Polizeiliche Videoüberwachung im öffentlichen Raum:

Das Netz schließt sich

von Nils Leopold
Schwerpunkt
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Liberty dies by inches - die Freiheit stirbt "scheibchenweise". Nie war diese vor allem von BürgerrechtlerInnen im Bewusstsein der Bevölkerung zu haltende Erkenntnis wahrer als heute. Schließlich kommt die Sicherheit bereits seit einigen Jahren paketweise. Und für den Bereich der Videoüberwachung stellt die bekannte Spruchweisheit eine für jeden und jede nachvollziehbare Wirklichkeit dar. Vor allem in den Städten schwinden - von Tag zu Tag sichtbarer - die von Videokameraaugen noch verschont gebliebenen öffentlich zugänglichen oder öffentlichen Orte. Oft sind die installierten Kameras aber schlicht so klein oder äußerlich so gestaltet, dass sie einem arglosen Passanten gar nicht weiter auffallen. Vor allem bleibt unklar, was letztlich hinter dem kalten Auge der Kameralinse steckt: handelt es sich um eine funkgesteuerte Anlage, bei der die Bilder in eine Überwachungszentrale überspielt werden? Erfolgt eine Aufzeichnung und ggfls. sogar Weiterleitung der Bilder an Dritte? Wer genau steckt hinter der Kamera, das heißt wer ist dafür verantwortlich?

Aus den USA und aus Kanada wird seit den Anschlägen des 11. September die Ausbreitung des Bilddatenabgleiches auf der Grundlage von Biometrietechnik gemeldet: bereits vorhandene, auf digitaler Basis arbeitende Videosysteme können auf diese Weise zu "intelligenten Systemen" aufgerüstet werden: mit Hilfe einer an die Kamera angeschlossenen Bilddatenbank können die Gesichter von vorbeigehenden Passanten in Echtzeit und vollautomatisch auf gewisse einzigartige Merkmale ihres Gesichts hin überprüft werden (Gesichtsgeometrie). Gelingt es dem System, ein ihm bereits bekanntes Gesicht wiederzuerkennen, schlägt es Alarm. In dieser Technik liegt die Zukunft der Videoüberwachung, an der auch und gerade in Deutschland derzeit unter Hochdruck geforscht wird. Derzeit liegen nach Angaben von Eingeweihten die Fehlerquoten von biometrischen Gesichtserkennungssystemen offenbar jedoch noch bei fast 50 %.
 

Linke Politiker brüsten sich in Berlin seit geraumer Zeit, man habe bislang eine Videoüberwachung des öffentlichen Raums durch die Polizei erfolgreich verhindern können. Auf den ersten Blick ist das auch richtig, denn Berlin ist faktisch das einzig verbliebene Bundesland, in dem es an einer nach allgemeiner Ansicht erforderlichen, parlamentarisch zustande gekommenen gesetzlichen Entscheidung zur Überwachung des öffentlichen Raums fehlt. Thüringen und Rheinland-Pfalz jedenfalls, zurzeit noch ohne polizeiliche Videoüberwachung, folgen derzeit dem Bundestrend mit hierzu entsprechend in der Vorbereitung befindlichen Gesetzentwürfen. Auf den zweiten Blick wird man allerdings stutzig: was ist denn mit den Kameras in den Bahnhöfen von Deutscher Bahn, Bussen, U-Bahn und S-Bahnen? Was mit den vollständig überwachten Einkaufspassagen, von denen es in Berlin mehr zu geben scheint als anderswo? Und was ist mit Kaufhäusern, Ladenlokalen sowie den Gehwegen davor, die, gut militärisch ausgedrückt, ebenfalls mit Videokameras "bestrichen" werden? Nicht zuletzt eine rigorose Privatisierungspolitik hat in vielen Städten Deutschlands dazu geführt, dass aus vormals öffentlichem Raum öffentlich zugänglicher Raum wurde, wie JuristInnen zu unterscheiden wissen. In diesem, der demokratischen Kontrolle als Privateigentum weitestgehend entzogenen Raum findet Videoüberwachung bereits heute umfassend statt. Die rechtlichen Regelungen hierfür im neuen Bundesdatenschutzgesetz vom letzten Jahr sind ungenügend. Keiner aber käme zunächst auf die Idee, dass es sich hier nicht um öffentlichen Raum handele. Für viele ist das Einkaufszentrum bevorzugter Raum des öffentlichen Lebens geworden. (Und dafür mag es angesichts der Unwirtlichkeit unserer Innenstädte für manche vielleicht auch nachvollziehbare Gründe geben). Neben die somit faktisch bereits seit längerem vorhandene private Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Orte tritt nun auch die polizeiliche Videoüberwachung der in den meisten Bundesländern so genannten "gefährlichen Orte". Zur Abschreckung von potentiellen Straftätern und zur Steigerung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bevölkerung sei dies nötig, so sagt man. In Leipzig etwa gibt es eine solche Überwachung des Geländes außerhalb des Bahnhofes bereits seit 1997, die bundesweit gern als vorbildlich herangezogen wird. Die Polizei verweist dort auf außergewöhnliche Erfolge bei der Verhinderung von Straftaten. Was dabei gerne unterschlagen wird: seriöse Untersuchungen zu der möglichen Verdrängung von potentiellen Tätern in die umliegenden Straßen und Viertel existieren nicht. Einige Kameras dort überwachen vor allem einen großen Parkplatz: allein bei der Verhinderung von Autodiebstählen konnte daher in der Tat eine signifikante Erfolgsquote erzielt werden. Vor allem aber beweist Leipzig eines: die einmal bereits gehängten Polizeikameras wird man kaum wieder los. Das als Pilotprojekt gestartete Unternehmen der örtlichen Polizei hat sich weitestgehend politisch verselbstständigt und wird Jahr für Jahr verlängert. Gegen zum Teil starke Widerstände in der Öffentlichkeit. Auch das sollten sich alle zum "Ausprobieren auf Zeit" geneigten Städte und Kommunen daher genau überlegen. Aus Oslo, der Hauptstadt Norwegens, weiß dazu eine Untersuchung zu berichten, dass die dort offenbar zunächst nachgewiesene Abschreckungswirkung nach kurzer Zeit verständlicherweise nachließ. Gerade der Drogenhandel entfaltete sich unter den Augen der dortigen Kameras nahezu unvermindert weiter, man/frau hatte sich an die Überwachung gewöhnt. Und aus England, absoluter Weltmeister in Sachen Videoüberwachung mit mehreren 100.000 über das gesamte Land verteilten Kameras, weiß man heute vor allem vom Dominoeffekt zu berichten. Mit einer ungeheuren Eigendynamik, die allerdings von der Labour-Regierung durch Investitionen kräftig mit angefacht wurde, wurden aus zunächst wenigen Orten, die als besonders kriminalitätsbelastet eingestuft wurden, schnell ein ganzes Viertel oder die ganze Stadt. Denn die Bevölkerung der nicht überwachten Bereiche weigerte sich, die vorgeblich auf der Flucht vor den Kameras in ihre Viertel abgewanderte Straßenkriminalität zu akzeptieren. In England kann man daher bereits heute ohne Übertreibung von flächendeckender Totalüberwachung ganzer Städte und Regionen sprechen.

Unter VerfassungsrechtlerInnen, aber auch DatenschützerInnen bekommt man in Deutschland oft zu hören, eine flächendeckende Videoüberwachung wäre in jedem Fall demokratie- als auch verfassungswidrig, und es strebe letztlich auch keiner an. Begonnen haben aber bereits, neben Leipzig, zum Beispiel Stuttgart, Frankfurt, Hannover, Halle, Leipzig, Mannheim, Bielefeld und Regensburg mit Einstiegsprojekten. Der Beifall aus der Bevölkerung ist den LokalpolitikerInnen dabei nahezu sicher. Denn Videoüberwachung entwickelt sich in einem unsäglichen Zusammenspiel aus populistischer Rechtspolitik und einer oft reißerischen Medienöffentlichkeit, die mit dem stark angstbesetzten Thema "Innere Sicherheit" Auflage macht. Ein terroristischer Anschlag wirkt da wie Zunder und wird entsprechend instrumentalisiert. Nüchterne Erkenntnisse aus wissenschaftlichen Studien dagegen, wonach gerade nicht die, statistisch gesehen besonders ängstliche, ältere Bevölkerung von Straftaten betroffen ist, sondern vielmehr Jugendliche unter 30 Jahren, scheinen kaum noch durchzudringen. Und zum Teil möchte man/frau es den BürgerInnen, die nicht mehr so gut zu Fuß sind, auch nicht verdenken, wenn sie sich vor den Zumutungen des Alltags in den städtebaulich oft mehr als misslungenen Innenstädten fürchten. Aber gerade daran wird eine Videoüberwachung nichts ändern, während das vielleicht bei einigen Menschen tatsächlich gesteigerte Sicherheitsgefühl dagegen trügerisch sein dürfte: denn ob tatsächlich gerade jemand zusieht und Hilfe an den Ort eines Zwischenfalls dirigiert, ist fraglich. Im Falle eines Überfalles o.ä. dürfte es vielmehr längst zu spät sein. Stattdessen warnen BürgerrechtlerInnen und einzelne Forscher, die Kamera könne unter Umständen einen entsolidarisierenden Effekt nach dem Motto: "die hinter der Kamera werden es schon richten" bedeuten. Gerade die aber, das zeigen Untersuchungen der Universität Leeds in England, haben zu oft nichts anderes zu tun, als sich voyeuristisch zu betätigen und beobachten überdurchschnittlich häufig vor allem Frauen, aber auch schlicht diejenigen, die von einem nicht weiter hinterfragten "normalen Erscheinungsbild" abweichen. Ins Visier geraten dann vor allem Ausländer, Obdachlose oder Jugendliche mit offensiver Haarfrisur.

Und was spricht eigentlich genau gegen die Videoüberwachung? Die Zeiten, wo Orwells 1984 als evidenter Beweis und Argument der Weltliteratur herhalten konnte, scheinen vorbei, das Zitat abgegriffen. An eine totalitäre Bundesrepublik Deutschland mögen heute viele nicht mehr so recht glauben. Was aber, wenn die Freiheit der Unbeobachtetheit auf leisen Sohlen geht? Wenn für immer weniger Menschen eine Art Grundrechtepatriotismus, oder aber, und etwas bescheidener, eine innere Gewissheit sagt: "Ich möchte nicht, dass mir permanent - auch und gerade in der Öffentlichkeit - ein kaltes Kameraauge über die Schulter schaut - Basta!" Und wenn das demokratische Gemeinwesen, der Staat, diese BürgerInnen in ihrem Willen hierin nicht mal mehr zu schützen, geschweige denn zu bestärken weiß?

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Nils Leopold ist Rechtsanwalt und Bundesvorstandsmitglied der Humanistischen Union e.V., Berlin.