Selbstdarstellung

Das Institut für Bürgerrechte & öffentliche Sicherheit

von Otto Diederichs

Seit Mitte der 70er Jahre arbeitet an der „Freien Universität Berlin“ unter der Leitung es Politologie-Professors Wolf Dieter Narr eine kleine Gruppe zu Themen aus jenem Bereich, der heute als "Politik Innerer Sicherheit" bezeichnet wird. Die verschiedenen Projekte dieser Gruppe wurden·anfangs auf dem Weg der sog. Drittmittelforschung finanziert; in der ersten Phase insbesondere durch die „Berghof-Stiftung für Friedens- und Konfliktforschung". Danach ab 1987 durch die "Hamburger Stiftung zur Förderung von Wissenschaft und Kultur (Jan Philipp Reemtsma)“. Die Erfahrungen und Probleme mit dieser Art der Finanzierung haben dann 1991 zu dem Versuch geführt, ein auf Dauer eingerichtetes Institut zu gründen.

 

Da es gerade in einem Feld, das von administrativer Geheimnistuerei gekennzeichnet ist, darauf ankommt, Veränderungen über längere Zeitraume kontinuierlich und detailliert verfolgen und dokumentieren zu können, ergab sich die Notwendigkeit einer beständigen Einrichtung bereits aus der Sache selbst. Gegenwärtig arbeiten im organisatorischen Rahmen des Institutes 6 Frauen und 4 Männer.

Selbstverständnis

Die Vorläufer des Institutes hatten alle den Charakter wissenschaftlicher Projekte. Gleichzeitig entsprach es von Anbeginn dem Selbstverständnis der MitarbeiterInnen, sich weder in der Ausrichtung ihrer Arbeiten, noch hinsichtlich ihrer AdressatInnen allein und vorrangig auf das Wissenschaftssystem zu beziehen: Kritische Sozialwissenschaft ist immer zugleich auch mit bewußten politischen Intentionen verbunden; politisches Engagement ist Voraussetzung und Folge der Beschäftigung mit der sozialen Wirklichkeit. Dies gilt erst recht in menschen- und bürgerrechtlichen Fragen. Diese grundlegende Orientierung bestimmt auch die Arbeit des Institutes für Bürgerrechte & öffentliche Sicherheit. Dementsprechend will sich das Institut bewußt von der politischen Belanglosigkeit herrschender Sozialwissenschaft abheben und definiert seinen Platz zwischen Wissenschaft und Politik.

Aufgaben

Das Institut will sowohl eine Lücke in der sozialwissenschaftlichen Forschung füllen wie auch sich an öffentlichen Diskussionen beteiligen. Seine Aufgabe besteht darin, kontinuierlich die Situation der Menschen- und Bürgerrechte zu untersuchen, alte und neue Gefährdungen und Verletzungen dieser Rechte zu analysieren und Wege zur Sicherung und Durchsetzung aufzuzeigen. Der Begriff der Bürgerrechte, den sich das Institut zu eigen macht, ist dabei nicht auf die limitierten Formulierungen in Verfassungs- und Rechtstexten beschränkt. Nur wenn der jeweilige soziale, politische und historische Kontext mitberücksichtigt wird, können die Wahrnehmung der Bürgerrechte und zugleich die Gefahren, die ihnen drohen, zureichend erfaßt werden. Bürger- und Menschenrechte sind nicht erst da in Gefahr, wo massiv physische Gewalt gegen Menschen angewandt wird.

Tätigkeiten

Um die skizzierten Aufgaben wahrnehmen zu können, besteht das Institut aus drei "Strängen":

  1. Die Forschungsprojekte: Derzeit gibt es (aus Mitteln der Drittmittelforschung finanziert) zwei Projekte. Das erste untersucht die sich wandelnden Strategien und Methoden polizeilicher Verbrechensbekämpfung am Beispiel der ggw. polizeipolitischen Diskussion um und Reaktion auf "organisierte Kriminalität". Während sich dieses Projekt ausschließlich auf die Bundesrepublik beschränkt, befaßt sich das zweite Projekt (am Beispiel der Drogenbekämpfung) mit den Formen und Instrumenten der internationalen Polizeikooperation.
  2. Der Informationsdienst Bürgerrechte & Polizei / CILIP: Weiterhin gibt das Institut vierteljährlich einen bereits seit 1978 bestehenden Informationsdienst heraus. Er dokumentiert und analysiert die gesetzlichen und taktischen Veränderungen innerer Sicherheitspolitik in der Bundesrepublik. Über diesen Schwerpunkt hinaus liefert er zudem Berichte, Nachrichten und Analysen zur Polizeientwicklung in den Ländern Westeuropas, Polizeihilfe für Länder der Dritten Welt und zur Arbeit von Bürgerrechtsgruppen.
  3. Die Dokumentation: Das Institut unterhält eine öffentlich zugängliche Dokumentation, in der über 60 aus- und inländische Fachzeitschriften sowie die sonstige Literatur zum Thema "Innere Sicherheit, Polizei, Bürgerrechte", mehrere Tages- und Wochenzeitungen, Parlamentaria und "graue Literatur" ausgewertet werden.

Förderverein

Um die notwendige Unabhängigkeit des Institutes zu sichern, ist ihm ein Förderverein angegliedert. Dieser finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Der Mindestbeitrag beträgt ggw. monatlich DM.10,- Mitglied des Vereins kann jede und jeder werden, die / der Ziele und Satzung des Vereins anerkennt. Auch Gruppen und Vereinigungen können dem Verein beitreten.

Ausführlichere Informationen zu Institut und Förderverein sind zu erhalten beim Institut für Bürgerrechte & öffentliche Sicherheit e.V., c/o FU Berlin, Malteserstr. 74 / 100, 12249 Berlin.

 

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