Trägerkreis
"Atomwaffen abschaffen!"



vom:
Mai 1998


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Atomwaffen völkerrechtswidrig!

IGH-Gutachten

Internationaler Gerichtshof

Die Androhung von Atomwaffen und deren Einsatz ist generell völkerrechtswidrig


Die Androhung des Einsatzes und der Einsatz von Atomwaffen verstoßen generell gegen das internationale Kriegsvölkerrecht und gegen die Prinzipien und Regeln der Menschenrechte. Dies entschied der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag am 8.07.1996 in einer gutachterlichen Stellungnahme auf Anfrage der Generalversammlung der Vereinten Nationen.

Auch für den Atomwaffeneinsatz gelten nach Auffassung des IGH folgende Regeln:

-Der Waffeneinsatz muß unterscheiden zwischen Soldaten und unschuldigen Zivilisten;

-es müssen auch bei Soldaten unnötige Grausamkeiten und Leiden vermieden werden;

-schließlich dürfen unbeteiligte und neutrale Staaten durch die Wirkung der Waffen nicht in Mitleidenschaft gezogen werden.

Zwar konnte der IGH nicht zu einer Entscheidung darüber kommen, ob der Einsatz von Atomwaffen dann zulässig ist, wenn sich ein Staat in einer extremen Notwehrsituation befindet und dessen Existenz auf dem Spiel steht. Jedenfall müßten aber auch in diesem Fall - so der IGH - die oben aufgezeigten Regeln beachtet werden.

Schließlich hebt der IGH die Verpflichtung der Atomwaffenstaaten aus Art. VI des Nichtverbreitungsvertrags hervor, nicht nur ernsthaft über die Abschaffung der Atomwaffen zu verhandeln, sondern die Verhandlungen auch zu einem Abschluß zu bringen.

Die Bemerkung des Gerichts, daß es - anders als bei biologischen und chemischen Waffen - bislang keine Konvention über das Verbot von Atomwaffen gibt, nimmt der Präsident des Gerichts in einer gesonderten Erklärung zum Anlaß, die Staaten aufzufordern, diese Lücke im Internationalen Recht zu schließen.

In einer ersten Erklärung der Kampagne "Atomwaffen abschaffen" zogen Gina Mertens von den Ärzten gegen den Atomkrieg (IPPNW), Peter Becker und Otto Jäckel von den Juristen gegen Atomwaffen (IALANA) und Wolfgang Liebert von den Naturwissenschaftlern für den Frieden (INESAP) in Bonn folgende Schlußfolgerungen:

"Die NATO-Strategie, die auf der Androhung des Atomwaffeneinsatzes und der Erstschlagsdoktrin beruht, muß unverzüglich revidiert werden.

Die Politik der "Nuklearen Teilhabe" der Bundeswehr ist nicht länger tragbar. Dies gilt insbesondere für die sogenannten "Krisenreaktionskräfte", für die die Bundesluftwaffe Trägersysteme für den Atomwaffeneinsatz bereithält. Nach der Entscheidung des IGH ist ein Atomwaffeneinsatz zur Lösung regionaler Krisen illegal und verstößt gegen das Völkerrecht"
.

Die Organisationen fordern die Bundesregierung auf, nunmehr unverzüglich einen konstruktiven Beitrag zu leisten zu einer Internationalen Konvention über das Verbot von Atomwaffen.

E-Mail:  friekoop@bonn.comlink.org


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