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Panzer in die Türkei? - Inhalt


vom:
10.02.2000
Update: 16.02.2000


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Panzer in die Türkei?:

  Echo/Presse

Eine Anfrage für den Export des "Leopard 2" in die Türkei steht bevor. Berlin weiß offiziell von nichts

Der Panzerstreit geht in die nächste Runde

Frankfurter Allgemeine Zeitung, FAZ Berlin

elo. BERLIN, 9. Februar. Der Maschinenhersteller und Rüstungsproduzent Krauss-Maffei-Wegmann will "in den nächsten Tagen" eine Exportanfrage an die Bundesregierung richten, mit der geklärt werden soll, ob der Kampfpanzer "Leopard 2" grundsätzlich an die Türkei geliefert werden darf. Das sagte ein Sprecher des Unternehmens am Mittwoch dieser Zeitung. Das Unternehmen erwartet von der Bundesregierung eine "klare Aussage", ob die Serienlieferung und der Seriennachbau des "Leopard 2"-Panzers in der Türkei die Zustimmung der Regierung finde. Die Türkei erwägt den Kauf von tausend Kampfpanzern und testet neben anderen Modellen zur Zeit auch den "Leopard 2".

Bei Krauss-Maffei-Wegmann wurde bestätigt, dass die Erprobung, anders als bislang geplant, nicht bis zum Jahresende, sondern nur bis zum Juli dauern soll. Der Bundesregierung ist diese Vorverlegung dem Vernehmen nach erst seit wenigen Tagen bekannt. Regierungssprecher Heye sagte hingegen am Mittwoch, man wisse in der Regierung nichts von einer solchen Vorverlegung. Auch werde der Panzer-Export nicht Thema der für Anfang März geplanten Türkeireise Bundeskanzler Schröders sein. Intern wird in der Regierung allerdings damit gerechnet, dass diese Frage Schröders Gespräche in der Türkei beherrschen wird. Mit der schnelleren Beendigung des Panzer-Tests wird die Bundesregierung früher als erwartet wieder mit dem Export deutscher Kampfpanzer in die Türkei konfrontiert. Diese Frage hatte im Herbst vorigen Jahres zu einer der schwersten Krisen der Koalition geführt.

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Die Türkei hat eine offizielle Angebotsanfrage an all jene Rüstungshersteller gerichtet, deren Kampfpanzer sie zur Zeit testet. Dazu gehören neben dem deutschen unter anderem ein amerikanischer und ein französischer Hersteller. Bestandteil eines solchen Angebots ist eine Exportanfrage des Herstellers bei der Regierung, ob die Ausfuhr grundsätzlich genehmigt wird. Die Entscheidung darüber ist nur in Deutschland fraglich, weil die rot-grüne Bundesregierung den Export von Rüstungsgütern an die Beachtung der Menschenrechte in dem betreffenden Land knüpft.

Die Exportanfrage wird an das Auswärtige Amt gerichtet, das anschließend eine Abstimmung unter den beteiligten Ressorts herbeiführt. Ziel der Abstimmung ist die Erarbeitung einer Entscheidungsvorlage für den geheim und unter Führung des Bundeskanzlers tagenden Bundessicherheitsrat. Dieser hat seine nächste reguläre Sitzung in der kommenden Woche. Wegen mangelnder Vorbereitungszeit und weil die Anfrage von Krauss-Maffei-Wegmann in Berlin noch nicht vorliegt kann zu diesem Termin jedoch noch keine Entscheidung getroffen werden. Eine nächste reguläre Sitzung ist erst wieder für den Mai oder Juni geplant. Dieser Termin liegt sehr nah an dem von der Türkei anberaumten Ende der Erprobungsphase des Panzers.

So gilt es als denkbar, dass es am Rande einer Kabinettssitzung in den nächsten Wochen zu einer außerordentlichen Zusammenkunft des Bundessicherheitsrats kommt.

Bei Krauss-Maffei-Wegmann wollte man sich am Mittwoch nicht festlegen, bis wann man eine Entscheidung der Bundesregierung brauche. Jedoch müsse man "relativ zügig" Bescheid wissen. Die Bundesregierung war im Oktober über die Frage, ob man der Türkei einen Testpanzer des Typs "Leopard 2" liefern solle, in eine ihrer schwersten Krisen geraten. Damals hatte Bundeskanzler Schröder sich für die Lieferung des Testpanzers stark gemacht Im Bundessicherheitsrat war gegen Bundesaußenrnnister Fischer (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Entwicklungshilfeministerin Wieczorek-Zeul (SPD) für die Lieferung eines Testpanzers entschieden worden. In der Folge hatten die im Bundessicherheitsrat vertretenen Ressorts zusammen mit Parlamentariern der SPD und der Grünen neue Rüstungsexportrichtlinien erarbeitet. Diese sehen in ihrem operativen Teil erstmals vor, dass die Entscheidung über einen Export deutscher Rüstungsgüter von der Einhaltung der Menschenrechte in dem jeweiligen Empfängerland abhängig gemacht wird. Heye erinnerte daran, dass die Bundesregierung die Türkei habe wissen lassen, mit der Lieferung des Testpanzers sei nicht automatisch auch die Lieferung weiterer Panzer verbunden. Nach wie vor sei die Zustimmung der Bundesregierung von der Beachtung der Menschenrechte in der Türkei abhängig. Im Zuge der Ressortabstimmung über eine Exportanfrage der Firma Krauss-Maffei-Wegmann muss die Bundesregierung vor allem die gegenwärtige Beachtung der Menschenrechte in der Türkei bewerten. Bundestagsabgeordnete der Grünen legten sich bereits öffentlich fest, dass die derzeitige Beachtung der Menschenrechte in der Türkei einen Export deutscher Kampfpanzer nicht zulasse.

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Quelle: FAZ vom 10.2.2000

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