Prozeßbericht 

Das Gewissen steht auf  - Militärsteuerverweigerung!

von Margret Schmidt

Eine ungewöhnliche Verhandlung steht am 14. März 1990 auf der Tagesordnung beim Finanzgericht Düsseldorf. Anlaß: der Essener Pfarrer Martin Arnold beantragte beim Jahresausgleich für das Steuerjahr 1983 - (!) staatliche Mühlen mahlen langsam - daß der Militäranteil seiner Lohnsteuer für friedliche Zwecke umgewidmet oder, nach  227 der Abgabenordnung, erlassen wird. Er begründet diesen Antrag mit seiner Gewissensnot bei der Finanzierung von Rüstung und Militär und beruft sich auf die in unserer Verfassung verbriefte Gewissensfreiheit, Artikel 4,1 des Grundgesetzes.

Etwa 60 Freundinnen und Freunde des Rüstungsgegners sowie JournalistInnen von Nachrichtenagenturen, Funk und Fernsehen sind gekommen, um den Verlauf des Prozesses zu beobachten. Martin Arnold wirkt gelöst, friedvoll, auch während eines Gesprächs mit zwei Vertretern der Finanzbehörde, seinen Kontrahenten. Ich selber verspüre Wut im Bauch, frage mich, wieso dieser Mann sich rechtfertigen muß. Millionen anderer, die mit ihrem Steueranteil die Rüstung finanzieren, müssen das nicht. Mir fallen die Kriegsdienstverweigerer ein, die in der gleichen Situation sind. Und wieder der Satzung von Manes Sperber, Träger des Friedenspreises des Deutschen Buchhandels: "Gleichgültigkeit ist die schlimmste aller Gewalten." -

In seiner mündlichen Begründung schildert Pfarrer Arnold seine Entwicklung: Konservative Erziehung, Meldung als Freiwilliger zur Bundeswehr, um - wie er sagt - seiner Pflicht gegenüber dem Vaterland nachzukommen. Aber schon während dieser Zeit beginnt ein Innehalten und Nachdenken über den Sinn dieser Entscheidung. Er stellt den Antrag auf Verweigerung und wird in der 2. Instanz anerkannt. Es folgt eine Zeit der Beschäftigung mit dem Leben und Wirken Gandhis und entsprechender Literatur sowie des Engagement in der Friedensbewegung. Sein Antrag: Das Gericht möge Beschließen, ihm zu erlauben, unter Zugrundelegung von  227 der Abgabenordnung seinen Militärsteueranteil an das Internationale Kinderhilfswerk Terre des Hommes umzuleiten. Der Paragraph ermöglicht den Finanzbehörden, in Einzelfällen bei erheblicher Härte Steuern zu erlassen. Der Vorsitzende Richter führt Martin Arnold eine gewisse Inkonsequenz seines Antrags vor Augen insofern, als er ja nicht verhindern könne, daß von seinen verbleibenden Steuerleistungen auch Gelder in die Rüstungsfinanzierung geleitet werden könnten. In diesem Zusammenhang verweist er auf Henry David Thoreau, einen Amerikaner, der sich schon Mitte des 19. Jahrhundert weigerte, Steuern zu bezahlen, um damit gegen den Krieg seiner Regierung gegen Mexiko zu protestieren und der für seine Überzeugung ins Gefängnis ging. Arnold, erfreut über das Hintergrundwissen des Richters: "Wenn ich den Antrag noch einmal zu stellen hätte, würde ich in der Tat den 100-%-igen Steuererlaß beantragen."
Die Vertreter der Finanzbehörde reklamieren für sich, nicht das Recht zum Eingriff in die Finanzhoheit zu haben, das allein dem Parlament zukomme. Pfarrer Arnold führt weiter aus, daß es hier eine Gesetzeslücke gebe, für die der Erlaß-Paragraph angewendet werden müsse, weil die VerfasserInnen der Steuergesetze den Fall nicht vorhergesehen und nicht bedacht haben, daß die Steuerzahlung das Gewissen eines Steuerpflichtigen belaste könnte. Demokratische Gesetze seien nichts Statisches, sondern bedürften einer ständigen Weiterentwicklung, so Arnold. Er verweist auf den Prozeß um die Verweigerung der Eidesformel aus Gewissensgründen: Das Verfassungsgericht entschied in diesem Fall, dem Anliegen stattzugeben, was zur Folge hatte, daß der Gesetzgeber aktiv werden mußte.

Martin Arnolds Antrag wird in diesem Vormittag im Düsseldorfer Finanzgericht nicht stattgegeben. Die Klage wird zurückgewiesen, weil die Budgethoheit des Parlaments als bedeutende Errungenschaft der Demokratie wichtiger sei als die Gewissensfreiheit der Bürgerinnen und Bürger. Aber Arnold will sein Ziel weiter verfolgen: die Anerkennung der Militärsteuerverweigerung aus Gewissensgründen. Er will seine Klage, wenn es sein muß, bis vor das Bundesverfassungsgericht bringen.

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Margret Schmidt ist Redakteurin aus Oberhausen und engagiert in der Solidarischen Kirche im Rheinland Gesetz gegen den Zwang, für das Militär zu zahlen