USA-Irak


vom:
29.08.2003


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Bonn/Köln, 27.08.2003

Frankfurt/M.: Prozesslawine gegen Kriegsgegner steht bevor

resist-Kampagne

Mehrere tausend Menschen hatten sich im Frühjahr an gewaltfreien Widerstandsaktionen gegen den Irak-Krieg beteiligt. Die meisten Aktionen fanden im Rahmen der Kampagne "resist the war" statt, die zu Zivilem Ungehorsam gegen den Krieg aufgerufen hatte. Bei Blockadeaktionen vor der US-Airbase Frankfurt wurden hunderte Beteiligte vorübergehend festgenommen. Nachdem das Ordnungsamt im Juni an über 1.300 Personen Anhörungsbogen verschickt hatte, folgen nun ebenso viele Bußgeldbescheide über jeweils 118,50 Euro. Zusätzlich werden gegen einige der Beteiligten wegen des strafrechtlichen Vorwurfs der Nötigung und gegen Koordinatoren der "resist"-Kampagne wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz Strafbefehle erlassen.

Nahezu alle der von dieser staatlichen Verfolgung Betroffenen haben Einspruch gegen die Bescheide eingelegt. Ordnungsamt und Staatsanwaltschaft Frankfurt haben sich verkalkuliert: Die Einschüchterung durch Bußgeldbescheide und Strafbefehle hat nicht den staatlicherseits gewünschten Erfolg gebracht. Vielmehr werden alle Betroffenen sich aktiv vor Gericht gegen die erhobenen Vorwürfe zur Wehr setzen. Erstmals seit den achtziger Jahren wird es wieder Massenprozesse wegen gewaltfreien Widerstandes gegen Krieg geben.

Erste Prozesse wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz (Ordnungswidrigkeit) und wegen des Vorwurfs der Nötigung (Strafgesetzbuch § 240) werden bereits im September und Oktober in Frankfurttfinden. In diesen Prozessen wollen die Kriegsgegner die Politik der kriegsführenden Staaten sowie der Bundesregierung öffentlich anprangern und die Völkerrechts- bzw. Grundgesetzwidrigkeit des Irak-Krieges feststellen lassen . Der Krieg gegen den Irak habe u.a. gegen das Gewaltverbot der UN-Charta und gegen das Friedensgebot des Grundgesetzes verstoßen. Die Bundesregierung hatte den USA rechtswidrig Überflugrechte und die kriegerische Nutzung ihrer Basen auf dem Boden der Bundesrepublik gewährt.

Im Falle der Führung völkerrechts- und grundgesetzwidriger Kriege hätten Bürger die Pflicht zum gewaltfreien Widerstand - so die Koordinationsgruppe von "resist the war" in einer Pressemitteilung. Die Beteiligten sind bereit, die Prozesse gegebenenfalls bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe durchzustreiten. Zugleich sind diese Prozesse die einzige und letzte Chance, das höchste bundesdeutsche Gericht mit der grundgesetzwidrigen Unterstützung des Krieges durch die Bundesregierung zu befassen, nachdem der Generalbundesanwalt die Verfolgung sämtlicher Strafanzeigen gegen die Bundesregierung eingestellt hatte.

Rechtzeitig vor anstehenden Prozessen werden Presse und Öffentlichkeit über die konkreten Gerichtstermine informiert. Zu den ersten Prozessen werden Völkerrechtler als Sachverständige eingeladen, die die Rechtswidrigkeit des Krieges gegen den Irak nachweisen werden.



Für die Koordinierungsgruppe "resist the war":
Manfred Stenner, Netzwerk Friedenskooperative, Bonn
Martin Singe, Komitee für Grundrechte und Demokratie, Köln


E-Mail: friekoop@bonn.comlink.org
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