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Heute starten die Ostermärsche – für Frieden und Abrüstung auf die Straße!
Sondernewsletter Ostermarsch 17.04.2025
Dein Einsatz für Frieden ist gefragt! Die Welt rüstet auf, tausende Menschen sterben in Kriegen und die Gefahr eines Atomkrieges ist weiterhin nicht gebannt.
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Ostermärsche wenden sich gegen Mittelstreckenwaffen und Aufrüstungspläne
Pressemitteilung des Netzwerk Friedenskooperative vom 17. April 2025
(Bonn, 17.04.2025) Die Ostermärsche starten heute Nachmittag in Erfurt, Königs Wusterhausen, Freiburg und Regensburg. Hauptaktionstage werden der Karsamstag sowie der Ostermontag sein.
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Ostermärsche in Nordrhein-Westfahlen starten Karfreitag
Pressemitteilung NRW Netzwerk Friedenskooprative vom 17.04.2025
(Bonn, 17.04.2025) Die Ostermärsche in Nordrhein-Westfalen starten am Karfreitag in Gronau und Gütersloh. Bis Ostermontag werden NRW-weit in rund 20 Städten Menschen für Frieden und Abrüstung auf die Straße gehen.
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Friedensbewegung erteilt Kriegstüchtigkeit klare Absage
Pressemitteilung des Netzwerk Friedenskooperative vom 16. April 2025
(Bonn, 16.04.2025) Die Ostermärsche starten am morgigen Gründonnerstag mit ersten Aktionen u.a. in Erfurt, Freiburg, Regensburg und Königs Wusterhausen. Hauptaktionstage werden der Karsamstag sowie der Ostermontag sein. Mit rund 100 Demonstrationen, Kundgebungen, Fahrradtouren und weiteren Aktionsformen wird die Friedensbewegung auch 2025 ihre Themen in die Öffentlichkeit bringen. Die Ostermarschierenden erteilen den Debatten um die sogenannte „Kriegstüchtigkeit“ eine klare Absage und fordern Friedensinitiativen der Bundesregierung für die Kriege in der Ukraine und Nahost, ein Nein zur Aufrüstung und der Stationierung von US-Mittelstreckenwaffen in Deutschland sowie eine Welt ohne Atomwaffen.
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Ostermärsche in Baden-Württemberg starten 2025 am Gründonnerstag in Freiburg
Pressemitteilung des Netzwerk Friedenskooperative vom 16.04.2025
(Bonn, 16.04.2025) Die Ostermärsche in Baden-Württemberg starten am Gründonnerstag in Freiburg sowie am Karfreitag in Biberach.
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Ostermärsche in Bayern starten am Gründonnerstag
Pressemitteilung des Netzwerk Friedenskooperative vom 16.04.2025
(Bonn, 16.04.2025) Die Ostermärsche in Bayern starten am Gründonnerstag in Regensburg. Weiter geht es am Karsamstag in zahlreichen Städten, darunter Augsburg, München, Traunstein und Würzburg.
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Aufruf zum Ostermarsch 2025 als Zeitungsanzeige in "Zeit" und "Freitag" veröffentlicht
Wir fordern: Kriege Stoppen - Frieden und Abrüstung jetzt!
Am Donnerstag, 10. April 2025, erschien in den Wochenzeitungen "Die Zeit" und "der Freitag" der Aufruf des Netzwerk Friedenskooperative zum Ostermarsch 2025. Unter dem Slogan "Wir fordern: Kriege Stoppen - Frieden und Abrüstung jetzt!" wird mit den Anzeigen für die Teilnahme an den Ostermärschen mobilisiert, welche vom 17. bis 21. April stattfinden. 2.060 Einzelpersonen sowie 81 Organisationen und Gruppen ermöglichten die Anzeigen mit ihren Spenden.
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Ostermärsche 2025: Friedenskooperative erwartet gute Beteiligung und bietet umfangreiches Infoangebot an
Pressemitteilung des Netzwerk Friedenskooperative vom 10. April 2025
Das Netzwerk Friedenskooperative stellt auch 2025 wieder umfangreiche Informationen zu den Ostermärschen zur Verfügung.
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In Zeit, taz, nd und Freitag – Die Mobilisierung für Ostern läuft!
Newsletter April 2025
Die Koalitionsverhandlungen zwischen der Union und der SPD kommen diese Woche vermutlich in eine entscheidende Phase, denn die neue Koalition soll bis Ostern stehen. Die bereits stattfindende massive Aufrüstung lässt für friedenspolitische Anliegen wenig Hoffnung.
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Bundesgerichtshof greift das Grundrecht auf KDV an
Recht auf Kriegsdienstverweigerung (KDV) im Ernstfall außer Kraft?
Der Bundesgerichtshof (BGH) fällte am 16. Januar 2025 einen Beschluss in einem Auslieferungsverfahren, der tief in das Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung (KDV) eingreift und dieses praktisch aufhebt (4 ARs 11/24 v. 16.1.2025). Damit ist der Beschluss selbst als verfassungswidrig zu qualifizieren, da er ein der sogenannten Ewigkeitsgarantie aus Art. 79 Art. 3 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 3 Grundgesetz unterliegendes Grundrecht in seinem Kern außer Kraft setzt. Ebenfalls ist Art. 19 Abs. 2 verletzt: „In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.“
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