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vom:
07.11.2001

update:
09.11.2001


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Die Gewaltspirale durchbrechen - Aktuelles

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Kabinettsvorlage zum Bundeswehreinsatz

Bundesregierung

DER BUNDESMINISTER
DER VERTEIDIGUNG
Fü S III 6 - AZ 03-01-24/24



DER BUNDESMINISTER
DES AUSWÄRTIGEN
Az 201-360.26

Berlin 7, November 2001



KABINETTSACHE

Datenblatt Nr. 14/14030-01



TISCHVORLAGE



Betreff:

Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf Grundlage des Art. 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Art. 5 des Nordatlantikvertrages sowie der Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen

Anlg.:



1.Beschlussvorschlag



2.Antrag der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag



3.Sprechzettel für den Regierungssprecher




Hiermit werden als gemeinsame Kabinettvor1age des Bundesministers der Verteidigung und des Bundesministers des Auswärtigen ein Beschlussvorschlag und eine Beschlussempfehlung für den Deutschen Bundestag mit der Bitte vorgelegt, die Zustimmung des Kabinetts zur Anzeige und - vorbehaltlich der konstitutiven Zustimmung des Deutschen Bundestages - zum Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte in folgender Fassung herbeizuführen.



Scharping

Fischer



Gemeinsame Kabinettsache des
Bundesministers der Verteidigung
und des Bundesministers des Auswärtigen



Datenblatt Nr. 14/14030-01



Beschlussvorschlag



1.Völkerrechtliche Grundlagen und politische Rahmenbedingungen


Am 11 September 2001 verübten Terroristen mit vier entführten Zivilluftfahrzeugen Anschläge in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA), bei denen viele tausend Menschen ihr Leben verloren, die zwei Hauptgebäude des "World Trade Center" zerstört und das Pentagon stark beschädigt wurden. Am 12. September 2001 verabschiedete der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 1368 (2001), die die Anschläge als Bedrohung für den internationalen Frieden und die in internationale Sicherheit qualifiziert. Die Resolution bestätigt die Notwendigkeit, alle erforderlichen Schritte gegen solche Bedrohungen zu unternehmen und unterstreicht das Recht zur individuellen und kollektiven Selbstverteidigung.

Am 12. September 2001 beschloss der NATO-Rat, dass die Terrorangriffe - sofern sie von außen gegen die USA gerichtet waren - als Angriffe auf alle Bündnispartner im Sinne der Beistandsverpflichtung des Art. 5 des Nordatlantikvertrages zu betrachten seien. Am 2. Oktober 2001 legten die USA im NATO-Rat dar, dass die Angriffe nachweislich von außen gegen die USA gerichtet waren. Daraufhin bekräftigte und präzisierte der NATO-Rat am 4. Oktober 2001 die Beistandsverpflichtung aus Art. 5. Damit ist auch die Bundesrepublik Deutschland aufgefordert, im Rahmen der kollektiven Selbstverteidigung zu Maßnahmen der Bündnispartner gegen den Terrorismus beizutragen.

Am 7. Oktober 2001 unterrichteten die USA und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen über ihre Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus gemäß Art. 51 der Satzung der Vereinten Nationen im Rahmen der Operation ENDURING FREEDOM. In seiner Presseerklärung vom 8 Oktober 2001 würdigte der Präsident des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen die Unterrichtung dieser beiden Staaten und bekräftigte die Entschlossenheit, Resolution 1368 (2001) und die ergänzende, am 28. September 2001 verabschiedete Resolution 1373 (2001) vollständig umzusetzen.



2.Verfassungsrechtliche Grundlagen


Der Deutsche Bundestag hat mit Beschluss vom 19. September 2001 die Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland aus Art. 5 Nordatlantikvertrag bekräftigt und die Bereitstellung militärischer Fähigkeiten in Aussicht gestellt. Die deutschen Streitkräfte handeln bei der Beteiligung an der Bekämpfung des internationalen Terrorismus in Wahrnehmung des Rechts zur individuellen und kollektiven Selbstverteidigung im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Art. 24 Abs. 2 Grundgesetz. Der Einsatz dieser Kräfte darf erfolgen, sobald der Deutsche Bundestage seine konstitutive Zustimmung erteilt hat.



3.Auftrag


Gegen Bedrohungen des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit durch terroristische Handlungen sind nach der Resolution 1368 (2001) alle erforderlichen Schritte zu unternehmen. Deutsche Streitkräfte wirken mit den USA und Partnerstaaten auf der Grundlage des Art. 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Art. 5 Nordatlantikvertrag bei der militärischen Bekämpfung des internationalen Terrorismus zusammen. Dazu beteiligt sich die Bundeswehr an der Operation ENDURING FREEDOM. Diese Operation hat zum Ziel, Führungs- und Ausbildungseinrichtungen von Terroristen auszuschalten, Terroristen zu bekämpfen, gefangen zu nehmen und vor Gericht zu stellen sowie Dritte dauerhaft von der Unterstützung terroristischer Aktivitäten abzuhalten. Deutsche bewaffnete Streitkräfte tragen dazu mit ihren Fähigkeiten bei. Der Beitrag schließt auch Leistungen zum Zweck humanitärer Hilfe ein.



4.Ermächtigung zum Einsatz, Beginn und Dauer


Der Bundesminister der Verteidigung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Auswärtigen für die deutsche Beteiligung an der Operation ENDURING FREEDOM in Ziffer 5 und 8 genannte Kräfte anzuzeigen und - nach der konstitutiven Zustimmung durch den Deutschen Bundestag - im Rahmen der Operation ENDURING FREEDOM einzusetzen.

Diese Operation hat am 7. Oktober 2001 begonnen. Ihre Dauer richtet sich nach den Erfordernissen der vielfältigen internationalen Bemühungen als Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA. Die Beteiligung mit deutschen Streitkräften an der Operation ENDURING FREEDOM ist zunächst auf zwölf Monate begrenzt; der Zeitraum beginnt mit der Zustimmung des Deutschen Bundestages zur deutschen Beteiligung an dieser Operation. Sollte ein über diesen Zeitraum hinaus gehendes deutsches militärisches Engagement beabsichtigt werden, wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag mit der weiteren Beteiligung deutscher Kräfte vor Ablauf der Frist von zwölf Monaten erneut konstitutiv befassen.



5.Einzusetzende Kräfte


Für die deutsche Beteiligung au der Operation ENDURING FREEDOM werden Kräfte der Bundeswehr für Einsatz und Einsatzunterstützung, Führung und Aufklärung einschließlich der Beteiligung an internationalen militärischen Hauptquartieren und in integrierter Verwendung sowie als Verbindungsorgane zu internationalen Organisationen und nationalen militärischen Dienststellen bereitgestellt.

Im Rahmen der Operation ENDURING FREEDOM werden bis zu 3900 Soldaten mit entsprechender Ausrüstung bereitgestellt:



-ABC-Abwehrkräfte, ca. 800 Soldaten,



-Sanitätskräfte, ca. 250 Soldaten,



-Spezialkräfte, ca. 100 Soldaten,



-Lufttransportkräfte, ca. 500 Soldaten



-Seestreitkräfte einschließlich Seeluftstreikräfte, ca. 1.800 Soldaten,



-Erforderliche Unterstützungskräfte, ca. 450 Soldaten


Unterhalb der festgelegten Obergrenze von 3.900 Soldaten sind in Abhängigkeit von den Erfordernissen des Einsatzes Abweichungen von der jeweils genannten Größenordnung möglich.

Zur Vorbereitung des Einsatzes können Teile dieser Kräfte innerhalb des Einsatzgebiets gemäß Ziffer 7 verlegt werden; im weiteren werden Kräfte verlegt, wenn es die Lage erfordert. Zusätzlich werden Verbindungselemente bei Hauptquartieren anderer Streitkräfte eingesetzt.

Deutsche Soldaten, die im Rahmen von Austauschprogrammen bei den Streitkräften anderer NATO-Nationen verwendet werden, verbleiben in dieser Verwendung und nehmen auf Ersuchen der Gastnation an Einsätzen ihrer Streitkräfte im Rahmen der Operation ENDURING FREEDOM teil.



6.Status und Rechte


Die Anwendung militärischer Gewalt richtet sich nach den für den jeweiligen Einsatzraum geltenden Einsatzregeln auf der Grundlage des Völkerrechts.

Beim Aufenthalt in NATO-Staaten richten sich Status und Rechte der eingesetzten deutschen Soldaten nach den zwischen den NATO-Nationen abgeschlossenen Vereinbarungen.

In Nicht-NATO-Staaten richten sich Status und Rechte, soweit nicht allgemeines Völkerrecht anzuwenden ist,



-entweder nach den zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem jeweiligen Aufnahmestaat getroffenen Vereinbarungen



-oder nach Vereinbarungen, die ein Partnerstaat mit dem Aufnahmestaat für das deutsche Kontingent getroffen hat.



7.Einsatzgebiet


Einsatzgebiet ist das Gebiet gemäß Art. 6 des Nordatlantikvertrages, die arabische Halbinsel, Mittel- und Zentralasien und Nord-Ost-Afrika sowie die angrenzenden Seegebiete. Deutsche Kräfte werden sich an etwaigen Einsätzen gegen den internationalen Terrorismus in anderen Staaten als Afghanistan nur mit Zustimmung der jeweiligen Regierung beteiligen.



8.Personaleinsatz


Es werden eingesetzt



-nur Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie



-aufgrund freiwilliger Verpflichtung für besondere Auslandsverwendungen Grundwehrdienstleistende, die freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst leisten, Reservisten, frühere nicht mehr wehrpflichtige Soldaten, frühere Soldatinnen sowie ungediente Frauen, die berufsbezogen eingesetzt werden sollen.


Im Rahmen der Operation ENDURING FREEDOM kann der Einsatz von deutschem Personal in Kontingenten anderer Nationen sowie der Einsatz von Personen anderer Nationen im Rahmen des deutschen Kontingents auf der Grundlage bilateraler Vereinbarungen und in den Grenzen der für Soldaten des deutschen Kontingents bestehenden rechtlichen Bindungen genehmigt werden.



9.Besondere Auslandsverwendung


Bei dem Einsatz handelt es sich um eine besondere Auslandsverwendung im Sinne des § 58 a des Bundesbesoldungsgesetzes. Dies gilt nicht für Soldaten, die im Rahmen der Operation ENDURING FREEDOM ausschließlich in einem NATO-Staat Dienst verrichten und dabei keBedrohung ausgesetzt sind, die über die dort üblichen Gefahren des täglichen Lebens hinausgeht.



10.Finanzierung


Die Finanzierung des deutschen Militäreinsatzes ist sichergestellt

Im laufenden Jahr entstehen nach derzeitiger Einschätzung Mehrausgaben von ca. 50 Mio. DM. Dieser Betrag wird im Rahmen der Haushaltsermächtigungen durch Umschichtung finanziert.

Im Jahre 2002 werden zusätzliche Ausgaben bis zu 500 Mio. DM erforderlich. Sie werden aus den zusätzlichen Anti-Terror-Mitteln finanziert.



Antrag der Bundesregierung

Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf Grundlage des Art. 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Art. 5 des Nordatlantikvertrages sowie der Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen

Der Deutsche Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag hat am 9. September die menschenverachtenden Terroranschläge in den Vereinten Staaten von Amerika aufs Schärfste verurteilt, die Solidarität Deutschlands mit dem amerikanischen Volke bekundet und die Resolution 1368 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen begrüßt, mit der die Anschläge als eine Bedrohung des internationalen Friedens und der Sicherheit gewertet werden, gegen die das Recht der individuellen und kollektiven Selbstverteidigung gegeben ist. Der Deutsche Bundestag hat darüber hinaus seine Unterstützung für die Bereitschaft der Bundesregierung zum Ausdruck gebracht, konkrete Maßnahmen des Beistands für die Vereinigten Staaten zu ergreifen zu denen politische und wirtschaftliche Unterstützung sowie die Bereitstellung geeigneter militärischer Fähigkeiten zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus zählen.

Art. 51 der Satzung der Vereinten Nationen gibt das Recht auf individuelle oder kollektive Selbstverteidigung gegen die terroristischen Angriffe vom 11. September 2001 auch mit militärischen Mittel. Auf dieses Recht hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mit der Resolution 1368 (2001) vom 12. September 2001 hingewiesen. Die Resolution 1373 (2001) vom 28. September ruft die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen darüber hinaus zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus mit politischen, wirtschaftlich, polizeilichen und gesetzgeberischen Maßnahmen auf.

Das Regime der Taliban in Afghanistan beherbergt seit Jahren Führer und Ausbilder von Terroristen, die weltweit agierend und zu denen die Täter von New York und Washington vom 11. September 2001 gehörten. Auch nach den Anschlägen gegen die USA stellt sich das Regime in Kabul schützend vor diese Strukturen, die zusammenfassend als "Al Qaida" bezeichnet werden. Sprecher der Al Qaida haben öffentlich weitere Angriffe auf die USA angekündigt und andere dazu aufgerufen. Das Taliban-Regime macht sich mit der Beherbergung und dem Schutz für eine solche Gruppierung, die in ihrer menschenverachtenden Gesinnung eine spätestens jetzt offenbar gewordene Bedrohung aller Völker darstellt, zum Mittäter geschehener und möglicher weiterer Terrorangriffe.

Deutschland beteiligt sich an einer Koalition aus zahlreichen Staaten der Welt, die dem Aufruf des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen gefolgt sind. Zur Bekämpfung des Terrorismus müssen die Staaten dieser Koalition in einem langfristigen, strategischen Ansatz mit politischen Instrumenten die Bereitschaft beseitigen, das unheilvolle Wirken solcher Terrorgruppierungen zu unterstützen. Die Grundlagen für die Vorbereitung und Durchführung von terroristischen Handlungen im wirtschaftlichen Bereich, auf den Finanzmärkten, beim internationalen Verkehr und bei illegalem Handel mit Waffen, Drogen und auch mit Menschen, müssen entzogen werden.

Der Einsatz militärischer Mittel ist unverzichtbar, um die terroristische Bedrohung zu bekämpfen und eine Wiederholung von Angriffen wie am 11. September 2001 nach Möglichkeit auszuschließen. Der Deutsche Bundestag stimmt daher der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Operation ENDURING FREEDOM zu, wie sie die Bundesregierung am 7. November 2001 auf der Grundlage der Art. 51 der Satzung der Vereinten Nationen und Art. 5 Nordatlantikvertrag sowie der Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen beschlossen hat.

Der Beschluss der Bundesregierung lautet:






(gekürzt, Red.: Text wie vor ab 1. Völkerrechtliche Grundlagen und politische Rahmenbedingungen)




Sprechzettel für den Regierungssprecher

Am 11. September 2001 verübten Terroristen mit vier entführten Zivilluftfahrzeugen Anschläge in den USA bei denen viele tausend Menschen ihr Leben verloren, die zwei Hauptgebäude des "World Trade-Center" zerstört und das Pentagon stark beschädigt wurden. Bereits am folgenden Tag verurteilte der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mit seiner Resolution 1368 (2001) den Anschlag mit allem Nachdruck und bezeichnete solche Anschläge als eine Gefahr für den internationalen Frieden und die Sicherheit gegen die das Recht auf individuelle oder kollektive Selbstverteidigung gegeben ist.

Am 12. September 2001 beschloss der NATO-Rat, dass die Terrorangriffe - sofern sie von außen gegen die USA gerichtet waren - als Angriffe auf alle Bündnispartner im Sinne der Beistandsverpflichtung des Art. 5 des Nordatlantikvertrages zu betrachten sind. Am 2. Oktober 2001 legten die USA im NATO-Rat dar, dass die Angriffe nachweislich von außen gegen die USA gerichtet waren. Daraufhin bekräftigte und präzisierte der NATO-Rat am 4. Oktober 2001 die Beistandsverpflichtung aus Art. 5. Damit ist auch die Bundesrepublik Deutschland aufgefordert, im Rahmen der kollektiven Selbstverteidigung zu Maßnahmen der Bündnispartner gegen den internatiorialen Terrorismus beizutragen.

Art. 51 der Satzung der Vereinten Nationen gibt das Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung gegen die terroristischen Angriffe vom 11. September 2001 auch mit militärischen Mitteln. Auf dieses Recht hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mit der Resolution 1368 (2001) vom 12. September 2001 hingewiesen. Die Resolution 1373 (2001) vom 28. September 2001 ruft die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen darüber hinaus zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus mit politischen, wirtschaftlichen, polizeilichen und gesetzgeberischen Maßnahmen auf.

Das Regime der Taliban in Afghanistan beherbergt seit Jahren Führer und Ausbilder von Terroristen, die weltweit agieren und zu denen die Täter von New York und Washington vom 11. September gehörten. Auch nach den Anschlägen gegen die USA stellt sich das Regime in Kabul stellt sich schützende vor diese Strukturen, die zusammenfassend als "Al Qaida" bezeichnet werden. Sprecher der Al Qaida haben öffentlich weitere Angriffe auf die USA angekündigt und andere dazu aufgerufen. Das Taliban-Regime macht sich mit der Beherbergung und dem Schutz für eine solche Gruppierung, die in ihrer menschenverachtenden Gesinnung eine spätestens jetzt offenbar gewordene Bedrohung aller Völker darstellt, zum Mittäter geschehener und möglicher weiterer Terrorangriffe.

Die Bundesregierung hat, daher heute beschlossen, dass Deutschland sich - nach der konstitutiven Zustimmung des Deutschen Bundestages - mit bewaffneten Streitkräften an der Bekämpfung des internationalen Terrorismus beteiligt. Dazu gehören vornehmlich ABC Abwehrkräfte, Sanitätskräfte, Lufttransportkräfte sowie See- und Seeluftstreitkräfte mit einer Stärke von insgesamt bis zu 3.900 Soldaten. Teile dieser Kräfte sollen nach konstitutiver Zustimmung des Deutschen Bundestages in das Ausland verlegt werden; andere Teile werden in Deutschland mit hoher Verfügbarkeit bereit gehalten, um kurzfristig eingesetzt werden zu können.

Der Bundeskanzler hatte am 06. November 2001 anlässlich der Unterrichtung der Partei- und Fraktionsvorsitzenden zugesagt, dass er über den Zeitpunkt der jeweiligen konkreten Einsätze unterrichtet, sobald diese Einsätze feststehen und diese es erlauben.

Deutschland beteiligt sich an einer Koalition aus zahlreichen Staaten der Welt, die dem Aufruf des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen gefolgt sind. Zur Bekämpfung des Terrorismus müssen die Staaten dieser Koalition in einem langfristigen, strategischen Ansatz mit politischen Instrumenten die Bereitschaft beseitigen, das unheilvolle Wirken solcher Terrorgruppierungen zu unterstützen. Die Grundlagen für die Vorbereitung und Durchführung von terroristischen Handlungen im wirtschaftlichen Bereich, auf den Finanzmärkten, beim internationalen Verkehr und bei illegalem Handel mit Waffen, Drogen und auch mit Menschen, müssen entzogen werden. Aber auch der Einsatz militärischer Mittel ist unverzichtbar, um zunächst den Ausgangspunkt der Bedrohung zu beseitigen und eine Wiederholung von Angriffen wie am 11. September 2001 nach Möglichkeit auszuschließen.

Der Einsatz militärischer Mittel richtet sich nicht gegen islamische Religionsgemeinschaften oder gegen das Volk von Afghanistan, sondern ausschließlich gegen terroristische Elemente und diejenigen, die diese Elemente unterstützen. Die Not der Menschen in Afghanistan resultiert vor allem aus dem langjährigen Kriegsgeschehen im Lande und der durch die Taliban verursachten desolaten sozialen Lage. Die Bundesregierung betrachtet die Flüchtlingsströme mit Sorge und unternimmt alle Anstrengungen, um zur Bewältigung der schwierigen humanitären Lage in und um Afghanistan beizutragen.

Die Eindämmung des internationalen Terrorismus verlangt große Anstrengungen und einen langen Atem. Das gilt für politische Bemühungen, aber auch für das militärische Engagement der Koalition gegen den Terrorismus. Die Solidarität gebietet es, die Vereinigten Staaten von Amerika als Hauptbetroffene der bisherigen Anschläge bei ihren Anstrengungen sichtbar zu unterstützen. Die Bundesrepublik Deutschland ist den Vereinigten Staaten in besonderer Weise verbunden und nun gefordert, ihren Willen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus und ihre Partnerschaft mit den USA auch mit einem militärischen Beitrag zu unterstreichen.



Website: www.bundesregierung.de
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