Atomwaffenverzicht ins Grundgesetz

Petition an den Deutschen Bundestag: Ich fordere hiermit den Bundestag auf, die Verfassung der BRD um folgenden Zusatz zu ergänzen:
"Die Bundesrepublik Deutschland verzichtet auf die Entwicklung und Herstellung, den Besitz oder Mitbesitz, die Verwendung von und Mitverfügung über Atomwaffen. Die Mitwirkung an der Entwicklung und Herstellung von Atomwaffen eines anderen Staates ist verboten."

Was geschieht mit der Petition?
Nach Art. 17 GG hat jede Frau und jeder Mann (d. h. auch Ausländer, Nicht-Volljährige usw.) "das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und die Volksvertretung zu wenden." Der Petitionsausschuß des Bundestages wird sich mit dem Anliegen befassen und gegenüber dem Bundestag, der darüber entscheidet, eine Empfehlung abgeben. Auf Antrag von mindestens 5% der Abgeordneten muß über die Aktion auch öffentlich beraten werden. Der Trägerkreis der Kampagne "Atomwaffenverzicht ins Grundgesetz" ruft dazu auf, diese Petition einzeln oder in Gemeinschaft (d. h. als Bürgerinitiative, als kommunale Körperschaft usw.) zu unterschreiben und an das Kampagnenbüro zu senden.
Dort werden die Petitionen gesammelt, um sie später gemeinsam dem Bundestag zu übergeben. Eine öffentliche Konferenz der Kampagne wird im Mai l989 den Zeitpunkt der Übergabe der gemeinsamen Petition festlegen.

Unterschriftenlisten mit diesem Text können angefordert werden bei: ''Atomwaffenverzicht ins Grundgesetz", Reuterstraße 44, 5300 Bonn.

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