Das Zuwanderungsgesetz ist mit den Menschenrechten unvereinbar

von Theo ChristiansenDirk Vogelskamp
Im Blickpunkt
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( c ) Netzwerk Friedenskooperative

Ein Zuwanderungsgesetz, das Hunderttausende von Flüchtlingen und Migranten als "Unbrauchbare" definiert und aussondert, ist mit den Menschenrechten unvereinbar. Das Komitee für Grundrechte und Demokratie hat aus menschenrechtlicher Perspektive dazu aufgerufen, dem Zuwanderungsgesetzentwurf im Bundesrat nicht zuzustimmen. Einige Argumente sind pointiert aufgeführt:

Dieses Zuwanderungsgesetz ist primär an den nationalen Wirtschaftsinteressen orientiert. Dazu soll eine bedarfsgerechte flexible Arbeitsmigration (just-in-time) ermöglicht werden. Mit der Festlegung der brauchbaren und standortnützlichen Arbeitsmigranten werden zugleich jene mitdefiniert, die als unbrauchbare Einwanderer das Land umgehend wieder zu verlassen haben. Mit dieser einseitig eigeninteressierten Migrationspolitik wird ein Klasse neuer Entrechteter geschaffen, die der polizeilichen Kontrolle und Sicherung unterworfen wird. So wird beispielsweise die beabsichtigte Abschaffung der Duldung (ersetzt durch eine bloße Bescheinigung der Ausreisepflicht) zwar einem ganz kleinen Teil der etwa 260.000 bislang geduldeten Migranten aufenthaltsrechtlich zugute kommen, indem ihnen eine befristete humanitäre Aufenthaltserlaubnis zugestanden wird. Der überwiegende Teil dieser Migrantengruppe wird hingegen illegalisiert werden. Aufgrund des generellen Arbeitsverbots, dem diese Menschen unterworfen sind, werden sie geradewegs, um überleben zu können, in den informellen und illegalen Arbeitsmarkt gedrängt.

Dieses Zuwanderungsgesetz ist vor allem ein Abwehrgesetz gegen Flüchtlinge und Migranten. Es ist ausdrücklich auf "Zuwanderungsbegrenzung" angelegt. Das klingt sachlich und weniger brutal. Damit wird jedoch konsequent die Praxis gewaltsamer Abschiebungen einschließlich Abschiebknäste und inhumaner Lagersysteme, euphemistisch jetzt Ausreisezentren genannt, fortgesetzt und festgeschrieben. Die zur Abschiebung bestimmten Migranten werden strikt rechtsstaatlich sozial ausgegrenzt. Sie werden einer diskriminierenden sozialpolitischen Sonderbehandlung unterzogen.
 

Dieses Zuwanderungsgesetz wird den Anforderungen an eine vorausschauende, tatsächlich zukunftsfähige Politik für den politischen und gesellschaftlichen Umgang mit Migration und Flucht im Interesse sowohl aller Bürgerinnen und Bürger als auch im Interesse der Migranten und Flüchtlinge nicht gerecht. Statt dessen herrscht vorwiegend das visionslose machtpolitische Kalkül vor. Ein andere Politik läge hingegen im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger: Denn die wohlstandschauvinistische Aussonderung der wirtschaftlich "Unbrauchbaren" zerstört die Bedingungen von Demokratie und Menschenrechten.

Dieses Zuwanderungsgesetz produziert lediglich den Schein, als werde Einwanderung politisch gestaltet. Tatsächlich werden gravierende Fragen, die im Zusammenhang mit weltweiter Migration aufgeworfen werden, politisch ausgeklammert: Beispielsweise die Frage der "globalen sozialen Gerechtigkeit", die mit den sozialen, auch von vielen Migranten getragenen Bewegungen aktuell auf die Tagesordnung gehoben wird, oder die der erzwungenen "Illegalität" und der damit verbundenen Lebensumständen in den Metropolen.

Die Perspektive einer solchen Just-in-time-Zuwanderungspolitik besteht darin, daß das weltweite soziale Apartheidssystem verfestigt und verstetigt wird, in dem die Habenichtse der Welt von den Zitadellen des Reichtums - notfalls militärisch - ferngehalten werden. Armut ist politisch. Die gewaltsame Aufrechterhaltung dieser weltweiten kapitalistischen Ungleichheitsordnung ist mit den Menschenrechten unvereinbar. Ein Zuwanderungsgesetz im Dienste derselben ebenso. Das kleinere und deshalb vermeintlich zustimmbare Übel ist ein Teil des großen.

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Komitee für Grundrechte und Demokratie.
Dirk Vogelskamp ist Referent des Komitee für Grundrechte und Demokratie.