenbar im Bewusstsein ist, dass der Umgang mit Atomwaffen nicht völkerrechtskonform ist.

So heisst es in der kleinen Dienstvorschrift, der sogenannten Taschenkarte:

"Den Mitgliedern der Bundeswehr ist der Umgang mit völkerrechtswidrigen Waffen wie biologischen, chemischen und atomaren Waffen untersagt".

Das heisst, die Piloten vom Fliegerhorst Büchel sollen etwas üben, das sie laut Dienstvorschrift eigentlich gar nicht dürfen !

Wir wissen noch nicht, wie die Gerichte entscheiden werden, denn vor Gericht und auf hoher See ist man bekanntlich in Gottes Hand.

Aber setzen wir doch alle darauf, dass es gelingt, diese Waffen aus dem Land zu schaffen.

Es wäre ein wichtiges Zeichen auch an andere Staaten, dass das Ende des atomaren Zeitalters gekommen ist.

Wir fordern: Atomwaffen weltweit verschrotten und auch Atomkraftwerke stilllegen !



E-Mail: dr (Punkt) elke (Punkt) koller (at) t-online (Punkt) de
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