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 UNO-Reform: eine wirkliche Chance?

UNCOPAC: Prävention von unten. Utopie oder echte Chance?

Mohssen Massarrat

United Nation Commission on Peace and Crisis Prevention (UNCOPAC) ist das Konzept eines UN-Nebenorgans, das speziell für eine qualifizierte Mitwirkung von international im Bereich der Krisenprävention aktiven Friedens-, Menschenrechts-, Entwicklungs- und Umwelt-NGOs durch die UN-Generalversammlung eingerichtet werden soll. Dabei geht es um nicht weniger als um die Beteiligung der Zivilgesellschaft am politischen System - in diesem Fall am UN-System - nachdem inzwischen unstrittig ist, dass die Zivilgesellschaft beschränkt auf Problemfelder wie Umweltschutz, Menschenrechte, Krisenprävention und andere Felder über deutlich höhere Kompetenz und - demokratietheoretisch gesprochen - damit auch materiell höhere Legitimation verfügt als Parteien und herkömmliche politische Institutionen national und international je haben könnten.

Komplexitäts- und Kompromissdilemmata in den Institutionen der repräsentativen Demokratie (nationale Parlamente und die UN-Generalversammlung) sind die Ursache dafür, dass alle relevanten Menschheitsfragen wie Frieden, Stabilität, Sicherheit, Überwindung der Armut und Nachhaltigkeit externalisiert und in eine unbestimmte Zukunft verlagert werden. Diese gruppen- und grenzüberschreitenden Ziele fallen in der Regel den kurzfristigen Partialinteressen von Parteien und Regierungen zum Opfer, weil die repräsentative Demokratie es mächtigen Interessengruppen ermöglicht, politische Systeme und deren Entscheidungs- und Managementpotentiale für sich und gegen die Allgemeinheit zu instrumentalisieren.
(1)

Obwohl diese Demokratielücke der Wissenschaft längst bekannt ist, weigert sich der Mainstream der Demokratietheoretiker von den liberal-konservativen wie Ralf Dahrendorf bis hin zu kritischen Geistern wie Jürgen Habermas, der Zivilgesellschaft mit Verweis auf vermeintlich demokratietheoretische Probleme demokratische Entscheidungskompetenzen zuzugestehen. Habermas, um jemanden zu nennen, der, ohne als Apologet des Parteienstaates aufgefallen zu sein, erhebliche Zweifel an der Legitimation der Entscheidungskompetenz der Zivilgesellschaft vorbringt, billigt den NGOs bestenfalls die Rolle der "kommunikativen Macht" zu, die keinen subjektbezogenen Machtanspruch geltend machen kann, da "nur das Politische System handeln kann"
(2). Habermas irrt m.E. in diesem Punkt, indem er das Politische System stillschweigend und ohne substanzielle Gründe mit dem Parteienstaat gleichsetzt und unterstellt, dass dies auch bis in alle Ewigkeit so bleiben wird.

Im Unterschied zu dieser herrschenden Position kann der Anspruch der Zivilgesellschaft auf politische Macht bei Einzelanliegen, für die sie sich schwerpunktmäßig sachliche Kompetenz erworben und eine dauerhafte personelle und institutionelle Grundlage geschaffen hat, ethisch und demokratietheoretisch sehr wohl geltend gemacht werden
(3). Auch die institutionelle Rückkopplung der Zivilgesellschaft bzw. der NGOs mit ihren jeweils spezifischen Anliegen an das Politische System in Form von Räten, sowohl auf nationaler Ebene wie auf der Ebene des UN-Systems, ist grundsätzlich möglich(4). Für den letzteren Fall liefert UNCOPAC den Beweis.

UNCOPAC: Modell für mehr Demokratie im UN-System

Mit der Vorlage eines Statuts für ein UN-Nebenorgan, das zur Prävention von Konflikten und Kriegen eine wichtige Aufgabe im UN-System übernehmen soll, die die Staatenwelt in der bisherigen UN-Geschichte sträflich vernachlässigt hat, erfolgte ein erster, wichtiger Schritt zur effektiven Beteiligung der NGOs am UN-System. UNCOPAC soll zwei bis dato als unvereinbar bzw. ausgeschlossen geltende Ziele zusammen führen: Erstens die demokratieethisch- und juristisch - hier völkerrechtlich - zweifelsfreie Rückkopplung von international anerkannten und bei der UN akkreditierten Friedens-, Menschenrechts-, Entwicklungs- und Umwelt-NGOs an das UN-System. Und zweitens die Einfügung dieses Nebenorgans in das UN-System, das die UN-Charta in Form von Kommissionen durchaus zulässt (Näheres siehe Kasten und die Abbildung). Die fast einjährige Arbeit einer AutorInnengruppe am Statut wurde allein schon dadurch belohnt, dass damit erstmals ein Weg für die institutionelle Rückkopplung der Zivilgesellschaft am politischen System mit gewissen Rechten und Interventionsmöglichkeiten aufgezeigt, somit eine grundsätzliche Option für alle sozialen Bewegungen und NGOs begründet worden ist, die bis dato durch Parteien und die herrschende Wissenschaft für unmöglich gehalten worden ist.

UNCOPAC hat auch gegenüber anderen, bisher diskutierten Möglichkeiten für mehr Demokratie im UN-System, insbesondere der Idee der Parlamentarischen Versammlung, den Vorteil, dass sie dank der selbst gesetzten thematischen Beschränkung und der dadurch kulminierten Sachkompetenz gezielter, glaubwürdiger und effizienter in das UN-System hineinwirken und den eigenen Handlungsspielraum Kraft der Macht des Faktischen erweitern kann, ohne dabei - wie z.B. beim Modell Parlamentarische Versammlung - der Gefahr ausgesetzt zu sein, zu einem Palaververein und einer rein kosmetischen Demokratieerweiterung zu verkommen. UNCOPAC ist durchaus keine Utopie, sie ist nötig, möglich und bei einem größeren Engagement von international anerkannten NGOs auch durchaus durchsetzbar.

Entstehung von UNCOPAC als zivilgesellschaftlicher Lernprozess

UNCOPAC ist nicht das Produkt eines akademischen Diskurses, sondern einerseits der offenkundig gewordenen Erkenntnis, dass die Staatenwelt zunehmend wie in den neunziger Jahren Konflikte und Kriege schafft, anstatt die Welt friedlicher zu machen, und andererseits der vielfältigen Anstrengungen zur Beantwortung der Frage, wie die Zivilgesellschaft ein krisenpräventives Gegengewicht zur Staatenwelt entwickeln kann. Drei völlig voneinander unabhängige Konzepte wurden im November 2001 in Berlin bei der IPPNW-Tagung "Modelle für zivilgesellschaftliches Gegengewicht der Friedensbewegung angesichts des Versagens des Parteienstaates" durchaus nicht zufällig in Berlin zusammengeführt. Dazu gehörte das 1994 gemeinsam mit der deutschen Sektion der IPPNW diskutierte Modell für Zivile Friedensräte
(5), der 1995 auf der Weltfrauenkonferenz in Peking vorgelegte UN-Konfliktrat und der 1998 formulierte Linzer Appell(6). Bei dieser Tagung wurde die Idee eines gemeinsamen Projektes geboren, das unter Mitwirkung von zehn kompetenten Experten (Juristen, FriedensforscherInnen, und NGO-VertreterInnen) sich zur Aufgabe gemacht hat, ein stimmiges und politikfähiges Konzept für ein UN-Nebenorgan einschließlich eines Statuts zu entwickeln. Dieses Ziel wurde in der Zeit zwischen Juni 2002 bis April 2003 umgesetzt.

Mit dem UNCOPAC-Statut, das inzwischen nicht nur durch namhafte Völkerrechtler hinsichtlich dessen Völkerrechtstauglichkeit überprüft und als mit der UN-Charta kompatibel charakterisiert wurde und das auch bei zahlreichen NGOs und Einzelpersonen grundsätzlich auf Zustimmung stieß, wurde zwar der erste wichtige und notwendige Schritt eingeleitet. Die eigentliche Arbeit steht allerdings erst bevor. Entscheidend für die politische Umsetzung der Idee ist jedoch, dass mindestens ein Dutzend international anerkannter und bei der UN akkreditierter NGOs sich aktiv hinter die Idee stellen und sozusagen das soziale und politische Rückgrat des UNCOPAC bilden und sich ernsthaft bei der bevorstehenden UN-Conference for Civilian Society im Sommer 2005 in New York dafür einsetzen. Die Alternative, sich stattdessen auf Gespräche mit UN-Diplomaten zu konzentrieren, in der Hoffnung, dass der UN-Generalsekretär die Einrichtung der UNCOPAC auch ohne vorherige Klärung, ob und welche NGOs dahinter stehen, in die Wege leitet, ist nicht nur illusionär. Sie birgt auch die Gefahr in sich, dass erfahrene UN-Politiker das Manko des Mangels einer handlungsfähigen NGO-Basis dazu nutzen, UNCOPAC als ein reines Beratungsgremium für die ohnehin schon jetzt mögliche informelle NGO-Beteiligung an manchen UN-Beratungen zu degradieren und sie als das, was sie sein sollte, zu hintertreiben.

Kasten

Das Modell UNCOPAC in aller Kürze

Einrichtung

Die UN-Generalversammlung kann gemäß Artikel 22 der UN-Charta UNCOPAC als ein UN-Nebenorgan einrichten, das für die Generalversammlung im Sinne von Artikel 11, Abs. 3 der UN-Charta die notwendigen Vorarbeiten leistet, die sie benötigt, um den Sicherheitsrat auf Entwicklungen, die den Weltfrieden gefährden, aufmerksam zu machen.

Träger und Legitimation

UNCOPAC besteht aus 20 Mitgliedern, davon mindestens 40% Frauen bzw. Männer im Sinne von Gender Balance. Die UN-Generalversammlung wählt die Mitglieder aus einer Vorschlagsliste mit 60 international namhaften Persönlichkeiten aus allen Weltregionen, die die NGOs, die in den Bereichen Friedensarbeit, Krisenprävention, Konfliktbearbeitung, Menschenrechte, Friedenserziehung, Friedenswissenschaft oder humanitäre Hilfe tätig sind und auch bei den Vereinten Nationen akkreditiert sind, vorschlagen (Artikel 4, Abs. 2-6 des UNCOPAC-Statuts).

Aufgaben und Kompetenzen (Artikel 4, Abs. 1 des Statuts)

UNCOPAC soll:



Analysen von potentiell gewaltsamen (ethno-)politischen Konflikten anfertigen und daraus Hinweise für die Generalversammlung und den Sicherheitsrat zu nicht-militärischen Eingriffen von außen ableiten (detaillierte "Empfehlungen"),



eine möglichst frühzeitige Einwirkung auf diese Konflikte ermöglichen, um ihre gewaltsame Austragung abzuwenden,



die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen zur Krisenprävention regelmäßig überprüfen und



Bestrebungen zur weiteren Institutionalisierung von Friedenserziehung und Konfliktbearbeitung weltweit unterstützen und koordinieren.



Anhörungsrecht im Sicherheitsrat (Artikel 10 des Statuts)




Kasten

ist ein Nebenorgan der UN



setzt sich zusammen aus international anerkannten Persönlichkeiten, die von bei der UN akkreditierten internationalen Friedens-, Menschenrechts-, Umwelt- und Entwicklungs-NGOs vorgeschlagen werden



ist gegenüber der UN-Generalversammlung rechenschaftspflichtig



ist im UN-Sicherheitsrat anhörungsberechtigt



kooperiert mit internationalen Menschenrechtsinstitutionen und dem internationalen Gerichtshof




Anmerkungen



1Näheres dazu vgl. Massarrat, Mohssen, 2003: Demokratisierung der Demokratie, in: Massarrat/Rolf/Wenzel (Hrsg.), 2003: Bilanz nach den Weltgipfeln, München.



2Habermas, Jürgen, 2001: Diskursive Politik und Zivilgesellschaft. Über die Rolle der Bürger-Assoziationen in der Demokratie, in: E+Z, 12/2001, S. 356.



3Ausführlicher dazu vgl. Massarrat, 2003: (Anm. 1).



4Ebenda, S. 98 ff.



5Näheres dazu vgl. Massarrat, Mohssen, 1999: Zivile Friedensräte für die Friedensbewegung, in: Wissenschaft und Frieden, 2/1999; derselbe, 1999: UN Civilian Peace Council in: Massarrat, Mohssen/ Beetz, Paul (Hrsg.), 1999: For a Military-Free Policy, Münster, S. 260.



6Dokumentiert in: ami, Heft 12/2000. Vgl. ferner Steinweg, Reiner, 2004: Gewaltprävention ist eine Frage des Zeitpunkts, in: ÖSFK (Hrsg.), Friedensforum September 2004.




Mohssen Massarrat ist Professor für Politikwissenschaft und lehrt an der Universität Osnabrück.

E-Mail: ag3welt@uni-osnabrueck.de

Website: www.sozialwiss.uni-osnabrueck.de/inst/ag3w/index.html
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