Erstellt: 08.04.1999 nächster Artikel siehe auch: Termine: Aktionen gegen den Krieg Erklärung der Grünen im EP Demokratie verteidigen Brief an MdBs Bremer Erklärung | zu: Kosov@: Erklärungen gegen den Krieg Erklärung der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. Die NATO wirft Bomben und Deutschland ist dabei! Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. (VDJ) Erstmals seit 1945 sind deutsche Soldaten wieder aktiv an Kriegshandlungen beteiligt und das in einem Gebiet, in welchem Deutsche während des 2. Weltkrieges unsägliche Verbrechen gegen die dortige Bevölkerung begingen. Die NATO führt Krieg auf dem Balkan und deutsche Tornados greifen Jugoslawien an. Der Bruch des Völkerrechtes wird dabei hingenommen. Zur Begründung berufen sich CDU/CSU, FDP, SPD und BÜ 90/Die Grünen auf humanitäre Zwänge, um zu rechtfertigen, was nicht gerechtfertigt werden kann. Offensichtlich liegen die Voraussetzungen für aktive Kampfhandlungen der Bundeswehr nach Artikel 87a Abs. 2, 25 und 24 Absatz 2 Grundgesetz i.V.m. Artikel 39, 42 und 51 UN-Charta sowie Artikel 1 des NATO-Vertrages nicht vor. Die Bundesrepublik handelt weder im Rahmen individueller noch im Rahmen kollektiver Selbstverteidigung, ein Angriff auf Deutschland oder einen Bündnisstaat ist nicht gegeben. Auch der UN-Sicherheitsrat, dem diese Rolle nach der UN-Charta allein zukommt, hat keine militärischen Maßnahmen gegen die Bundesrepublik Jugoslawien beschlossen. Die Resolutionen des Sicherheitsrates 1160 vom 31.03.1998 und 1199 vom 04.09.1998 enthalten weder direkt noch indirekt ein Mandat für die NATO zur Anwendung von Waffengewalt. Der Bundesminister für Verteidigung, Rudolf Scharping, führte im Bundestag dazu aus, daß die Kampfhandlungen der NATO nicht formaljuristisch beurteilt werden dürften. Es bestehe Handlungsbedarf. Die Ergebnisse dieser Sichtweise liegen schon vor. Die Lage der albanischen Bevölkerung im Kosovo hat sich seit Beginn der Kampfhandlungen dramatisch verschlechtert, Zehntausende werden über die Grenze in die Flucht getrieben. Andere Staaten lösen sich von der Bindung des Völkerrechtes, Rußland z.B. kündigte an, nicht mehr den Kosovo-Resolutionen des Sicherheitsrates folgen und das Waffenembargo gegen Jugoslawien mißachten zu wollen. Damit ist die Zerstörung einer jahrzehntelang bestehenden Weltordnung eingeleitet worden, die auch Ausdruck eines Wertemaßstabes, z.B. im Hinblick auf Gewaltanwendung, darstellt. Es wird so sichtbar, daß die Kampfeinsätze der NATO den betroffenen Menschen im Kosovo keine Vorteile, sondern nur neue Opfer bringen und weltweit eine Destabilisierung bewirken. Auf die Argumentation Scharpings könnten sich eine Vielzahl von Staaten berufen, um unter Umgehung der UN-Charta zur Verfolgung eigener Ziele Waffengewalt auszuüben. | |
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Kosov@: Erklärungen gegen den Krieg | Zudem ist zu fragen, welche Maßnahmen die NATO ergreifen will, wenn die serbische Führung den "Friedensvertrag" trotz aller Bombardements nicht unterschreibt? An welchem Punkt der Eskalation wird man zur Besinnung kommen, wann den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der längst verletzt ist, beachten?
Dabei wurde der Einsatz der NATO geradezu provoziert. Die serbische Seite erhielt ein als "Friedensvertrag" deklariertes Papier, was nicht ernsthaft zur Verhandlung anstand. Zwingend sah der Vertragsentwurf die Stationierung von "NATO-Friedenstruppen" vor, über Alternativen, wie UN- oder OSZE-Truppen, wurde nur unzureichend gesprochen. Es drängt sich der Verdacht auf, daß die Friedensverhandlungen zum Kosovo als Machtdemonstration der NATO mißbraucht werden. Eindeutig festzustellen ist, daß die verbrecherische Politik Serbiens - Mord, Vertreibung, Brandschatzung - gegen die albanische Bevölkerung im Kosovo von der internationalen Staatengemeinschaft nicht hingenommen werden kann. Wer Handlungsbedarf reklamiert, muß jedoch mit geeigneten Mitteln reagieren. Angesichts des seit Monaten mit fortschreitender Brutalität geführten Bürgerkrieges hätte die neue Bundesregierung bereits auf der Innenministerkonferenz im Februar diesen Jahres humanitäre Zeichen für die Aufnahme von Flüchtlingen aus dem Kosovo entsprechend den Regelungen des 32 AuslG setzen können. Ebenso hätte ein konsequentes internationales Embargo gegen Jugoslawien zu seiner Isolierung beigetragen. Weiterhin wäre der Ausbau der OSZE-Mission, die bereits Teilerfolge verzeichnen konnte, möglich gewesen. Wir fordern daher alle beteiligten Staaten auf, die Kriegshandlungen, sowohl die serbischer Truppen gegen den Kosovo als auch die Angriffe der NATO, sofort einzustellen und an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Berlin, im März 1999 Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. (VDJ), Bundesvorstand Infos: Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ), Regionalgruppe Düsseldorf, c/o Wolfgang Kuhlmann, Otto-Hahn-Str. 18, 40591 Düsseldorf | |
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Kosov@: Erklärungen gegen den Krieg | E-Mail: wolfgang.kuhlmann@gmx.de Internet: http://www.vdj.de | |
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