Zur Instrumentalisierung von Terrorismus im Kampf gegen Herrschaftskritik

Die Aufhebung des Rechtsstaates mit rechtsstaatlichen Mitteln

von Beate Malkus
Schwerpunkt
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"Mit Bajonetten kann man alles machen, nur nicht auf ihnen sitzen." Lafayette

Nach den Attentaten vom 11. September werde nichts mehr so sein wie vorher. Diesen Satz, eher eine unheilvolle Drohung, konnte man in den letzten Monaten überall lesen und hören. Unter dem Deckmantel des "weltweiten Krieges gegen den Terrorismus" schnürte auch Bundesinnenminister Otto Schily in Windeseile seine in den Schubladen bereitliegenden Sicherheitspakete I und II und schleuste sie in rasanter Abfolge durchs Kabinett. So fiel langsam der Schleier, hinter dem sich das schleichende Voranschreiten eines "totalitären Geistes" (Burkhard Hirsch) verbarg, der bereits vor den oben erwähnten Attentaten auch über der Anti-Globalisierungsbewegung und anderen Aktivisten wehte. Es stellt sich aber nun die Frage, ob wirklich alles anders geworden ist nach dem 11. September.

Zunächst schien es, als hätten die Ereignisse jenes Tages keine unmittelbare Auswirkung auf den staatlichen Umgang mit Globalisierungskritikern. Otto Schilys Sicherheitspakete wurden der Öffentlichkeit von der Bundesregierung als Reaktion auf den 11. September verkauft. Sie seien eine Notwendigkeit im Kampf gegen den Terror. Dies, obwohl dieselbe Bundesregierung seit Ende September 2001 darauf hinwies, es seien keine Anzeichen ersichtlich, daß die Verübung terroristischer Gewalttaten in Deutschland bevorstehe, und es zudem in der Vergangenheit bereits ausreichende Mittel für eine Bekämpfung des Terrorismus gab.

Selbst mit sehr viel Wohlwollen fällt es schwer, in den staatlichen Antworten auf den 11. September einen konkreten Bezug zu den Anschlägen herzustellen, außer diesem, daß sie ohne die im September in Teilen der Bevölkerung vorherrschende Angst wohl kaum durchzusetzen gewesen wären und dieser Tag für eben diese Durchsetzung die beste Gelegenheit war.

Die sogenannten Anti-Terror-Pakete des Innenministers haben vielmehr mit massiven Eingriffen in die Freiheitsrechte der Menschen zu tun denn mit wirksamer Terroristenbekämpfung.

Schon vor dem 11. September galten für sämtliche sozialen Bewegungen, etwa für die Anti-AKW-, Umwelt- und Friedensbewegung, aber auch für Antifa und Autonome, Punks, für die Hausbesetzerszene und seit den Protesten von Seattle, Prag und Genua nun vor allem auch für die Globalisierungskritiker bestimmte Freiheitsrechte in der Praxis nicht. Denn Personalienüberprüfungen anläßlich von Demonstrationen, unzulässige Aufzeichnungen von Daten "potentieller" Demonstrierender und "vorbeugende" Videoüberwachungen, das Aussprechen von Platzverweisen und Aufenthaltsverboten zur Verhinderung einer Teilnahme an Demonstrationen, willkürliche und unzulässige Ingewahrsamnahmen, waren und sind an der Tagesordnung.

All dies sind tiefgreifende Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte, die u.a. auch dem vom BVerfG in seinem sog. Volkszählungsurteil aus Art.2 GG abgeleiteten Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das auch im Kontext von Demonstrationen zu beachten ist, entgegenstehen. Die gesammelten Daten wurden gespeichert und führten - unabhängig von irgendwelchen juristischen Konsequenzen - neben unverhältnismäßigen Gewaltprognosen zu weiteren Einschränkungen, wie z.B. der rechtswidrigen Aufnahme in die seit Anfang 2001 aufgebaute "Gewalttäterdatei Links". Der Aufbau dieser Datei dient vor allem der Kriminalisierung von politisch sich betätigenden Menschen und ist grundsätzlich zu kritisieren. Sitzblockaden werden zu Gewalttaten umgedeutet; schlichte Personalienfeststellungen und rechtswidrige Ingewahrsamnahmen müssen herhalten zur Begründung einer willkürlich gestellten Gefahrenprognose, der Stigmatisierung zum Gewalttäter, der Aufnahme in die "Gewalttäterdatei" und zum Verbleib in dieser für mindestens fünf Jahre. In der "Gefahrenprognose" werden mithin schon diejenigen zu Gewalttätern gemacht, die an angemeldeten und friedlichen Demonstrationen teilnehmen und berechtigte Kritik an der Politik der Herrschenden üben wollen.

Die Konsequenzen reichen von der sog. "Gefährdeten-Ansprache", im Zuge derer Polizeibeamte Aktivisten zu Hause oder am Arbeitsplatz aufsuchen, um von einer Teilnahme an Protesten "abzuraten", über Meldeauflagen bis hin zu Aus- und Einreiseverboten zu (europaweiten) Protesten anläßlich von Gipfeltreffen wie etwa dem G8-Gipfel in Genua. So mußte man sich im Juli 2001, wollte man aus Deutschland aus- und nach Italien einreisen, langwierigen Grenzkontrollen aussetzen. Offiziell sollten diese sogenannte "gewaltbereite Demonstranten" an der Aus- bzw. Einreise hindern oder aber ihr vermeintliches Waffenarsenal beschlagnahmen. Unter Ignorierung der wenige Monate zuvor in Nizza initiierten Grundrechtscharta, die das Grundrecht auf politische Betätigung, d.h. auch die Demonstrationsfreiheit, im europäischen Ausland ausdrücklich mitbeinhaltet, wurden von Italien das Schengener Abkommen und von Deutschland mit der Erteilung von Ausreiseverboten Rechtstaatsprinzipien einfach außer kraft gesetzt. Schon ein eingestelltes Verfahren nach einer Ingewahrsamnahme reichte den deutschen Behörden aus, um Menschen der "gewaltbereiten Szene" zuzuordnen und sie dann mit der Begründung, sie könnten dem Ansehen Deutschlands im Ausland schaden, mit besagten Ausreiseverboten zu belegen.

Die Verbote stützten sich in vielen Fällen auf nicht rechtskräftig bestätigte Vorwürfe und auf vage und willkürliche Gewaltprognosen. Auf diese Weise wurden viele politische Demonstranten gezielt den G8-Gipfel betreffend zur Fahndung ausgeschrieben, um ihre Teilnahme an den genehmigten Demonstrationen in Genua zu verhindern.

Für Fahndungsausschreibung und Erteilung des Ausreiseverbotes wurden Daten rechtswidrig genutzt. Ferner wurde die im Jahr 2000 vorgenommene Änderung des Paßgesetzes, welches seinerzeit den Hintergrund hatte, deutschen Hooligans den Weg in ausländische Fußballstadien zu verwehren, ausgenutzt, indem es gezielt auf Personen angewendet wurde, die im Ausland sich politisch betätigen wollten. Mit Rechtsstaatsprinzipien war dies schon im letzten Jahr unvereinbar. Freiheitsrechte wurden bereits vor dem 11. September gleichermaßen massiv eingeschränkt und ausgehöhlt aus nicht nachvollziehbaren Gründen der Staatsräson.

Demonstrationen richten sich vorrangig gegen die herrschende Politik. Das Grundrecht auf Demonstration stellt die Grundlage einer jeden liberalen Gesellschaft dar. Auflagen für oder Verbote von Demonstrationen stellen somit gravierende Eingriffe in die Grund- und Freiheitsrechte der Bevölkerung dar.

Trotzdem wurde eine verfassungsrechtlich äußerst bedenkliche, im Wendland leider schon längst gängige Praxis auch auf die Proteste der Globalisierungskritiker gegen die Nato-Sicherheitskonferenz im Februar 2002 in München ausgeweitet: ein für das gesamte Stadtgebiet geltendes Demonstrationsverbot wurde verhängt. Dieses Verbot stützte sich auf pauschale Gewaltvermutungen gegenüber Demonstranten durch den Verfassungsschutz, d.h. auf eine nicht kontrollierbare Gewaltvermutung in Form des behördlich produzierten Scheins unmittelbarer Gefahr.

Demonstrationen "per Allgemeinverfügung" auf diese Weise zu verbieten, bedeutet die schärfste Form der Einschränkung der Freiheitsrechte, denn es minimiert das Grundrecht auf Demonstration, das sich aus Art.8 GG (Versammlungsfreiheit) in Verbindung mit Art.5 GG (Meinungsfreiheit) herleiten läßt, bis hin zum Verschwinden und richtet sich nicht gegen einzelne Verbote oder Straftaten, sondern im vorliegenden Fall gegen die Anti-Globalisierungsbewegung insgesamt und generell gegen jeden Protest an sich.

Durch kurzfristiges Aussprechen stehen Rechtswege kaum offen und Verwaltungsgerichte können die Gefahrenprognose nicht mal ansatzweise einer kritischen Würdigung unterziehen.

Die Durchsetzung der Sicherheitsbedürfnisse des deutschen Staates und die Freiheitsrechte des Einzelnen stehen in keinem ausgewogenem Verhältnis mehr. Denn die Freiheitsrechte des Grundgesetzes stehen nun unter dem Vorbehalt der Prävention; d.h. jeder Bürger gilt solange als potentiell gefährlich, bis der Staat durch Überprüfungen feststellt, daß er konkret nicht gefährlich sei. Darin bezeugt der Staat ein grundsätzlich feindseliges Verhalten und Mißtrauen gegen seine Bevölkerung und kehrt hiermit die rechtsstaatliche, prinzipielle Unschuldsvermutung ins Gegenteil.

Mit der rechtsstaatlichen Normierung der Sicherheitsmaßnahmen wurden so klammheimlich die Grenzen zwischen Rechtsstaat und Überwachungsstaat aufgehoben. Die Gesetze zur "Inneren Sicherheit" nutzen dem Staat, Grund- und Menschenrechte der hier lebenden Bevölkerung auszuhebeln. Zur Terroristenbekämpfung nutzen sie nicht. Wohl aber, um unmerklich den Begriff des Terrorismus neu zu definieren und eine schleichende Gleichsetzung von Terrorismus und Globalisierungskritik zu erreichen: Die verschärften Maßnahmen zur "Inneren Sicherheit" lassen so viel Auslegungsraum, was Terrorismus denn sei, daß eine Aktion zivilen Ungehorsams, kurz: alles, was Protest gegen eine herrschende Politik beinhaltet, bereits als terroristisch ausgelegt und damit unter Strafe oder staatliche Kontrolle gestellt werden kann. So hat der Staat die Möglichkeit, jeden sozialen Kampf zu kriminalisieren oder gar als terroristisch zu betrachten.

Dieses Prinzip der innerstaatlichen Feinderklärung richtet sich also nicht allein gegen Ausländer muslimischen Glaubens oder arabischer Herkunft, die zunächst im Zuge der Rasterfahndung unter kategorischen Terrorismusverdacht gestellt wurden, sondern auch gegen all diejenigen, die sich in irgendeiner Weise kritisch verhalten gegenüber einem mehr und mehr ungerechten ökonomischen, politischen und sozialen System.

Damit wird zur unmittelbarsten Bedrohung seiner Bevölkerung und der öffentlichen Sicherheit der Staat selbst, denn Repression und soziale Kontrolle schleichen sich in den Alltag ein und können irgendwann jeden treffen.

Wenn Globalisierungskritiker und andere politische Aktivisten staatlichen Repressionen nicht minder ausgesetzt waren und die Bundesrepublik bereits auf dem Weg zum Überwachungsstaat, wenn sich in der gängigen Praxis nichts geändert zu haben scheint, sei die Frage erlaubt, was denn nun eigentlich anders ist nach den Ereignissen des 11.September?

Die angsterfüllte Situation nach den Attentaten wurde gezielt ausgenutzt, um die gesetzliche Grundlage zum Aushebeln von demokratischen Rechten und Freiheiten zu schaffen. Denn die "Anti-Terror-Pakete" der Bundesregierung sind keine Schnellschüsse gewesen, sondern lediglich bei passender Gelegenheit hervorgeholt worden.

So hat sich der Staat mit der Durchsetzung dieser Maßnahmen unter dem Deckmantel der Terrorbekämpfung eine gesetzliche Grundlage erschlichen, nicht nur jeden Kritiker zu einem Sicherheitsrisiko, sondern vielmehr klammheimlich alle Bürger zum Objekt der Kontrolle zu machen, denn die Gesetze zur "Inneren Sicherheit" ermöglichen dem Staat die Erstellung von flächendeckenden Bewegungsprofilen und eine lückenlose Überwachung. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist weitgehend aufgehoben.

Es widerspricht schon die symbolische Überwachung öffentlicher Plätze, etwa durch Kamera-Attrappen, dem Recht auf eine angstfreie gesellschaftliche Atmosphäre und ruft durch die symbolische Kriminalisierung des Einzelnen ein unfreies, übermäßig diszipliniertes Verhalten hervor.

Die Frage ist nun, was einen Staat dazu bewegt, so etwas durchzusetzen? - Die Angst vor weiterem Machtverlust. Die Bundesregierung reißt politische und grundrechtliche Freiheitsrechte nieder, weil ihr, so wie anderen nationalen Regierungen auch, die Legitimation ihrer politischen und ökonomischen Herrschaft, die auf Anerkennung beruht, im Zuge der globalisierungskritischen Bewegung immer deutlicher entzogen wird. Die Zunahme von staatlicher Repression gegenüber der Bevölkerung ist ein Indikator für den aus herrschender Sicht weiter zu erwartenden Machtverlust. Der Staat hält es für nötig, zu Repressionen zu greifen, um dann die Herrschaft notfalls auch ohne jegliche Legimitation aufrecht zu erhalten. Ein Staat verhält sich bereits dann symbolischem Widerstand gegenüber totalitär, so als habe er es mit realer Gegengewalt zu tun, wenn ihm die Legitimation der Herrschaft verlustig zu gehen droht.

Der Überwachungsstaat beginnt dort, wo der Abwehr künftiger Gefahren gegenüber der Abwehr gegenwärtiger Gefahren der Vorrang eingeräumt wird und es kein Gleichgewicht mehr gibt zwischen staatlicher Macht und ihrer Kontrolle.

So tritt an die Stelle des verbindlichen Rechtssystems zunehmend die Willkür des autoritären Staates, indem zwar die Sicherheitsgesetze formal rechtmäßig zustande gekommen sind, diese aber dem Recht einen totalitären Wesenszug verpassen.

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Beate Malkus, RightNow! - Verein zur Wahrung von politischen Rechten e.V., März 2002, http://www.sopos.org/rightnow/, e-mail: rightnow@sopos.org