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Erstellt:
08.12.1998


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 FF6/98 -
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zu: Kosov@: Hintergrundinformationen zum Konflikt

6.Informationsblatt der Kampagne des Versöhnungsbundes "Gewaltfrei aktiv gegen Krieg"

Informationen zum Kosov@krieg

Clemens Ronnefeldt (Int. Versöhnungsbund)

Im Sommer 1995 startete der Versöhnungsbund die Kampagne "Gewaltfrei aktiv gegen Krieg". Kernsatz dieser Kampagne ist folgende Selbstverpflichtung: "Ich erkläre heute: Wenn die Bundeswehr in Kriege entsandt wird, werde ich gewaltfrei aktiv gegen Krieg". In Kürze könnte genau dieser Ernstfall eintreten - und dies auch noch ohne UN-Mandat.

Der bereits 1995 unerträgliche Zustand der Unterdrückung der albanischen Bevölkerung in Kosov@wurde im Daytonvertrag einfach ausgeklammert. Die jahrelange Politik des gewaltfreien Widerstandes der Kosov@albaner fand - außer bei einigen Friedensgruppen - weltweit kaum Beachtung. Statt eine diplomatische Lösung zu suchen, spielt die NATO ihre Eigeninteressen aus und entmachtet die UNO. Da "Kosovo" proserbisch und "Kosova" proalbanisch ist, verwenden wir "Kosov@".

Die eigentliche, hochgefährliche Brisanz der derzeitigen Kosov@-Diskussion liegt darin, daß Militäreinsätze der NATO ohne UN-Mandat in Kürze zum Regelfall werden sollen.

Die USA haben ein neues Grundlagen-Dokument für die Allianz entworfen, das sie sich von den Außen- und Verteidigungsministern der NATO noch vor Weihnachten 1998 unterzeichnen lassen wollen. Das seit September 1998 vorliegende Konzept sieht (vgl. "Der Spiegel", 19.10.98) vor, sich bei weltweiten Interventionen nicht mehr von UNO oder OSZE behindern zu lassen.

Was Meinhard Glanz, Heeres-Inspekteur der Bundeswehr und sein amerikanischer Kollege Edward C. Meyer schon 1982 in dem gemeinsam unterzeichneten Dokument "AirLand Battle 2000" als "Grundsachverhalte" beschrieben, spitzt sich immer stärker zu:

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Kosov@: Hintergrundinformationen zum Konflikt
"Die aufstrebenden Länder der Dritten Welt (schaffen) ein größeres Ungleichgewicht der Kräfte. Diese Nationen könnten sich mit feindlichen Staaten zusammenschließen und auf Terror, Erpressung oder begrenzte Kriege zurückgreifen, um einen gleichberechtigten Anteil an den Ressourcen zu erhalten".

Der Abwehr dieser Forderung nach mehr Gerechtigkeit tragen bereits die Verteidigungspolitischen Richtlinien der Bundeswehr von 1992 Rechnung, die als deutsche Interessen die "Aufrechterhaltung des freien Welthandels und des ungehinderten Zugangs zu Märkten und Rohstoffen in aller Welt (...)" definieren.

Ex-Verteidigungsminister Volker Rühe vertrat die Ansicht, daß es notwendig sei, "auch militärisch das abzusichern, was wir politisch für richtig halten" (so im Bundestag am 30.6.95) und hat konsequent die Axt an Grundgesetz und Völkerrecht gelegt, die diesem Primat des Militärs bisher noch im Wege standen.

1. Machtpolitik zwischen den USA und Rußland als Hintergrund

In der vom Institut für Internationale Politik an der Universität der Bundeswehr inHamburg im August 1998 erschienenen Studie "Konfliktmanagement durch militärische Intervention? Dilemmata westlicher Kosovo-Politik" werden die verständlichen Sorgen Rußlands beschrieben:

"Im Kontext der intensivierten Kooperation der NATO mit Albanien und Makedonien, der Einrichtung von `Verbindungs büros`, der Nutzung militärischer Einrichtungen in diesen Ländern und mit deren Streitkräften gemeinsam durchgeführter Manöver wurde die Befürchtung geäußert, die NATO baue unter dem Vorwand der Eindämmung des Konflikts in Kosovo ihre Präsenz in Südosteuropa aus, schaffe sich auf diese Weise neue Optionen und strategische Positionen in Südosteuropa, sei es in Vorbereitung einer neuen Erweiterungsrunde (der NATO, C.R.), sei es durch den Aufbau einer Achse von Ungarn über die 1994 von den USA vermittelte kroatisch-bosnische Föderation, Kosovo, Albanien, Makedonien bis in die Türkei (...).

Der Einsatz militärischer Kräfte der NATO in Kosovo wiederum ohne Legitimation durch den UN-Sicherheitsrat und aufgrund eines Mandats, das sich die NATO auf Basis einer von ihr definierten Unsicherheitslage und dabei zu treffender militärischer Maßnahmen selbst erteile, wird als Präzedenzfall für mögliche zukünftige Einsätze im unmittelbaren Vorfeld Rußlands gewertet, etwa im Kaukasus unter Nutzung ethnischer Konflikte und zwischenstaatlicher Querelen, wo in der Auseinandersetzung um die Erdölressourcen in der Kaspischen Region und den Nießbrauch (Nutzung, C.R.) bzw. die Verlegung von Pipelines ein heftiger Konkurrenzkampf zwischen westlichen und russischen Ölkonzernen bzw. Washington und Moskau im Kontext strategischer Interessen entbrannt ist. (...) Auf diese Weise sind tatsächlich Anfänge eines neuen `kleinen kalten Krieges` zu erkennen, in welchem allerdings Rußland eine erheblich schlechtere Ausgangsposition aufweist als nach 1945".


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Kosov@: Hintergrundinformationen zum Konflikt
2. Völkerrechtliche Überlegungen

Willy Wimmer, (MdB/CDU), Vizepräsident der Parlamentarischen Versammlung der OSZE, sprach im Zusammenhang der Kosovo-Militäreinsatz-Entscheidung des Bundestages vom "Abgrund des internationalen Rechts" und dem "Präzedenzfall, an dem wir uns alle demnächst mit Schrecken zurückerinnern werden". Wer die Charta der Vereinten Nationen so behandele, der öffne "die Welt für andere Dinge, die werden schrecklicher sein als das, was wir diese Woche erlebt haben", so in der FR am 15.10.98.

Etwas akademischer formuliert es Prof. Dr. August Pradetto in der bereits zitierten Studie des Institutes für Internationale Politik:

"Unter dem Aspekt der Entwicklung des internationalen Rechts würde eine derartige Maßnahme (Militäraktion ohne UN-Mandat, C.R.) die Rückkehr zur Situation vor dem Inkrafttreten der Satzung des Völkerbundes im Jahre 1919 bedeuten, als es noch im Belieben eines Staates oder mehrerer Staaten stand, sich selbst die Legitimation für militärische Aktionen gegen einen oder mehrere andere Staaten zu erteilen. Der Mißachtung menschenrechtlicher Grundsätze und des Rechts auf Selbstbestimmung durch Milosevic würde die Verletzung fundamentaler Prinzipien des Völkerrechts gegenüberstehen, die in Bezug auf das Verbot von Gewaltanwendung in den internationalen Beziehungen und die Achtung der Souveränität eines Staates Geltung haben. Nach der gegebenen Völkerrechtslage kann eine militärische Intervention der NATO gegen den souveränen Staat Bundesrepublik Jugoslawien als unrechtmäßige Gewaltanwendung und als verbotene Kriegshandlung interpretiert werden (S.25.) (...) So gesehen, wäre ein militärisches Vorgehen ohne Zustimmung der UNO eine gravierende Fehlleistung in der internationalen Politik. UNO-Generalsekretär Kofi Annan ließ Ende Juni 1998, nach einigen vergeblichen Versuchen, im Sicherheitsrat zu einem einvernehmlichen Vorgehen in der Kosovo-Frage zu gelangen, verlauten, er halte für ein militärisches Eingreifen ein Mandat der Vereinten Nationen für unbedingt notwendig. Eine Intervention ohne Mandat wäre ein gefährlicher Präzedenzfall, weil es schwerfallen werde, andere Regierungen von ähnlichen Aktionen abzuhalten" (S. 27).

Als Gesamtfazit nach 48 Seiten differenzierter Abwägung zwischen einer Militärintervention und dem Verzicht darauf ergibt sich für Prof. Pradetto: "Vergleicht man das Ausmaß der Probleme und Schäden durch eine Entscheidung zugunsten einer militärischen Intervention mit dem durch eine Dezision (Entscheidung, C.R.) gegen eine solche, erscheint dasjenige größer, das mit einer Intervention verbunden ist. Vor dem Hintergrund aufgezeigter politischer und völkerrechtlicher Konsequenzen sowie der Ungeklärtheit mittel- und langfristiger politischer Ziele eines militärischen Eingreifens massiverer Art sind Rückschläge für die internationale Sicherheit zu befürchten, die das Unsicherheitspotential für die NATO, ihre Mitgliedsstaaten, für Europa und darüber hinaus in einem höheren Maße intensivieren und die bestehende Sicherheitsstruktur stärker belasten würden als die politischen und völkerrechtlichen Folgen eines Nichteingreifens" (S.48f).

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Im Falle einer Militäraktion hätte die BR Jugoslawien nicht einmal die Möglichkeit, den UN-Sicherheitsrat anzurufen. Die gegen das Land verhängten Sanktionen von 1992 wurden zwar nach der Erfüllung der Dayton-Verpflichtungen 1996 aufgehoben, auf den Sitz in der UN-Generalversammlung aber wartet Belgrad noch immer.

3. Die USA, die UN und das Völkerrecht

Die globale Tragweite der derzeitigen Kosov@diskussion ist auch vor dem Hintergrund des Umgangs der USA mit dem Völkerrecht bei den Militäreinsätzen in Sudan, Afghanistan und in der Irakkrise zu sehen.

Nach den Bombadierungen vom 20.8.98 auf mehrere Trainingslager für mutmaßliche Terroristen in Afghanistan und eine Arzneimittelfabrik im Sudan, griffen die USA als Vergeltung für die Anschläge auf die US-Botschaften in Kenia und Tansania auf Artikel 51 der UN-Charta (Recht auf Selbstverteidigung im Falle eines bewaffneten Angriffes) als Rechtfertigung zurück.

Der Kommentar von Alain Gresh unter der Überschrift "Heilige Kriege" in der renommierten "Le Monde diplomatique" (Sept. 98) erläuterte:

"Nach Bekunden zahlreicher amerikanischer Regierungsvertreter bedeuten die Militäraktionen vom letzten Monat vielmehr eine Wende in der US-Strategie. Künftig wollen sich die USA im Konfliktfall nicht mehr damit belasten, einen internationalen Konsens anzustreben und die Zustimmung der Vereinten Nationen abzuwarten.

`Die Operation diente der Abschreckung`, betonte ein hoher Beamter, `juristische Spitzfindigkeiten sind hier fehl am Platze` (in: Intern. Herald Tribune, 24.8.98). Also ab auf den Müllhaufen der Geschichte mit dem Völkerrecht; ein Sheriff hat noch nie um Erlaubnis ersucht, einen Gesetzlosen abknallen zu dürfen. Dabei konnten sich die USA auf das Völkerrecht um so weniger berufen, als die Beteiligung von Ussama Bin Laden an den kriminellen Anschlägen auf die amerikanischen Botschaften in Kenia und Tansania erst noch zu beweisen ist".


Nach der Golfkrise vom Frühjahr 1998 kommentierte in der "Le Monde diplomatique" März 98) Ignacio Ramonet:

"In einer unipolaren Welt versuchen die Vereinigten Staaten in dem Bewußsein, das mächtigste Land des internationalen Systems zu sein, ihre Hegemonieansprüche in autoritärer Weise durchzusetzen. Sie versuchen, die Vereinten Nationen politisch auszuschalten, ein System also, das seit 1945 existiert und in dem eine gewisse Balance zwischen Mächten vergleichbarer Größe herrschte".

Seit George Bush nach dem Golfkrieg 1991 eine "neue Weltordnung" verkündete, haben die USA ihre alleinige Vormachtstellung kontinuierlich weiter ausgebaut. Hubert Vedrine, der französische Außenminister, nennt dies das "Phänomen der Hypermacht" (in: Jeune Afrique, 24.2.98).

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Kosov@: Hintergrundinformationen zum Konflikt
Als die USA 1996 Butros Ghali die Wiederwahl verweigerten, sank der Einfluß der Vereinten Nationen weiter nach unten: "Der Generalsekretär der UNO muß ein Verwaltungsbeamter sein", so Madeleine Albright: "Es mag sein, daß er in einer anderen Epoche politisch eine wichtigere Rolle spielen wird, aber nicht in den nächsten fünf Jahren" (in: Le Monde, 27.9.96).

4. Die Rolle der Medien

Ohne ein Ende der derzeitigen massiven Desinformationskampagne in einem Großteil der westlichen Presselandschaft wird es schwer sein, eine nichtmilitärische Lösung in der Kosov@problematik zu finden und durchzusetzen.

Als Beleg für diese These kann an einem Beispiel noch einmal die Studie des Institutes für Internationale Politik an der Universität der Bundeswehr herangezogen werden: "Eigenartig mutet an, daß in den westlichen Medien und von westlichen Politikern der Charakter dieser Organisation (der UCK, C.R.) bis zum Juni 1998 kaum angesprochen wurde. Statt dessen wurden in der bundesdeutschen Presse ihre Mitglieder vielfach als `Freiheitskämpfer` tituliert. Nach westlichen Maßstäben würden sie normalerweise als `linksterroristisch` und `stalinistisch` eingestuft. Partiell wurde vermutet, daß diese spezielle Perzeption (Wahrnehmung, C.R.) mit der stark emotional gefärbten Einstellung gegenüber Milosevic insbesondere in den deutschen und österreichischen Medien zu tun hat. Anfang August 1998 griff insbesondere ein Teil der österreichischen Presse in sensationeller Aufmachung Gerüchte auf, nach denen in Kosovo von Seiten serbischer Sicherheitskräfte Massaker an Albanern verübt worden seien und sich auf einer Mülldeponie bei Orahovac Massengräber mit erschossenen und erschlagenen Albanern befänden. Die Meldungen erwiesen sich als falsch" (S. 36f).

Was die UCK betrifft, ist noch verwunderlicher, daß diese offenbar von zwei deutschen Geheimdiensten aus- und aufgerüstet worden ist: "Unter Berufung auf französische Diplomatenkreise berichtete The European, der BND habe sehr wohl die UCK unterstützt. Deswegen sei ein Streit zwischen BND und dem US-Geheimdienst CIA ausgebrochen, der dies nicht wünsche. Der BND habe sogar militärisches Führungspersonal ausgewählt, der MAD habe Kampfverbände geschult und mit Kommunikationsmitteln ausgerüstet" (FR, 25.9.98).

Eine Antwort auf das gleichgerichtete Verhalten der deutschsprachigen Presse kann das neueste Buch von Erich Schmidt-Eenboom, "Undercover. Der BND und die deutschen Journalisten" (Köln, 1998) geben. Darin wird eine ganze Liste von TopjournalistInnen nahezu aller großen deutschen Zeitungen als "Presse-Sonderverbindungen" des BND aufgeführt.

Während Rainer Schulte vom Amt für Studien und Übungen der Bundeswehr zu dem Schluß kommt: "Eine militärische Lösung kann es für diesen Konflikt nicht geben. (...) Der Schlüssel zum Erfolg liegt in den Händen der Politik" (zit. nach A. Pradetto, S. 32), fordert Peter Münch in seinem Kommentar in der Süddeutschen Zeitung "Moral und Militärintervention" (8.10.98):

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Kosov@: Hintergrundinformationen zum Konflikt
"Auf Tod und Terror, auf Vertreibung und die Massaker an albanischen Zivilisten im Kosovo gibt es eine klare Anwort: eine militärische Intervention. Nur noch Gewalt - oder deren glaubwürdige Androhung - kann der Gewalt ein Ende bereiten. Doch während das Moralische für das Militärische spricht, zeigt sich die Politik unfähig, eine Antwort auf die Provokation der Serben zu finden".

Damit liegt er auf der gleichen Wellenlänge wie sein Kollege Josef Joffe, außenpolitischer Redakteur der SZ, der im Zusammenhang mit Militärinterventionen mehrfach offensiv hervorgetreten ist.

Noch etwas deutlicher wurde "Die Welt" am 14.10. 98 in ihrem Titelseiten-Kommentar von Nikolaus Blome:

"Es ist die Woche der neuen Nato. In Europa ist ein neues Gehege von Sicherheit abgezäunt, und Slobodan Milosevic wird als erster durch das Gatter getrieben - ganz gleich, ob nun mit Diplomatie, die sich auf eine militärische Drohung stützt, oder doch noch mit offener Waffengewalt. Die Nato hat sich den Balkan zu etwas gemacht, das die Amerikaner `ihren Hinterhof` nennen würden. Das ist gut so, denn der Balkan geht uns an. Und es ist legitim, denn die Nato ist ein Verteidigungsbündnis. (...) Aber auch der jetzt gewagte zweite Schritt hat Sinn: sich im Notfall von den unvermeidlich zähen Verfahren der UNO abzukoppeln".

Diese "Blüten" stellen die Spitze eines Eisberges von journalistischen Meinungsäußerungen dar, denen findige JuristInnen den Tatbestand der Kriegshetze und der Legitimierung des Völkerrechtsbruches nachweisen sollten.

5. Konkrete Lösungsansätze "von oben"

Nach Ansicht von Prof. Pradetto war auch im August `98 "das denkbare Instrumentarium von Pressionen und Sanktionen unterhalb des militärischen Einsatzes (..) noch lange nicht vollständig zur Wirkung gelangt" (S. 49). Als Beleg nennt er die massive Kritik von Kofi Annan an die Adresse von NATO und EU, nichts zur Durchsetzung des Waffenembargos getan und daher Mitschuld an der Eskalation der Gewalt in Kosovo zu tragen.

Als notwendig erachtet er "Sicherungsmaßnahmen in Albanien und Makedonien, um ein Übergreifen der Auseinandersetzungen zu verhindern; eine diplomatische Offensive gegenüber den umliegenden Balkananrainern, um individuelle und antagonistische Reaktionen zu blockieren; schließlich Intensivierung einer Öffentlichkeitsarbeit, die über den beschriebenen Zielkonflikt informiert sowie die eigenen Entscheidungen und das eigene Handeln erläutern und transparent macht. Wenn die Maßnahmen greifen und beide Seiten zustimmen, könnten wie seinerzeit in Kroatien UN-Blauhelme stationiert werden. Dies würde die Chancen für eine internationale Vermittlung bei den politischen Verhandlungen über eine dauerhafte Regelung des Kosovo-Problems verbessern" (S. 49).

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Kosov@: Hintergrundinformationen zum Konflikt
Wie eine solche Regelung konkret aussehen könnte, haben einige Personen aus Friedensforschung und Friedensbewegung in der Erklärung "Nur eine zivile Politik mit Perspektive kann den Frieden in Kosovo langfristigsichern" (nachzulesen: http://www.friedenskooperative.de/themen/inter-04.htm) vom 19.10.98 formuliert. Kernpunkte dieser Stellungnahme sind u.a. die Einrichtung einer institutionalisierten Dauerkonferenz nach dem Vorbild der KSZE/OSZE, verbunden mit einem "Balkan-Marshall-Plan" sowie die Perspektive einer Balkan-Kooperation. Unterstützend dabei könnten Waffenrückkauf-Programme und die Einrichtung von Versöhnungs- und Wahrheitskommissionen sein.

6. Konkrete Lösungsansätze "von unten"

Als Vorbild für internationale Organisationen wie OSZE, UNO, etc. wie auch für Nichtregierungsorganisationen und Friedensgruppen kann dienen, wie die kleine italienische Basisgemeinde "Sant Egidio" das sensationelle Abkommen zwischen Serben und Kosov@albanern über die Rückkehr albanischer StudentInnen an die Universitäten sowie der SchülerInnen an die Schulen in Kosov@ vermittelt hat. Am 30.6.98 sollte eigentlich die Umsetzung abgeschlossen sein, u.a. die Massaker vom Frühjahr 98 verhinderten den Plan. Ebenfalls ausgehandelt wurde die Rückgabe des 1994 von serbischer Seite geschlossenen Institutes für Albanologie in Pristina, was tatsächlich umgesetzt wurde.Das Beispiel zeigt, wie zivile Kräfte oft mehr erreichen, weil sie ohne eigenes Machtkalkül in die Mediation (Vermittlung in Konflikten) gehen können. Daher sind Gruppen wie das Balkan-Peace-Team so wichtig und finanziell zu unterstützen. Stärkung benötigt auch die serbische Opposition, vor allem deren Presse.

Für die OSZE-Delegation sollten sich Zivilpersonen bewerben und dieses Feld nicht Militärs oder Geheimdienstlern überlassen.Eine anzustrebende Aufgabe auf lokaler Ebene besteht darin, runde Tische einzurichten, wo sich z.B. in Deutschland lebende Jugoslawen und Kosov@albaner treffen könnten. Dabei wäre sehr viel Fingerspitzengefühl einer externen Moderation notwendig.

Für eine Deeskalation mit am wichtigsten sind derzeit Sofortmaßnahmen für das Überleben der rund 300 000 Flüchtlinge. Mit ca. 50 Mio. US-Dollar können nach Aussage des EU-Ratspräsidenten Wolfgang Schüssel die Flüchtlinge über den Winter gebracht werden. Ob dieser Betrag schnell zusammenkommt, läßt angesichts eines immer noch möglichen Militärschlages, dessen Kosten für die “erste Welle" bereits ein Mehrfaches betragen dürften, Rückschlüsse auf die Humanität der internationalen Staatengemeinschaft, insbesondere der NATO-Staaten, zu.

7. Lösungsvorschlag zur Statusfrage

Einen interessanten Vorschlag zur politischen Lösung der Statusfrage des Kosov@ machte bereits am 19.6.98 in der Wochenzeitung "Freitag" der ehemalige deutsche Botschafter in Belgrad, Horst Grabert. Er stellt eine Parallele zur ebenfalls extrem schwierigen Situation in Nordirland her und bringt den neu gegründeten übernationalen "Irischen Rat" als Modell für das Kosov@ in die Diskussion. "Wenn sie sich vorstellen, daß man dem albanischen Staat und dem heutigen Staat Jugoslawien und dem heutigen Staat Makedonien, hier also drei Staaten, eine solche Idee anbieten würde, einen Rat zusammen mit den Albanern im Kosovo, in Mazedonien und Montenegro zu bilden, dann könnte, so denke ich, Rugova (Präsident der Kosov@albanerInnen, C.R.) damit leben, genauso wie die Führer der IRA damit leben können. Und die Serben könnten auch damit leben. Denn dies ist ein Zugang zur Lösung des Problems, der beide Grundpositionen offen läßt. Keiner ist Verlierer, und keiner triumphiert über den anderen. Das sind mögliche Lösungen. Sie müssen natürlich aus dem Gebiet selber kommen, in dem sie akzeptiert werden müssen".

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Kosov@: Hintergrundinformationen zum Konflikt
Viel Blut ist seit diesem Vorschlag geflossen, viel neues Unrecht geschehen. Realpolitisch ist längst nicht mehr allein entscheidend, ob Rugova damit leben könnte, sondern ob die UCK und Milosevic sich darauf einlassen würden.

Die Akteure beider Seiten haben die Wahl: Sie können gemeinsam weiter untergehen - oder den mühevollen, äußerst schwierigen Weg aus der Eskalation gehen. Eine starke eigenständige europäische Begleitung eines Deeskalations-Prozesses durch Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, Kirchen, Parteien, etc., die den Mut hat, die Konfrontation und den Dialog mit der NATO und der einzig verbliebenen Supermacht USA und deren Eigeninteressen zu suchen, wäre dabei eine große Unterstützung.

Soll nicht in wenigen Wochen verspielt werden, was an zivilisatorischen und völkerrechtlichen Errungenschaften in Jahrzehnten mühsam aufgebaut worden ist, muß sich sehr bald ein breites internationales Bündnis zusammenfinden. Dieser Zusammenschluß von Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften und Kirchen sollte als erstes Nahziel die Nichtunterzeichnung der neuen NATO-Doktrin durch die jeweiligen Außen- und Verteidigungsminister der Allianz anstreben.

Adressen für Korrespondenz:

1. Slobodan Milosevic, Presednik SRJ, Bulevar Lenjina 2, 11070 Belgrad, BR Jug.

2. Demokratischer Bund von Kosova, Königsstr. 54, 70173 Stuttgart.

3. Bundesaußenminister Joschka Fischer, Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn.

4. Bundesverteidigungsminister Rudolf Scharping, Hardthöhe, 53125 Bonn.

Kontaktanschriften des Versöhnungsbundes (Herausgeber):

Referat für Friedensfragen, Clemens Ronnefeldt (V.i.S.d.P.) Dorfstr. 3, 56288 Krastel, Tel.: 06762-2962, Fax: 06762-950511, e-mail: BuC.Ronnefeldt@t-online.de

Geschäftsstelle des Versöhnungsbundes:

Geschäftsführer Uli Stadtmann,Postfach 3291, 32389 Minden,Tel/Fax: O571-850875

Druck+ Bestelladresse des Faltblattes:

Druckerei Knotenpunkt, Beller Weg 6, 56290 Buch, Tel.: 06762-2261, Fax: 06762-2995, e-mail: Knotenpunkt@t-online.de

Pro Exemplar bitten wir um eine Spende von 0,20 DM + Porto auf das Konto des Versöhungsbundes, Stichwort: Gewaltfrei aktiv gegen Krieg,Sparkasse Minden-Lübbecke, BLZ 490 501 01, Kto. 400 90 672.

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