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Am Aschermittwoch ist alles vorbei! EUCOM-Gerichtsprozeß
vonDiesem Grundsatz fühlte sich wohl Amtsrichter Wolf am Amtsgericht Stuttgart verpflichtet, als er am 25. Februar um 11.30 Uhr in der Verhandlung gegen den Friedensforscher Wolfgang Sternstein verlautbarte, daß er eine Richtervorlage beim Bundesverfassungsgericht einreichen wird, die im wesentlichen drei Punkte zu klären hat:
1. Ist die Stationierung von Atomwaffen auf deutschem Boden und die Befehlsgewalt über diese durch die
US-Militärs mit dem Völkerrecht vereinbar?
2. Ist die von der NATO aufrechterhaltene Drohung mit und der Einsatz von Atomwaffen mit dem
Völkerrecht vereinbar?
3. Welche Konsequenzen erwachsen daraus für die Politik der Bundesregierung? Im Grundgesetz
Artikel 25 ist festgeschrieben, daß das Völkerrecht über dem Grundgesetz steht und daher
beachtet werden muß.
Im Prozeß gegen Wolfgang Sternstein ging es zunächst um den Straftatbestand der Sachbeschädigung und des Hausfriedensbruchs. Er hatte mit 15 weiteren Personen am 1.9.96 den Zaun der US-Militärzentrale EUCOM bei Stuttgart an einer Stelle aufgeschnitten und anschließend das Gelände in "Gewahrsam" genommen. "Todesland sollte so in Lebensland" verwandelt werden. Das EUCOM (European Command) gilt als eine der wichtigsten Militärzentralen der Welt. Von dort werden die noch in Europa stationierten 200 Atomwaffen befehligt. Von dort wurde auch fast der gesamte Nachschub im Golfkrieg 1991 befehligt. Dort werden auch kriegsvorbereitende Handlungen in der derzeitigen Golfkrise unternommen. Völkerrechtswidrige Aktivitäten noch und noch. Grundlage für die Richtervorlage von Amtsrichter Wolf ist das Gutachten des Internationalen Gerichtshofes vom 8.7.96, welcher die Drohung mit und den Einsatz von Atomwaffen für völkerrechtswidrig erklärt hat. Viele Juristen, darunter namhafte Völkerrechtler, fordern seitdem die konsequente Umsetzung dieses Gutachtens mit einem Ziel:
Abschaffung aller Atomwaffen!!!
Endet an diesem Aschermittwoch nun die immer noch von Deutschland ausgehende Drohung mit Atomwaffen? Das Bundesverfassungsgericht wird darüber entscheiden.
Helfen wir nach:
1. daß das Bundesverfassungsgericht im Sinne einer Völkerrechtswidrigkeit entscheidet;
2. daß somit alle Atomwaffen umgehend aus Deutschland abgezogen werden, um sie zu verschrotten;
3. daß umgehend über die Eliminierung aller Atomwaffen verhandelt wird.
Weitere Informationen: Bundeskoordination, Gewaltfreie Aktion Atomwaffen Abschaffen, Lenzhalde 53, 70806 Kornwestheim, Tel.: 07154/22026, Fax 183635, e-mail: gaaa [at] who [dot] net; http:// www.geocities.com/RainForest/5566