Bürgerausschuss der Stadt Bonn setzt sich gegen Datenweitergabe von Minderjährigen an die Bundeswehr ein

Datenweitergabe von Jugendlichen an die Bundeswehr

von Armin Lauven
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Im Juni 2022 hat der Bürgerausschuss des Stadtrates Bonn einen Antrag von mehreren Friedensgruppen angenommen, auf eine Gesetzesänderung hinsichtlich der Datenweitergabe von Jugendlichen an die Bundeswehr hinzuwirken. Der Bürgerantrag wird im Folgenden dokumentiert. Gruppen aus anderen Städten sind eingeladen, ähnlich initiativ zu werden, um den Druck auf den Bundesgesetzgeber zu erhöhen. Nun der Wortlaut des Antrags:

„Der Rat der Stadt Bonn spricht sich gegen eine Weitergabe von Daten Kinder und Jugendlicher an die Bundeswehr durch das Einwohnermeldeamt Bonn aus. Da § 36 Bundesmeldegesetz aktuell noch zu dieser Datenweitergabe verpflichtet, muss die diesbezügliche Bundesgesetzgebung geändert werden.

Der Rat beauftragt Frau Oberbürgermeisterin Katja Dörner als Repräsentantin der Stadt, sich aktiv für eine Änderung von § 36 des Bundesmeldegesetzes dahingehend einzusetzen, dass die Weitergabe von Daten Minderjähriger an die Bundeswehr künftig unterbleibt. Ebenfalls bittet der Stadtrat die Oberbürgermeisterin, darauf hinzuwirken, dass sich der Deutsche Städtetag für diese Änderung ausspricht.

Die Oberbürgermeisterin und der Stadtrat leisten damit einen wichtigen Beitrag für die Profilierung Bonns als UN-Stadt und setzen ein deutliches Zeichen für die Wahrung der Kinderrechte in der Bundesstadt.

Laut § 36 des Bundesmeldegesetzes übermittelt das Einwohnermeldeamt der Stadt Bonn die persönlichen Daten von Jugendlichen nach deren 16. Geburtstag an die Bundeswehr; diese schreibt die Jugendlichen gezielt an und wirbt für eine Karriere in der Armee.

Zwischen 2014 und 2017 sind auf diesem Weg mehr als drei Millionen Heranwachsende von der Bundeswehr angeschrieben, seit dem Aussetzen der Wehrpflicht mehr als 14.000 Minderjährige für die Bundeswehr rekrutiert worden.

Die automatische Datenweitergabe Minderjähriger an die Bundeswehr fördert die Rekrutierung von Unter-18-Jährigen; diese widerspricht den Grundsätzen der UN-Kinderrechtskonvention. Für „Kinder“ bis zum Alter von 18 Jahren (im Sinne der UN-Konvention) gelten besondere Schutzvorschriften, gegen die beim Militärdienst verstoßen wird.

Der UN-Ausschuss für die Rechte der Kinder rügt sowohl diese Praxis als auch die an Unter-18-Jährige gerichteten Werbeaktionen der Bundeswehr; er hat Deutschland mehrfach aufgefordert, das Rekrutierungsalter auf 18 Jahre zu erhöhen und entsprechende Werbung zu unterlassen. In seiner Stellungnahme zum Staatenbericht Deutschlands am 31.1.2014 wird bereits gefordert:

‚Der Ausschuss wiederholt seine vorherigen Empfehlungen ... und empfiehlt, dass der Vertragsstaat:
(a) das Mindestalter der Rekrutierung für die Streitkräfte auf 18 Jahre festlegt
(b) alle Formen von Werbekampagnen für die deutschen Streitkräfte, die auf Kinder abzielen, verbietet.‘

Die Werbemaßnahmen der Bundeswehr sind aufwändig inszeniert, teilweise aggressiv, oft irreführend und gezielt an Mädchen und Jungen im Alter von 15 bis 17 Jahren gerichtet. Der Abenteuer- und Spaßcharakter des Soldatendienstes werden durch unhaltbare Versprechungen und ‚schöne’ Bilder hervorgehoben, Gefahren (Angst-, Belastungsstörungen, Depressionen) aber verschwiegen. Die Realität, die die Jugendlichen später in der Bundeswehr erleben, wird z.B. in den Kampagnen „Mach’, was wirklich zählt“ bzw. „Die Rekrutinnen“ überhaupt nicht abgebildet; bei den Heranwachsenden werden völlig falsche Vorstellungen von der Bundeswehr gefördert. Rekrutierungsprobleme der Bundeswehr dürfen so nicht behoben werden!“

Antikriegs-AG Aufstehen Bonn; Arbeitskreis Krieg und Frieden;Beueler Friedensgruppe; Beueler Friedensinitiative; Bonner Friedensbündnis; DFG-VK Bonn-Rhein-Sieg; Frauennetzwerk für Frieden Bonn; Internationaler Versöhnungsbund - Regionalgruppe Bonn-Rhein-Sieg; pax christi Bonn.

Kontakt zum Bündnis: ArminLauven [at] gmx [dot] de (pax christi Bonn).

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Armin Lauven ist Mitglied der Pax-Christi-Gruppe Bonn.