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Panzer in die Türkei? - Inhalt


vom:
15.03.2000


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Panzer in die Türkei?:

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amnesty-Arbeitskreis "Rüstung und Menschenrechte" kritisiert Panzerexport

amnesty international, Matthias John

Ein Leopard brachte das Fass zum Überlaufen. Der offensichtliche Widerspruch zwischen der Menschenrechtslage beim Panzer-Empfänger Türkei und der Absichtserklärung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, bei Rüstungstransfers auch die Menschenrechte in Empfängerländern zu berücksichtigen, führte zu heftiger Entrüstung. Kritik kam vor allem von Nichtregierungsorganisationen wie amnesty international, die seit langem schärfere Kontrollen bei Rüstungstransfers fordern, um den Verkauf deutscher Waffen an menschenrechtsverletzende Regime zu beenden. Der Protest blieb nicht ohne Wirkung. In Rekordzeit wurden kurz nach Lieferung des Testpanzers an Ankara "politische Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" neu formuliert und beschlossen.

Mit den neuen "Grundsätzen" wird ein Schritt in Richtung schärfere Exportkontrolle getan. Die Klage der Industrie über den "gefährlichen nationalen Alleingang" deutet an, dass Rüstungsexportinteressen nicht unbedingt Vorrang haben. Die Beachtung der Menschenrechte wird ein Entscheidungskriterium von besonderem Gewicht - Transfers sollen grundsätzlich nicht genehmigt werden, wenn "hinreichender Verdacht besteht, dass diese zu interner Repression oder zu sonstigen fortdauernden und systematischen Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden." Der Endverbleib beim Empfänger soll sichergestellt werden. Konfliktprävention und die Beeinträchtigung der "nachhaltigen Entwicklung des Empfängerlandes durch unverhältnismäßige Rüstungsausgaben" werden Kriterien. Und einmal mehr wird ein jährlicher Rüstungsexportbericht angekündigt.

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Es bleiben jedoch Defizite und Schlupflöcher. Die Bundesregierung muss sich fragen lassen, warum sie nicht bereit ist, ihren Grundsätzen eine gesetzliche Verbindlichkeit zu geben. Ebenso fehlt die Transparenz geplanter Rüstungstransfers sowie eine parlamentarische Kontrolle. Es ist zu befürchten, dass wie bisher "Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse" ein höherwertiges Rechts gut als die Menschenrechte bleiben. Und die Regelungen für Zulieferungen zur Rüstungsproduktion in anderen Staaten bleiben unzureichend. Die Praxis muss nun zeigen, ob die neuen "Grundsätze" bei Rüstungsexportentscheidungen wirklich zu einer größeren Beachtung der Menschenrechte, Konfliktprävention und Entwicklung führen. Schon bahnt sich ein Konflikt an. Die türkische Regierung möchte eine Liefergarantie für den Fall weiterer Panzerbestellungen. amnesty international wird sich nicht beruhigt zurücklehnen - Wachsamkeit ist weiter notwendig.

Matthias John ist Sprecher des Arbeitskreises "Rüstung und Menschenrechte" in der deutschen ai-Sektion


 ננננAus: ai-JOÜRNAL 3/2000, Seite 3



E-Mail:  m.john@ukbf.fu-berlin.de
Internet: http://www.amnesty.de
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