Bundesfinanzhof lehnt Friedenssteuer ab

von Gerlinde Rambow
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Es ging um den Rechtsstreit eines Mitgliedes des Netzwerkes Friedenssteuer. Der Kläger wollte aus Gewissensgründen seinen Steueranteil, der in den Bundeshaushalt für Militär und Rüstung fließt, verweigern, bzw. umwidmen. Nach Ablehnung durch das Finanzamt und seiner Klage vor dem Finanzgericht wandte er sich an den Bundesfinanzhof.

Von dort kam die Ablehnung seiner Klage. Sie wird mit folgenden Worten des Bundesfinanzhofes begründet:

"Die vom Kläger aufgeworfene Rechtsfrage, ob der Steuerbürger ... jedenfalls dann die Steuerzahlung (anteilig) verweigern dürfe, wenn die Bundesrepublik einen verfassungswidrigen und völkerrechtswidrigen Krieg führe, ist nicht klärungsbedürftig."

Worum geht es?
Das bundesweite Netzwerk Friedenssteuer setzt sich für eine gesetzliche Regelung ein, nach der niemand gegen sein Gewissen gezwungen werden darf, durch Steuern und Abgaben zur Finanzierung von Militär und Rüstung beizutragen. Statt dessen ist die Verwendung dieser Zahlungen für zivile Aufgaben sicherzustellen. Ziel der Initiative ist, das Recht zur Verweigerung von Steuern für Militär und Rüstung im Grundgesetz zu verankern.

Es geht also um den Schutz der Gewissensfreiheit nach Art. 4, Abs. 1 GG, genauer das Grundrecht zur Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen. Nun dient der Bundesbürger nicht nur mit der Waffe in der Hand dem Krieg, sondern täglich auch mit seinen Steuergeldern. Rund 10% aller Steuereinnahmen gehen in den Bundeshaushalt für Militär und Rüstung, das sind pro Stunde 3,3 Mio. Euro, mehr als die Ausgaben für die OSZE in einem ganzen Jahr.

Immer wieder gehen Menschen vor Gericht, um dagegen zu klagen, dass es ihnen nicht durch das Finanzamt ermöglicht wird, ihr Geld anteilig in Höhe der Militärsteuer einzubehalten und stattdessen für einen festgelegten zivilen Zweck zu verwenden. Sie berufen sich dabei auf die Abgabeordnung, in der bei besonderen Härtefällen eine Sonderregelung möglich ist. Die Gewissensnot kann zu einer besonderen, einer unbilligen Härte für einen Menschen werden, so meinen sie.
 

Der Kläger in genanntem Rechtsstreit, Sebastian Fleischhack aus Leipniz in Sachsen, gehört der Ökumenischen Aktion "Steuern zu Pflugscharen im Netzwerk Friedenssteuer" an und berichtet: "Seit 1997 habe ich versucht, durch Verweigerung von Steueranteilen in Höhe des Militäretats und unter Berufung auf die Gewissensfreiheit meine Zweifel an der Nachhaltigkeit gewaltsamer Lösungen deutlich zu machen. Nach dem Nato-Einsatz 1999 im Kosovo, den ich für völkerrechtswidrig halte, habe ich deshalb eine juristische Auseinandersetzung mit meinem Finanzamt in Grimma geführt.

Bis zum Bundesfinanzhof wandte er sich mit seiner Klage: "Einen bemerkenswerten Beschluss hat der Bundesfinanzhof da gefasst und ich meine, diese Rechtsauffassung gehört an die Öffentlichkeit", so Herr Fleischhack. "Es gibt keinen Klärungsbedarf, obwohl die Bundesrepublik im Zusammenhang mit einem Krieg genannt wird, der gegen Verfassung und Völkerrecht verstößt."

Auch wenn die "uneingeschränkte Solidarität" mit den USA vor dem Hintergrund des amerikanischen Kriegskonzeptes mehr und mehr Skeptiker in Deutschland findet, darf nicht übersehen werden, dass bereits im vergangenen Jahr die Militärausgaben um 20% höher lagen, als in der Planung vorgesehen.

Sebastian Fleischhack jedenfalls wird vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde einlegen. Die Unterstützung dieses Entschlusses wurde einstimmig vom Netzwerk Friedenssteuer innerhalb einer bundesweiten Tagung am vergangenen Wochenende befürwortet.

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Gerlinde Rambow ist im Sprecherrat von "Steuern zu Pflugscharen im Netzwerk Friedenssteuer".