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Panzer in die Türkei? - Inhalt vom: 15.02.2000 Update: 22.03.2000 | Panzer in die Türkei?: Stellungnahme der GKKE-Vorsitzenden zu den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsg Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE) Am 19.01.2000 hat die Bundesregierung nach Beratungen mit Vertretern der Koalitionsfraktionen neue Politische Grundsätze für Rüstungsexporte verabschiedet. Die jetzt vorliegende Fassung ist keine Fortschreiben der bisher gültigen Regeln aus dem Jahr 1982, sondern stellt in der Tat den Versuch dar, aus der politischen Krise, die die Lieferung eines Leopard-Panzers an die Türkei im Vorjahr ausgelöst hat, richtungsweisende Schlüsse zu ziehen. Die GKKE begrüßt diesen Schritt und sieht in vielen Teilen die Forderungen erfüllt, die sie zuletzt mit ihren "Rüstungsexportberichten" der Jahre 1997,1998 und 1999 erhoben hatte. |
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| 1. | Positiv zu bewertende Elemente in den neuen Politischen Grundsätzen | |||
| (1) | Die Präambel der Politischen Grundsätze hebt deutlich die Ziele hervor, den Frieden zu sichern, Gewalt vorzubeugen, die Menschenrechte zu gewährleisten und nachhaltige Entwicklung zu fördern. | |||
| (2) | Die jetzige Bundesregierung bekennt sich dazu, den Rüstungsexport restriktiv zu handhaben, um eine Balance zwischen dem Verbot, Kriegswaffen auszuführen, und den politisch-wirtschaftlichen Interessen an einem freien Handel herzustellen. Das wirtschaftliche Interesse an Rüstungsexporten wird den Belangen von Frieden und Sicherheit untergeordnet. | |||
| (3) | Die deutsche Rüstungsexportpolitik strebt an, auf der Ebene der Europäischen Union zu einer verbindlichen Politik zu kommen und den am 08.06.1998 verabschiedeten EU-Verhaltenskodex für Rüstungsexporte zu stärken. | |||
| (4) | Die Beachtung der Menschenrechte in den Bestimmungs- und Empfängerländern erhält Vorrang1 wenn festgehalten wird, dass (1.) die Wahrung der Menschenrechte grundsätzlich Priorität genießt und dass (2.) im Einzelfall deutsche Waffen und Lieferungen nicht zur Repression und Unterdrückung der Menschenrechte eingesetzt werden dürfen. Zur Bewertung der "inneren Situation" in den Empfängerländern werden neben den Informationen offizieller Stellen und internationaler Agenturen auch die Berichte internationaler Menschenrechtsorganisationen herangezogen. | |||
| (5) | Bei zwischenstaatlichen Rüstungskooperationen, die im Bündnis- und/oder EU-lnteresse erfolgen sollen, sind Konsultationsverfahren vorzusehen, die der Bundesregierung Gelegenheit geben, ihre Kriterien zur Geltung zu bringen. Die Bundesregierung sagt zu, sorgfältig zwischen ihren Prinzipien und anderen Interessen abzuwägen. In jedem Fall verlangt sie hinreichende Informationen und verbindliche Endverbleibnachweise. Die Politischen Grundsätze sollen im Prinzip auch für privatwirtschaftliche Zusammenarbeit gelten. Der Stellenwert des Grundsatzes, den Endverbleib der Lieferungen im Sinne der Genehmigungsgrundsätze generell zu gewährleisten, wird besonders herausgehoben, indem die Politischen Grundsätze diesem Aspekt einen gesonderten Schlussabschnitt widmen. | |||
| (6) | Bei Entscheidungen über Lieferungen in Staaten außerhalb der NATO und ihr gleichgestellte Staaten werden längerfristige Entwicklungen in den Empfängerländern ebenso berücksichtigt wie deren Verhalten im internationalen System und gegenüber dem Anliegen von Abrüstung und Rüstungskontrolle. |
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| (7) | Die Bundesregierung wiederholt ihre Zusage, in einem jährlichen Bericht den Deutschen Bundestag darüber zu unterrichten, wie die Politischen Grundsätze angewandt worden sind. Dieser Bericht soll auch Informationen über die erteilten Exportgenehmigungen enthalten. | |||
| 2. | Negativ zu bewertende Elemente in den neuen Politischen Grundsätzen | |||
| (1) | Entgegen der neu eingeführten Logik inhaltlicher Maßstäbe (Menschenrechte nachhaltige Entwicklung, regionale Sicherheit) halten die Politischen Grundsätze weiter daran fest, verschiedene Kategorien von Empfängerländern zu unterscheiden, deren Anträge unterschiedlich behandelt werden. | |||
| (2) | Der wiederholte Bezug auf Art. 51 der UN-Charta, der das Recht der Staaten auf Verteidigung anerkennt, kann willkürlichen Interpretationen von Sicherheitsbedrohungen und -gefährdungen Tür und Tor öffnen. | |||
| (3) | Das Kriterium der nachhaltigen Entwicklung wird allein an die Höhe von unverhältnismäßigen Rüstungsausgaben gekoppelt, ohne dass angegeben wird, worauf dies zu beziehen ist. Statt dessen werden andere Indikatoren wie ökologische Standards, Armutsbekämpfung oder "good governance" nicht genannt. Ohnehin soll das Kriterium nur Berücksichtigung finden, aber für eine Entscheidung im positiven oder negativen Sinne nicht ausschlaggebend sein. | |||
| (4) | Die Bundesregierung hat darauf verzichtet, das während der zurückliegenden Panzer-Affäre deutlich gewordene Interesse von Parlament und Öffentlichkeit an der Rüstungsexportpolitik produktiv zu nutzen, um die Transparenz auf diesem Politikfeld zu erhöhen. Dem Bundestag wird keine Information oder Mitwirkung bei anstehenden Entscheidungen eingeräumt. Den sich wiederholenden Versuchen, die Restriktionen der deutschen Rüstungsexportpolitik zu umgehen, würde am besten ein Höchstmaß an parlamentarischer Beteiligung begegnen. |
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| Die am 19.01.2000 verabschiedeten Politischen Grundsätze stellen den Versuch dar, unterschiedliche Interessen im politischen Raum unter einem gemeinsamen Dach zu vereinen. So, wie hier jeder erreichte Kompromiss einen momentanen politischen Fortschritt darstellt, so beinhaltet das Ergebnis auch schon Fallen, in die sich zukünftige Auseinandersetzungen verfangen können. Mit den bereits eingeleiteten oder anstehenden sicherheitspolitischen Veränderungen (Ausweitung des Wirkungsfeldes der NATO, Europäisierung der Sicherheitspolitik, Umstrukturierung der Bundeswehr) werden die neuen Politischen Grundsätze bald in der Praxis vor eine Bewährungsprobe gestellt werden. Die GKKE wird beobachten, |
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| ob die Politischen Grundsätze realitätstauglich sind und die Genehmigungsstellen nach ihnen verfahren; | ||||
| ob sich Staaten und Unternehmen veranlasst sehen, die Maximen der Politischen Grundsätze zu akzeptieren; |
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| ob die Politischen Grundsätze geeignet sind1 eine neue Rüstungsdynamik aufzuhalten; | ||||
| ob von den Politischen Grundsätzen eine Signalwirkung ausgeht, indem sie zum Vorbild für andere Lieferstaaten werden und den EU-Verhaltenskodex stärken. |
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| Der seitens der Bundesregierung zugesagte jährliche "Rüstungsexportbericht" wird die Grundlage für eine Beurteilung der Entwicklung auf diesem Politikfeld geben. Berlin/Bonn, im Februar 2000 Prälat Dr. Stephan Reimers Prälat Paul Bocklet GKKE, Katholische Geschäftsstelle, Adenauerallee 134, D-53113 Bonn, Tel.; 0228 - 103-217 GKKE, Evangelische Geschäftsstelle, Charlottenstraße 53154, 0-10117 Berlin, Tel.: 030 - 20355-307 | |||
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