USA-Irak


vom:
19.11.2003


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Blockierer der US-Air-Base sollen für Wegtrage- und Gewahrsams-Gebühren zahlen

Hessen will Friedensbewegung abkassieren

resist the war

Pressemitteilung Bonn/Köln/Frankfurt, 16.11.2003

Gegen 1.300 Personen aus der Friedensbewegung hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt nach den Blockaden der US-Airbase Rhein-Main im Irak-Krieg Verfolgungsma+nahmen eingeleitet. Schlie+lich wurden an alle Blockierer Bu+geldbescheide über 118,50 Euro versendet. Nachdem alle Betroffenen Einspruch gegen die Bescheide eingelegt hatten, war das Amtsgericht nicht bereit, mit den anstehenden Hauptverhandlungen zu beginnen. Die Kriegsgegner wollten in den Verhandlungen die Völkerrechtswidrigkeit des Irak- Krieges anprangern. Stattdessen stellte das Amtsgericht alle Verfahren ein, "da eine Ahndung nicht geboten scheint" (Bescheid z.B. 6140 Js 228451/03 942 Owi vom 4.11.2003).

Die Erleichterung der Friedensaktivisten war von kurzer Dauer. Fast zeitgleich mit den Benachrichtigungen über die Verfahrenseinstellungen verschickte das Land Hessen Kostenbescheide für Polizeigebühren. Für das Wegtragen einer Person werden 30 Euro berechnet, für den Transport zum Gewahrsam pro Person 31 Euro, für die Gewahrsamsunterbringung (in überbelegten kalten Kachelzellen) 20 Euro pro Person. Zuständig für die Gebühreneintreibung ist das Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung, Wiesbaden.

Sprecher der Kampagne "resist the war", die die Blockadeaktionen an der US-Airbase organisiert hatte, bezeichneten die Kostenbescheide als skandalös: Um einer gerichtlichen Auseinandersetzung um den völkerrechtswidrigen Irak-Krieg aus dem Wege zu gehen, würden einerseits die Bu+geldbescheide aufgehoben, andererseits versuche das Land Hessen nun, die Friedensdemonstranten mit rechtlich schwieriger zu begegnenden Kostenbescheiden zu bestrafen.

Weiterhin werden gegen einige Demonstranten Strafprozesse wegen Nötigung bzw. Widerstands gegen die Staatsgewalt durchgeführt (in der Regel wegen Unterhakens der Arme während der Blockade-Räumung; ein staatsanwaltschaftlich beantragter Strafbefehl in Sachen "Widerstand gegen die Staatsgewalt" wegen Zusammenknotens von Schnürsenkeln zweier Personen wurde richterlicherseits abgelehnt). Die bisherigen Urteile in den Prozessen sind widersprüchlich.



Am kommenden Freitag, 21.11.2003, findet um 10.15 Uhr in Gerichtsgebäude A, I. Stock, Raum 102, die nächste Amtsgerichts-Verhandlung statt.

Kontakt:

Martin Singe, Komitee für Grundrechte und Demokratie, Köln, Tel.: 0221/9726920, eMail:
martin.singe@grundrechtekomitee.de

Mani Stenner, Netzwerk Friedenskooperative, Bonn, Tel.: 0228/692904, eMail:
friekoop@bonn.comlink.org

"resist the war - Sich dem Irak-Krieg widersetzen" c/o Netzwerk Friedenskooperative, Römerstr. 88, 53111 Bonn

siehe auch Presseerklärungen vom:

12.9.2003: Blockadeverfahren gegen Kriegsgegner werden eingestellt!

27.08.2003: Frankfurt/M.: Prozesslawine gegen Kriegsgegner steht bevor



E-Mail: info@resistthewar.de

Website: www.resistthewar.de
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