USA-Irak


vom:
13.09.2003


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Friedensbewegung siegt im Rechtsstreit um Sitzblockade vor Frankfurter US-Airbase

Blockadeverfahren gegen Kriegsgegner werden eingestellt!

"resist the war"

Es gibt zu dieser Mitteilung ein wenig Verwirrung: JournalistInnen gegenüber erklärt das Amtsgericht, dass über eine Einstellung noch nicht entschieden sei. Lediglich 100 Verfahren gegen Jugendliche würden sicher eingestellt. Die von uns rausgegebene Information halten wir dennoch für korrekt. Sie beruht auf der verbindlichen Auskunft eines der Amtsrichter gegenüber unserem Anwalt, der wiederum die Veröffentlichung freigegeben hat. Wir rechnen also bald mit der offiziellen Bestätigung für alle OWI-Betroffenen, die Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt haben.

Pressemitteilung Bonn/Frankfurt, 12.9.2003

Die für Ordnungswidrigkeiten zuständigen Frankfurter Amtsrichter haben alle anhängigen Verfahren wegen der Blockaden der US-Airbase während des Irak-Krieges eingestellt. Die Stadt Frankfurt hatte gegenüber 1.300 Mitgliedern der Friedensbewegung Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz eingeleitet. Mit den Bußgeldbescheiden forderte die Stadt in allen Fällen einen Betrag von jeweils 118,50 Euro. Nahezu alle Betroffenen hatten Einspruch eingelegt, was jetzt zum Erfolg führte. Die Koordinatoren der Blockadekampagne von "resist the war" vermuten "eine Mischung aus Arbeitsüberlastung und Einsicht", die zu der richterlichen Entscheidung geführt habe. Die Verfahrenseinstellungen sind rechtskräftig und können auch von der Staatsanwaltschaft nicht angegriffen werden.

Auch die in einzelnen Fällen von der Staatsanwaltschaft eingeleiteten Strafverfahren wegen Nötigung werden nicht zum staatlich gewünschten Erfolg führen. So hat sich Richter Rupp vom Amtsgericht Frankfurt bereits in drei Fällen geweigert, die von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafbefehle auszustellen. Er argumentiert dabei getreu der Verfassungsgerichtsentscheidung von 1995: Der für eine Nötigung erforderliche Tatbestand der Gewaltausübung sei nicht erfüllt. Auch die notwendige Gesamtabwägung aller beeinträchtigter Interessen im Rahmen der vorgeschriebenen Verwerflichkeitsprüfung führe nicht zum Ergebnis, dass das Verhalten der Demonstrierenden rechtswidrig war. (Az u.a.: 980 Cs 6140 Js 223748/03-1008 vom 8.9.2003)

Andere Richter am Amtsgericht haben diese Konsequenz hinsichtlich der Strafbefehle noch nicht so klar gezogen. Zum Teil wurden Verfahrenseinstellungen gegen Geldbuße verfügt, eine Hauptverhandlung ist für Ende Oktober vorgesehen. In weiteren Strafverfahren gibt es bislang noch keine Entscheidungen. Sollte an der Strafverfolgung festgehalten werden, wollen die Kriegsgegner die Prozesse zur öffentlichen Diskussion der Politik der kriegsführenden Staaten sowie der Bundesregierung nutzen und die Völkerrechts- bzw. Grundgesetzwidrigkeit des Irak-Krieges feststellen lassen.

Die resist-Kampagne wertet die bisherigen Ergebnisse als großen politischen Erfolg für die Friedensbewegung. Öffentlichkeit und Presse werden über den weiteren Fortgang der Strafverfahren und über Prozesstermine informiert werden.

Nachbemerkung an die Betroffenen:

Viele haben auf unsere Bitte den Stand ihres Verfahrens mitgeteilt. Es gab dazu ein E-Mail Formular.

Jetzt gilt: Wenn die öffentliche Bestätigung kommt, werden wir unsere Info-Datenbank anpassen. Betroffene, die gegen Bußgeldbescheide Einspruch eingelegt hatten und nun den Einstellungsbescheid bekommen, brauchen uns also nicht extra informieren!

Alle anderen - insbesondere die Betroffenen der verbleibenden Strafverfahren - aber bitte doch!



Mani Stenner, Netzwerk Friedenskooperative, Bonn (Tel. 0228/692904)
Martin Singe, Komitee für Grundrechte und Demokratie, Köln (Tel. 0221/9726930)


E-Mail: info@resistthewar.de

Website: www.resistthewar.de
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