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Bombodrom Wittstock/
FREIe HEIDe


vom:
Dezember 2000


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"Bombodrom": Bundesverwaltungsgericht gesteht Bundeswehr grundsätzlich die Nutzung des Wittstocker Geländes zu - Bürgeranhörung fehlt

"Nicht niederschmetternd"

Bundeswehr Aktuell (Red.)

Berlin. Die Bundeswehr darf das so genannte Bombodrom bei Wittstock in Brandenburg vorerst nicht weiter für Schießübungen nutzen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Berlin in der vergangenen Woche entschieden. Der Bund habe vor seiner Entscheidung, den früheren russischen Bombenabwurfplatz als Luft-Boden-Schießplatz zu nutzen, die Anwohner nicht ausreichend gehört, begründeten die Richter ihr Urteil. Sollte die Bundeswehr das etwa 14000 Hektar große Areal weiter als Schießplatz nutzen wollen, könne sie die versäumten Anhörungen aber nachholen. Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums sagte, das Urteil werde zunächst genau auswertet (AZ: BVerwG 4 C 12 und 13.99).

Mit dem Urteil bestätigten die Berliner Richter eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Brandenburg. Es hatte im März vergangenen Jahres den Klagen von zwei betroffenen Gemeinden teilweise stattgegeben und für Teile des Bombodroms eine weitere militärische Nutzung untersagt. Anders als die Vorinstanz kann das Bundesverwaltungsgericht jedoch zu der Auffassung, dass die Bundeswehr grundsätzlich zur Nutzung des Geländes in der Kyritz-Ruppiner Heide berechtigt ist. Die Grundlagen dafür habe der Vertrag zur deutschen Wiedervereinigung geschaffen, so die Berliner Richter.

"Der Bund durfte die militärische Nutzung aber nicht ohne weiteres fortsetzen, die Entscheidungen für einen solchen Standort müssen frei von Willkür sein", sagte der Senatsvorsitzende Günter Gaentzsch. Es müsse nun ermittelt werden, zu welchen Belästigungen es für die Anwohner komme und welche Auswirkungen auf die städtebauliche Entwicklung der Gemeinden zu erwarten sind. Danach sei unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit zu entscheiden, ob der Truppenübungs- und Bornbenabwurfplatz tatsächlich zur Wahrung übergeordneter staatlicher Aufgaben erforderlich sei, erklärte der Richter weiter.

Mehr als ein Dutzend Anlieger-Gemeinden und der Bund streiten seit dem Abzug der Russen im Jahr 1993 über die Zukunft des Bombodroms. In dem Prozess hatten die Dörfer Schweinrich und Rossow geklagt, um eine zivile Nutzung durchzusetzen. Der Rechtsanwalt der Gemeinden, Reiner Geulen, wertete die Entscheidung der Berliner Richter als "großen Erfolg". Er erwarte, dass die Bundeswehr noch bis Weihnachten das Gelände geräumt habe, sagte Geulen.

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Für den beklagten Bund sagte Anwalt Volker Dießelberg, das Urteil sei "nicht niederschmetternd". Die Anhörung der Anwohner werde nun möglicherweise nachgeholt. Darüber müsse aber das Verteidigungsministerium entscheiden. Wichtig sei die Feststellung des Gerichts, dass die Bundeswehr grundsätzlich das Areal nutzen dürfe, sagte Dießelberg.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über das Schicksal des Bombenabwurfplatzes bei Wittstock schafft nach Darstellung des Verteidigungsministeriums Klarheit über die Rechtslage. Wie ein Ministeriumssprecher in Berlin erläuterte, soll das Urteil zunächst genau ausgewertet werden.

Das Ergebnis der Überprüfung künftiger Nutzungsmöglichkeiten des Geländes werde in die Konzeption für Standortentscheidungen einzubezogen, sagte der Sprecher.

(dpa/reuters/dibu)

aus: Bundeswehr aktuell 18.12.2000, Nr. 50/51 - 2000, Seite 5

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