Bethel klagt gegen Tiefflug

von Georg Singe

Seit Jahren engagieren sich Freistätter BürgerInnen und MitarbeiterInnen der Diakonischen Heime Freistatts, einer Teilanstalt der v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel, gegen die Lärmbelästigung und Gefährdung durch die militärischen Tiefflüge über dem Gebiet Freistatts und der gesamten Bundesrepublik.

Da die bisherigen Bemühungen wenig Erfolge aufwiesen, klagen die Diakonischen Heime Freistatt der v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel nun vor dem Verwaltungsgericht in Hannover auf Unterlassung von Tiefflügen.

Im Sozialhilfe-, Jugendhilfe- und Suchtkrankenbereich werden in den einzelnen Einrichtungen der Diakonischen Heime Freistatts etwa 600 Menschen betreut und intensiv auf dem weiteren Weg begleitet. In der Klageschrift wird festgestellt: "Durch die militärischen Tiefflüge der Bundesluftwaffe und der Luftwaffen der Mitgliedsstaaten des Nordatlantikpaktes wird der Kläger bei dem Betrieb seiner vorgetragenen Freistätter Einrichtungen rechtswidrig beeinträchtigt. Gerade die vom Kläger Betreuten, psychisch Geschädigte im weitesten Sinne, reagieren besonders negativ auf Fluglärm - nicht nur mit vorübergehenden Angstzuständen. Bei diesem Betreuungspersonenkreis führt Fluglärm zur Verfestigung der bestehenden psychischen Deformationen. Der Betreuungs-, Schul- und Ausbildungsbetrieb im vorgetragenen Bereich der Jugendhilfe wird tiefgreifend beeinträchtigt."

In der rechtlichen Einordnung des Sachverhaltes und der rechtlichen Anspruchsgrundlagen beruft sich die Klageschrift auf die Urteile der Verwaltungsgerichte in Darmstadt 1988 und Oldenburg 1989, die für die jeweiligen Kläger positiv entschieden wurden., die Mindestflughöhe für Militärmaschinen auf 300m hochzusetzen.
 

Ausgabe

Rubrik

Initiativen