60 Jahre NATO

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08.12.1998


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60 Jahre NATO

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Kernpunkte des neuen strategischen NATO-Grundsatzdokumentes

Die weiße Rasse unter Waffen

Andreas Buro und Clemens Ronnefeldt

"`Transatlantische Übereinkunft für eine euro-atlantische Gemeinschaft` nennt Nato-Generalsekretär Janvier Solana den Kernpunkt der zum 50. Jahrestag der Allianz im April angekündigten Doktrin. `Die weiße Rasse unter Waffen` nennt dies provozierend der Londoner Guardian" (zit. nach FR-Kommentar, 23.11.98). Die vorgesehenen Änderungen der NATO-Grundlagen (u.a. Einsätze grundsätzlich ohne UN-Mandat, weltweite Verteidigung amerikanischer und europäischer Interessen) sind so schwerwiegend, daß alle demokratischen und internationalrechtlichen Alarmglocken schrillen müßten.

Im Juli 1997 begannen die Arbeiten an dem neuen Strategischen Konzept. Schon im Dezember 1997 wurden die Kernpunkte der neuen Richtlinien auf der NATO-Herbsttagung in Brüssel gebilligt, bis Weihnachten 1998 wird die endgültige Unterschrift der Verteidigungs- und Außenminister der Allianz erwartet.

Derzeit ist der Entwurf noch nicht öffentlich. Den Diskussionsprozeß allerdings beschreibt Dr. Karl-Heinz Kamp, Leiter der Abteilung Außen- und Sicherheitspolitik der Konrad-Adenauer-Stiftung, in dem Arbeitspapier "Das neue Strategische Konzept der NATO: Entwicklung und Probleme" (St. Augustin, August 1998), aus dem wir im folgenden ausführlich die verschiedenen Positionen zitieren:

USA

(...) "Bereits im Dezember 1997 hatte die amerikanische Außenministerin Madeleine Albright anläßlich der NATO-Ministerratstagung in Brüssel ihre Amtskollegen auf die Proliferationsgefahren (Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen, A.B./C.R.) hingewiesen und dabei keinen Zweifel an der Entschlossenheit und dem Führungswillen der USA gelassen. Auch war nach Ansicht der amerikanischen NATO-Vertreter die NATO das zentrale Element sicherheitspolitischen Handelns. Die Relevanz anderer Organisationen wie OSZE oder die Vereinten Nationen wurde nicht abstrakt gleichwertig, sondern eher hierarchisch anhand der konkret vorweisbaren Erfolge bewertet. (...) Entsprechend folgerichtig signalisierten die USA im Rahmen der Beratungen zum Strategischen Konzept frühzeitig, daß sie die Handlungsfähigkeit der NATO im Falle vitaler Herausforderungen nicht durch die Frage eines Mandates der Vereinten Nationen eingeschränkt sehen wollten. Statt dessen sollten militärische Operationen der NATO im Krisenfall auch ohne Legitimation des UNO-Sicherheitsrates möglich sein".

Großbritannien

(...) "Sehr dezidiert äußerte sich Großbritannien (.) hinsichtlich der Nuklearproblematik. Die künftige Rolle von Kernwaffen sollte nicht Gegenstand der Diskussion in der PCG (Policy Coordination Group, die das Dokument vorbereitet, A.B./C.R.) sein, um nicht unnötig eine allianzinterne Nukleardebatte auszulösen. Eine Auseinandersetzung über die atomare Komponente des NATO-Verteidigungspotentials würde aus britischer Sicht Spannungen in das Bündnis tragen und würde gegenüber der Öffentlichkeit mißverständliche Signale aussenden". (...)

Frankreich

"Auch Frankreich ging eher offen in die ersten Diskussionen zum Strategischen Konzept, setzte aber einige Akzente von Anfang an grundlegend anders. So wurde anderen Sicherheitsorganisationen und insbesondere der gemeinsamen Europäischen Außen-und Sicherheitspolitik der Europäischen Union eine weitaus größere Bedeutung eingeräumt. Die NATO solle militärisch - außer im Falle der Selbtverteidigung - nur in Unterstützung der UNO oder der OSZE tätig werden. Mithin sei immer ein Mandat dieser Institutionen erforderlich". (...).

Deutschland

"Die deutsche Ausgangsposition in den ersten Sitzungen der PCG tendierte eher zu den Auffassungen Großbritanniens und der USA - ohne allerdings in allen Punkten übereinzustimmen. Deutschland betonte die Rolle der NATO als Stabilitätsfaktor im gesamten euro-atlantischen Raum und maß insbesondere dem Mittelmeergebiet eine besondere Bedeutung bei. Dabei wurde diese Region allerdings nicht allein als eine Quelle möglicher Risiken gesehen, sondern weit eher als ein Raum für Politikgestaltung. Demgemäß wird eine Ausweitung des geographischen und funktionalen Handlungsrahmens der NATO aus deutscher Sicht nicht primär im Sinne militärischen Handelns verstanden, sondern bedeutet zunächst, daß die NATO bestimmten Regionen erhöhte Aufmerksamkeit beimißt, um dort politische Entwicklungen zu beeinflussen, bevor sie sich zu militärischen Krisen entwickeln. Auch wiesen die deutschen Vertreter in der PCG darauf hin, daß die künftigen Aufgaben der NATO jenseits des Bündnisgebietes im neuen Konzept sehr sorgfältig und vorsichtig formuliert werden müßten, um dem Eindruck einer sich künftig aggressiv gebärdenden Allianz entgegen zu wirken. Mit Blick auf das Verhältnis der NATO zu den übrigen Sicherheitsinstitutionen war die deutsche Haltung - abweichend von der Position der USA - weniger hierarchisch orientiert, sondern ging von einem engen, gleichwertigen Zusammenwirken dieser Institutionen aus". (...)

Die Debatte in der Policy Coordination Group (PCG)

(...) "Auch die Debatte um die den künftigen Handlungsspielraum der NATO jenseits der Bündnisverteidigung gemäß Artikel 5 des NATO-Vertrages (gegenseitige Beistandspflicht, A.B./ C.R.) verlief in der ersten Hälfte des Jahres 1998 relativ spannungsarm, obgleich dieses Problem erheblichen politischen Konfliktstoff in sich birgt. (...) Ehemalige amerikanische Minister wie William Perry und Warren Christopher sahen es als `strategischen Imperativ`, daß die NATO zur umfassenden Verteidigung amerikanischer und europäischer Interessen in der Welt befähigt werde. Senator Richard Lugar konkretisierte diesen Aspekt und forderte, daß in den kommenden Diskussionen über den `strategischen Zweck` der NATO auch mögliche Krisen in der Golfregion oder in der Straße von Taiwan berücksichtigt werden müßten. (...)

Auch von deutscher Seite wurde ein hohes Maß von Zustimmung für ein erweitertes Verständnis der künftigen Rolle der NATO signalisiert. So forderte etwa Verteidigungsminister Rühe ein neues strategisches Konzept, welches die politisch-strategische Aufgabenstellung der Allianz so definiert, `daß sie weit in die Zukunft trägt`. Die NATO müsse in Richtung einer Gemeinschaft verändert werden, `die ihre gemeinsamen Interessen schützen kann und will`". (...)

Der Mandatsstreit

"In der Mandatsfrage, die mit dem Aspekt der künftigen Verantwortlichkeiten des Bündnisses eng verbunden ist, stehen sich im wesentlichen Frankreich und die übrigen NATO-Partner gegenüber. (...) In den folgenden Monaten verfestigte sich diese Haltung und die französischen Vertreter in der PCG bestanden darauf, in das neue Konzept eine Formulierung aufzunehmen, welche die Handlungsfähigkeit der NATO im Bereich des Krisenmanagments zwingend an ein Mandat der UNO oder der OSZE bindet. Darin sah die überwiegende Mehrheit der übrigen NATO-Mitglieder - allen voran die USA - eine unzulässige Einschränkung des Handlungsrahmens der Atlantischen Allianz. (...)

Rückendeckung bekamen die Gegner der französischen Mandatsposition von den Mitgliedern des amerikanischen Kongresses. In der am 30. April 1998 mit 80 zu 19 Stimmen angenommenen Senatsresolution zur Ratifizierung der NATO-Osterweiterung ist die Ablehnung der unbedingten Mandatserfordernis deutlich zu erkennen. (...)

Frankreich beharrte aber auf seiner Position und warnte vor einer möglichen `Selbstmandatierung` unter Berufung auf den Artikel 51 (Recht auf Selbstverteidigung im Falle eines Angriffes, A.B./C.R.). Dies würde einerseits die Gefahr in sich bergen, daß auch Rußland sich diese Argumentation zu eigen machen könnte, um in dem nach der Lesart Moskaus `nahen Ausland` militärisch aktiv zu werden. Auch würde ein militärisches Handeln der NATO ohne Mandat eine Änderung von Artikel 7 des NATO-Vertrages erfordern, in dem die Verantwortung des UN-Sicherheitsrates für die Aufrechterhaltung der internationalen Sicherheit betont wird.

Politische Aktualität gewann die Mandatsfrage mit den Entwicklungen im Kosovo seit dem Winter 1997/98. (...) Während einerseits gerade bei den europäischen NATO-Partnern die Sorge wuchs, eine Verschärfung der Kosovo-Krise könnte eine erneute Fluchtwelle von Kosovoalbanern nach Westeuropa auslösen, wurde andererseits heftig diskutiert, welche rechtlichen Voraussetzungen für ein Eingreifen der NATO gegeben sein müßten. (...)

Weit interessanter als dieser innenpolitische Disput (zwischen Rühe und Kinkel um die Notwendigkeit eines UN-Mandates, A.B./C.R.), der nicht zuletzt auch von Wahlkampfüberlegungen geleitet gewesen sein dürfte, ist der Beispielcharakter der Kosovokrise für die Problematik eines völkerrechtlichen Mandats als zwingende Voraussetzung für ein militärisches Eingreifen der NATO". (...)

Die Frage der Kernfunktionen

"Ein zweiter Streitpunkt innerhalb der PCG bezog sich auf die künftigen Kernfunktionen der NATO und wurde zunächst zwischen Deutschland und Großbritannien ausgetragen. (...) Das deutsche Bestreben, den Artikel 5 (gegenseitige Beistandspflicht, A.B./C.R.) als die primäre Kernfunktion zu etablieren, wird nicht zuletzt aus dem Interesse genährt, die Hauptverteidigungskräfte der Bundeswehr und damit den Erhalt der Wehrpflicht rechtfertigen zu können. Großbritannien hingegen sieht für seine auf rasche Verlegbarkeit und auf power projection ausgerichtete Berufsarmee einen wesentlichen Aufgabenbereich jenseits der derzeitigen Bündnisgrenzen. Das im Juli 1998 von der Labour-Regierung verkündete neue britische Verteidigungskonzept sieht explizit mobile Streikräfte für Einsätze überall in der Welt vor, um im Sinne einer defense diplomacy frühzeitig intervenieren zu können. (...)

Ungeachtet dieser Auseinandersetzungen um Einzelaspekte sind derzeit keine wirklich fundamentalen Differenzen im Bündnis hinsichtlich des neuen Strategischen Konzeptes zu erkennen. (...) Dieser relativ harmonische Beratungsverlauf kann sich aber verändern, sollten die Überlegungen zum Strategischen Konzept von anderen anstehenden Themen, wie etwa der Umsetzung der Ende 1997 im Grundsatz beschlossenen neuen Kommandostruktur der NATO, oder die Frage einer zweiten NATO-Erweiterungsrunde überlagert werden".

(...)

Der Handlungsrahmen des Bündnisses

"Der Versuch einiger NATO-Partner, den geographischen Handlungsrahmen der Allianz primär auf das Bündnisgebiet zu beschränken, entspricht kaum den künftigen Anforderungen. Statt dessen muß das neue Strategische Konzept der Tatsache Rechung tragen, daß geographische Entfernung einen immer geringeren Einflußfaktor in der sicherheitspolitischen Risikoanalyse darstellt. Durch die zunehmende Verbreitung weitreichender Trägermittel für Waffensysteme aller Art erlangen immer mehr Staaten die Fähigkeit zur militärischen Machtprojektion über weite Distanzen. (...)

Die NATO ist keine rechtsetzende Organisation und damit auf eine völkerrechtliche Legitimation für Aktionen jenseits der reinen Selbstverteidigung angewiesen. (...) Vorstellbar wäre, daß in den Situationen, in denen vitale Interessen einzelner NATO-Staaten berührt sind, ein explizites Mandat aber nicht zu bekommen ist, die betroffenen Länder individuell oder im Zusammenwirken mit Partnerstaaten ihre Interessen außerhalb des Allianzrahmens militärisch vertreten. Hier ermöglicht das NATO-Konzept der Combined Joint Task Force - die Zustimmung aller Bündnispartner vorausgesetzt - die Nutzung des militärischen Großgerätes der Allianz". (...)

Die Rolle von Nuklearwaffen

"Nach wie vor herrscht in der NATO mehrheitlich die Auffassung, innerhalb des neuen Strategischen Konzepts die Rolle von Kernwaffen nicht neu zu definieren, sondern sich statt dessen auf die Formulierungen des Konzepts von 1991 abzustützen. (...) Auch glaubt die Mehrheit der NATO-Partner auf diese Weise eine erneute Nukleardiskussion und damit eine weitere Erosion der Akzeptanz von Kernwaffen in der Öffentlichkeit verhindern zu können. Gegen einen solch minimalistischen Ansatz spricht allerdings, daß es in den letzten Jahren eine stetige Veränderung im Verständnis der Funktion von Kernwaffen gegeben hat, die nur schwer ignoriert werden kann. So sind gerade die amerikanischen Kernwaffen konzeptionell aus dem Ost-West Kontext herausgelöst worden und gelten zunehmend auch als Mittel zur Abschreckung gegen biologische oder chemische Waffen im Rahmen regionaler Konflikte. Seit der versteckten Nukleardrohung der USA gegenüber dem Irak im Golfkrieg hat es immer wieder Äußerungen aus der amerikanischen Administration gegeben, die das Recht der USA auf nukleare Vergeltung im Falle eines Angriffs mit Massenvernichtungswaffen betont haben. Eine entsprechende Formulierung ist auch in den im Dezember 1997 von Präsident Clinton unterzeichneten nuklearstrategischen Richtlinien (Presidential Decision Directive - PDD) enthalten. Die USA haben mit dieser neuen Nuklearstrategie die längst überfällige Anpassung der nationalen Dokumentenlage an die veränderte Rolle von Kernwaffen vollzogen. Auch in diesem Dokument wird die Option nuklearer Vergeltung gegen Angriffe mit biologischen oder chemischen Waffen explizit erwähnt." (...)

Mit folgenden
"Schlußfolgerungen" endet Dr. Karl-Heinz Kamp:

"Bislang verliefen die Beratungen zum neuen Strategischen Konzept im Rahmen der NATO Policy Coordination Group sehr konstruktiv und vergleichsweise konfliktarm. Damit scheint die NATO trotz des äußerst ambitionierten Zeitplans in der Lage zu sein, ein neues Strategisches Konzept bis zum Frühjahr 1999 vorlegen zu können. Allerdings sind noch Differenzen in der zweiten Jahreshälfte 1998 möglich, wenn die bislang eher konzeptionellen Überlegungen in die konkrete Textformulierung umgesetzt werden müssen.

Sollte es dabei zu einer Blockade innerhalb der Policy Coordination Group kommen, welche den Zeitplan der Konzeptentwicklung in Frage stellen würde, so könnten die USA auf die mehrfach vorexerzierte Praxis zurückgreifen, einen eigenen Textentwurf in das Bündnis einzubringen und durchzusetzen". (...)

Soweit die Arbeit der Konrad-Adenauer Stiftung.

Der neue NATO-Kurs ruft förmlich nach Protest

Was die NATO-Politiker und ihre Militärs derzeit planen, läuft auf reine Machtpolitik der reichen Staaten über den Rest der Welt hinaus: Militärische Interventionen zur Durchsetzung der eigenen Wirtschafts- und Sicherheitsinteressen. Da es in einer militärisch-unipolaren Welt keinen ernst zu nehmenden Gegner mehr gibt, soll die NATO auf die Legitimation militärischen Handelns durch internationales Recht und die UN verzichten. Was daraus folgt, ist das "Recht der Stärkeren", also modernisiertes Faustrecht.

Wir fragen uns, wo der Aufschrei der neuen rot-grünen Regierung in Bonn bleibt? Wird selbst in diesem Falle nur Kontinuität regieren?! Es steht diesmal noch viel mehr auf dem Spiel als "nur" friedenspolitische Glaubwürdigkeit.



-Statt NATO-Faustrecht brauchen wir eine Stärkung des internationalen Rechts, das auch die schwachen Länder schützt. Deshalb müssen die UN und die OSZE gefördert und ausgebaut werden.



-Statt Interventionsarmeen mit schnellen Eingreiftruppen zur Interessendurchsetzung der wohlhabenden Staaten benötigen wir die Entfaltung der Methoden und Instrumente ziviler Konfliktbearbeitung. Diese sind möglichst vorausschauend einzusetzen, damit Gewalt und Kriege vermieden werden können.



-Statt der Nuklearwaffenstrategien mit dem Vorbehalt, Atomwaffen als erste einzusetzen, benötigen wir einen schnellen Abbau dieser Massenvernichtungsmittel sowie wirksame Kontrollen zu deren Nichtweiterverbreitung.


Am 8.7.98 verkündete der Internationale Gerichtshof in Den Haag: "Die Drohung mit und der Einsatz von Kernwaffen verstoßen generell gegen die Regeln des Internationalen Völkerrechts". 75 US-Bischöfe appellierten im Juni 1998: "Die Menschheit steht vor den schwerwiegendsten Konsequenzen, wenn die Welt von einem durch Kernwaffen repräsentierten Militarismus beherrscht wird, anstatt dem Völkerrecht Geltung zu verschaffen. (...) Es gibt keine Rechtfertigung für sie. Sie sind zu verdammen" (zit. nach FR, 31.8.98).

Wenn die Verteidigungs- und Außenminister der NATO dennoch meinen, sie müßten mit Atomwaffen gegenüber Staaten der sog. "Dritten Welt" drohen, müssen sie vor ein internationales Tribunal gestellt werden.



-Statt der internationalen Einordnung der Militär- und Außenpolitiker in das globale, unipolare Militärsystem unter Führung der USA benötigen wir eine Zusammenarbeit derjenigen Staaten, die es ernst mit dem Satz meinen, daß Außenpolitik Friedenspolitik sein muß.


Das neue NATO-Dokument zeigt schon in der Planung: "Militärische Friedenspolitik" ist ein Widerspruch in sich selbst.

Prof. Dr. Andreas Buro, Friedenspolitischer Sprecher des Komitee für Grundrechte und Demokratie, Am Sonnenberg 42, 61279 Grävenwiesbach, Fax: 06086-243

Clemens Ronnefeldt, Referent für Friedensfragen beim deutschen Zweig des internationalen Versöhnungsbundes, Dorfstr. 3, 56288 Krastel, Fax: 06762-950511, e-mail: BuC. Ronnefeldt@t-online.de



E-Mail: BuC (Punkt) Ronnefeldt (at) t-online (Punkt) de
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