Die neue NATO und der Kosovo-Krieg

von Clemens Ronnefeldt
Schwerpunkt
Schwerpunkt

"Kann es denn sein - zugespitzt gefragt -, dass im Fall Kosovo die ältesten Demokratien der Welt, aus deren Rechts- und Politikentwicklung das moderne Völkerrecht hervorgegangen ist, sich in eine Art kriminelle Vereinigung zur Zerstörung desselben verwandeln?", fragte die Redaktion der renommierten "Blätter für deutsche und internationale Politik" in der Dezember-Ausgabe 1998.

Franz Ansprenger, emeritierter Professor für internationale Politik an der FU Berlin, gab den Grund-Tenor vieler Stellungnahmen an: "Will man die Vereinten Nationen auf den Müll werfen? Dann muss man so fortfahren wie bei der NATO in Sachen Kosovo."

Ex-Botschafter Dr. Hans Arnold schrieb: "Würden die NATO-Staaten ... ohne UNO-Mandat mit militäri-scher Gewalt gegen Jugoslawien vorgehen, dann würden sie nicht nur einen eklatanten Völkerrechtsbruch begehen, sondern zweifellos auch weiteren Völkerrechtsverletzungen Tür und Tor öffnen und so den Kern des heute wichtigsten Systems für kollektive Friedenssicherung zerstören. Kein wie auch immer gearteter Zweck könnte dieses Mittel heiligen. ... Bezieht man in die Beurteilung frühere Beschlüsse und Diskussionen ein, dann vermittelt sich der Eindruck, dass in der Kosovo-Krise in der NATO neben dem Willen, die Krise zu beherrschen, ein zumindest ebenso starker Wille stand (und vielleicht noch steht), aus eigenem Recht militärisch zu intervenieren".

David Binder, Korrespondent der New York Times, kam angesichts der NATO-Drohung gegen Serbien folgende mögliche Werbekampagne der Clinton-Administration in den Sinn: "Machen sie sich keine Sorgen um die ewige Sicherheit. Vermeiden Sie Bomben und Raketen! Bitten Sie die NATO um Hilfe! Die Versicherungsgesellschaft Vereinigte Staaten garantiert Sicherheit vor Luftangriffen. Es hat in Bosnien funktioniert! Es funktioniert im Kosovo! Sie müssen bloß unsere Police kaufen, und ein paar Waffen und Trainer made in U.S.A., dann können sie sich entspannen! (Sonderrabatte für Nationale Befreiungs-bewegungen)". Binder weiter: "Was ich neun Jahre nach dem Fall der Berliner Mauer und des Systems, das jenseits derselben lag, sehe, ist die Aufhebung nahezu aller Spielregeln, die während des Kalten Krieges für die Klärung internationaler Konflikte geschaffen wurden. Wir sind wieder im 18. Jahrhundert angekommen, oder vielleicht noch davor. Macht ist Recht. .... Ebenso hat sich die sogenannte internationale Gemeinschaft, d.h. die NATO, d.h. die Vereinigten Staaten, ganz auf die Seite der ethnischen Albaner mitsamt ihrer Rebellenarmee und ganz gegen die Serben im Kosovo gestellt - ein ebenso aufwendiges wie todsicheres Rezept für weitere und noch größere Konflikte".
 

Marie-Janine Calic, wissenschaftliche Referentin für Südosteuropa am Forschungsinstitut der von der Bundesregierung finanzierten Stiftung Wissenschaft und Politik in Ebenhausen, sprach ebenfalls Klartext: "Der Einsatz der NATO gegen die Bundesrepublik Jugoslawien wäre ein klarer Völkerrechtsbruch ...".

Nach Horst Grabert, von 1979-84 deutscher Botschafter in Belgrad, vorher Chef des Bundeskanzleramtes unter Willy Brandt, ist "die Drohkulisse der NATO natürlich kein Ergebnis völkerrechtlicher Überlegungen, sondern erfüllt eine Reihe von praktisch-politischen Wünschen aller Seiten im Balkan-Konflikt": "Alle Beteiligten, auch die Erfinder dieser Strategie, kennen die Völkerrechtswidrigkeit der Aktion und camou-flieren dies auch nur sehr unvollkommen. ... Zunächst einmal erfüllt die Aktion den Wunsch, insbesondere die Westeuropäer davon zu überzeugen, dass die NATO weiterhin dringend gebraucht wird. Dieser Zweck ist weitgehend erfüllt worden. Sie liefert weiterhin die notwendige Unterstützung für Slobodan Milosevic, eine Autonomieregelung für das Kosovo in Serbien gegen die Nationalisten durchzusetzen und dabei die Position des Präsidenten zu stärken. Auch dieser Zweck ist weitgehend erfüllt. Ferner soll die Aktion die virulenten bewaffneten Unabhängigkeitsbestrebungen der Kosovo-Albaner unter Kontrolle bringen. Dieser Zweck ist nur teilweise erfüllt worden. Die Aktion fördert weiter die Entwicklung zum `normalen Staat` in Deutschland. Sie bedient die verbreitete Vorstellung, dass es notwendig und erfolgversprechend sei, die Menschenrechte und eine humane Verantwortung mit militärischer Gewalt durchzusetzen. Sie fördert die Demontage der Vereinten Nationen zu Gunsten der USA als führender Macht der NATO, und sie verbreitet den Eindruck, dass `der Westen` die moralische Führung in der Welt zu übernehmen bereit und in der Lage sei".
 

Der Journalist und Balkan-Spezialist Norbert Mappes-Niediek, nimmt eine Sonderposition ein: "Die Souveränität und territoriale Integrität der Bundesrepublik Jugoslawien sind minder schützenswerte Güter, denn die BRJ ist bisher von keiner internationalen Organisation anerkannt". Was Militäraktionen im Herbst 1998 betraf, war allerdings auch er mehr als skeptisch: "Dass Luftschläge der `Abwendung einer unmittelbar bevorstehenden Katastrophe` gedient hätten, wie Kinkel formulierte, ist eine Konstruktion". Den Flüchtlingen, so Mappes-Niediek, "konnten nur provisorische und feste Unterkünfte und der ungehinderte Transport von Hilfsgütern helfen. ... Luftschläge hätten dagegen einen empörenden diplomatischen Stellungskrieg um jeden Konvoi ausgelöst, wie er in Bosnien über Jahre betrieben wurde".

Dass es bei einer Veto-Blockadesituation im UNO-Sicherheitsrat durchaus andere Möglichkeiten als die Entmachtung der UN durch die NATO gibt, hat Dr. Harald Müller von der Hessischen Stiftung Friedens- und Konfliktforschung anhand der "Uniting for peace (UFP)"-Entschließungen aufgezeigt. "Ursprünglich eine amerikanische Erfindung zur Umgehung des sowjetischen Vetos, wurde sie u.a. im Korea-Krieg, zur Beendigung der Suez-Krise (erster Einsatz von UNO-Friedenstruppen) und im Kongo (innerer Konflikt) angewandt. ... Die UFP-Prozedur kann angewandt werden, wenn in einer zugespitzten Krisensituation der Sicherheitsrat handlungsunfähig ist, die Mehrheit der Staatengemeinschaft es aber für unerlässlich hält, einzugreifen. ... Die Generalversammlung stellt in der Entschließung fest, dass eine Bedrohung von Sicherheit und Frieden vorliegt und der Sicherheitsrat nicht handlungsfähig sei. ... Da in der neueren Praxis des Sicherheitsrates selbst die menschenrechtliche Lage in bestimmten Ländern (Irak, Somalia, Bosnien) als Gefahr für Frieden und Sicherheit eingeordnet wurden, ist die Kosovo-Krise für dieses Verfahren durchaus qualifiziert. ... Als Legitimitätsgrundlage für den gravierendsten Akt internationaler Politik, - die Anwendung von Gewalt - wäre das allemal besser als die Selbstmandatierung eines Bündnisses ohne jede Prüfung durch die Staatengemeinschaft, d.h. die Rückkehr zum - wie immer ethisch motivierten - Faustrecht der Weltpolitik. Es ist überdies ein heilsamer politischer und verfahrensrechtlicher Zügel gegen die Selbstverführung, die die beispiellose militärische Macht der westlichen Allianz mit sich bringt".

Dr. Reinhard Mutz, stellvertretender Direktor des Institutes für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Uni Hamburg, meint: "Wer im Verkehr zwischen Staaten aus eigener Machtvollkommenheit und unter Umgehung der für alle geltenden Regeln gewaltsam handelt, übt illegitime Gewalt. ... Der Westen legt die Axt an das Fundament seiner eigenen Zivilisation, wenn er es (das Völkerrecht, C.R.) bewusst untergräbt. Wo der Zweck die Mittel nicht heiligt, schänden die Mittel den Zweck".
 

Dusan Reljic, Leiter des Programms "Medien und Demokratie" am Europäischen Medieninstitut in Düsseldorf, verweist auf die innerjugoslawischen Folgen: "Zum ersten Opfer der NATO-Intervention im Kosovo-Konflikt sind die freien Medien in Serbien und somit die Demokratie geworden". ... Milosevic entpuppte sich als Glücksfall für die deutsche Außenpolitik nach dem Fall der Berliner Mauer. Die Rehabilitierung der militärischen Komponente in der deutschen Außenpolitik konnte nur gegen einen ausgewiesenen `Bösewicht` stattfinden. .. Wäre es (im Oktober 1998, C.R.) wirklich dazu gekommen, dass im Rahmen einer NATO-Aggression ... zum dritten Mal in diesem Jahrhundert deutsche Fluggeschwader Serbien angreifen, allerdings diesmal auf der Seite der `Guten`, dann wäre etwas eingetreten, was sich vor vier oder fünf Jahren wirklich niemand hätte vorstellen können".

Prof. Gerhard Stuby von der Universität in Bremen weist darauf hin, dass "das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 19. Juni 1994 (Bverf GE 90, 286) den Einsatz beim Out-of-area-Wirken der NATO eindeutig an ein UN-Mandat gebunden" hatte. ... "Man könnte die Stimmung im Jargon ehemaliger Hausbesetzer mit dem Slogan `Illegal -Scheißegal` kennzeichnen. ... Die Architekten der UNO-Charta kamen aus dem Erfahrungshorizont des Völkerbundes, seines Scheiterns und der mühsam und im letzten Moment zustande gekommenen Antihitlerkoalition. Sie hatten die aggressiver werdende reichsdeutsche Revisionspolitik vor Augen, hatten nicht vergessen, dass diese sich zunehmend als Schutzherrin der deutschen Minderheiten in Osteuropa aufspielte und dass selbst Hitler sich nicht gescheut hatte, seine Aggressionsschritte als humanitäre Hilfe für Auslandsdeutsche oder als deutsch bzw. arisch deklarierte Volksgruppen zu verkaufen. Ihre Vision war die Errichtung eines universellen kollektiven Sicherheitssystems. Militärische Gewaltandrohung und -anwendung sollte nur in dem skizzierten Rahmen möglich sein, also durch den Sicherheitsrat bzw. in dem von ihm nach Art. 39 UN-Charta definierten Rahmen (Bedrohung oder Bruch des Friedens oder Vorliegen einer Angriffshandlung). ... Dieser Kontext ist mit der Kosovo-Aktion eindeutig verlassen worden. Und hierin liegt die potentielle Gefährlichkeit, welche die deutsche Außenpolitik zum Teil zu verantworten hat und deren sich die neuen Akteure bewusst sein müssten. Deshalb ist der Völkerrechtsbruch so gravierend. ... Ein möglicher Einwand ist oft zu hören: Es waren doch gerade die Verbündeten, insbesondere Großbritannien und Frankreich, die im NATO-Rat auf eine vom Sicherheitsrat abgekoppelte Aktion im Kosovo gedrängt haben. Wir konnten uns doch nicht isolieren. So Gerhard Schröder in der erwähnten Bundestagsdebatte. Möglicherweise ist diese angebliche Vorgabe der Verbündeten in den NATO-Gremien eine fleißig verbreitete `Ente`, der die neuen Regierungsmacher sua sponte aufgesessen sind. ... Das könnte man etwa aus einem Bericht der FAZ vom 26.10.1998 schließen, wo ohne Namensnennung von einem Sicherheitsseminar in Maria Laach mit hochrangigen französischen und englischen Vertretern die Rede ist, die offen ihre völkerrechtlichen Zweifel an dem NATO-Vorgehen im Kosovo darlegten".
 

Im Artikel 52 des 9. Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge heißt es wörtlich: "Ein Vertrag ist nichtig, wenn sein Beschluss durch Androhung oder Anwendung von Gewalt unter Verletzung der in der Charta der Vereinten Nationen niedergelegten Grundsätze des Völkerrechts herbeigeführt wurde".

Andreas Zumach, Journalist am Genfer UNO-Sitz, zeigte noch im Dezember 1998 konkrete Alternativen auf: "Erforderlich ist die Stationierung einer UNO-Bodentruppe im Kosovo - mit eindeutigem Mandat des Sicherheitsrates für die oben beschriebenen Aufgaben sowie möglichst nicht nur mit politischer Zustimmung Moskaus sondern auch unter aktiver Beteiligung russischer Soldaten. ... Eine Zustimmung Belgrads ist nach den Buchstaben der UNO-Charta erforderlich; sie ist politisch wünschenswert und - zumal bei einer aktiven Beteiligung Russlands - auch durchaus vorstellbar. Erfolgt sie nicht, wäre die Stationierung von UNO-Truppen ein vergleichsweise sehr viel geringerer Verstoß gegen das Völkerrecht als NATO-Luftangriffe ohne UNO-Mandat und einer mit sehr viel mehr Aussicht auf politischen Erfolg".

Die NATO unter Führung der USA ist einen anderen Weg gegangen: Gründe dafür nennt Prof. August Pradetto. In seiner vom Institut für Internationale Politik an der Universität der Bundeswehr in Hamburg im August 1998 erschienenen Studie "Konfliktmanagement durch militärische Intervention? Dilemmata westlicher Kosovo-Politik" werden die verständlichen Sorgen Russlands beschrieben:

"Im Kontext der intensivierten Kooperation der NATO mit Albanien und Makedonien, der Einrichtung von `Verbindungsbüros`, der Nutzung militärischer Einrichtungen in diesen Ländern und mit deren Streitkräften gemeinsam durchgeführter Manöver wurde die Befürchtung geäußert, die NATO baue unter dem Vorwand der Eindämmung des Konflikts in Kosovo ihre Präsenz in Südosteuropa aus, schaffe sich auf diese Weise neue Optionen und strategische Positionen in Südosteuropa, sei es in Vorbereitung einer neuen Erweiterungsrunde (der NATO, C.R.), sei es durch den Aufbau einer Achse von Ungarn über die 1994 von den USA vermittelte kroatisch-bosnische Föderation, Kosovo, Albanien, Makedonien bis in die Türkei (...).

Der Einsatz militärischer Kräfte der NATO in Kosovo wiederum ohne Legitimation durch den UN-Sicherheitsrat und aufgrund eines Mandats, das sich die NATO auf Basis einer von ihr definierten Unsicherheitslage und dabei zu treffender militärischer Maßnahmen selbst erteile, wird als Präzedenzfall für mögliche zukünftige Einsätze im unmittelbaren Vorfeld Russlands gewertet, etwa im Kaukasus unter Nutzung ethnischer Konflikte und zwischenstaatlicher Querelen, wo in der Auseinandersetzung um die Erdölressourcen in der Kaspischen Region und den Nießbrauch (Nutzung, C.R.) bzw. die Verlegung von Pipelines ein heftiger Konkurrenzkampf zwischen westlichen und russischen Ölkonzernen bzw. Washington und Moskau im Kontext strategischer Interessen entbrannt ist. (...) Auf diese Weise sind tatsächlich Anfänge eines neuen `kleinen kalten Krieges` zu erkennen, in welchem allerdings Russland eine erheblich schlechtere Ausgangsposition aufweist als nach 1945". So weit Professor Pradetto.
 

Anfang Oktober 1998 verfasste Willy Wimmer (CDU), Vizepräsident der Parlamentarischen Versammlung der OSZE, eine Pressemitteilung unter dem Titel "Der Kosovo entfaltet die Kraft zur Systembeseitigung wie Sarajevo 1914". Zur Lage in Kosovo gab er am 12.1.99 im Deutschlandfunk ein Interview, das ungewöhnlich scharfe Kritik an die Adresse der USA richtete, die im vergangenen Jahr "alle anderen auch internationalen Organisationen, auch die Kontaktgruppe, völlig an die Wand gespielt" hätten.

Wimmer sagte wörtlich, "dass die Europäische Union mit ihrer Politik der autonomen Maßnahmen gegenüber der Bundesrepublik Jugoslawien erfolgreicher war, als befreundete Staaten das eigentlich haben wollten". Die OSZE wäre im März des vergangenen Jahres wesentlich weiter gekommen, auch im Zusammenhang mit einer Lösung, die den Albanern im Kosovo entgegenkäme, "wenn man die Europäische Union einfach nur gelassen hätte. Aber hier durften bestimmte Ergebnisse offensichtlich nicht erzielt werden, und deswegen ist das auch nichts geworden. Das hängt nicht mit Herrn Milosevic zusammen", so Wimmer.

Der Vorwurf, die Europäer brächten nichts zustande, und deswegen müssten die Vereinigten Staaten einspringen, sei nicht den Tatsachen entsprechend. "Man muss oft den Eindruck haben, dass die Europäer deshalb nichts zustande bringen dürfen, damit die Vereinigten Staaten hier eingreifen können. Der Balkan ist ein wunderbares Nachweismittel für diese Dinge".

"Möglicherweise - und dafür gibt es hinreichende Nachweise auf dem Balkan - verfolgt man mit der Balkan-Politik ganz andere Ziele", vermutet der CDU-Politiker in Bezug auf die Motive Washingtons. Nach Angaben der Berliner Morgenpost vom 5.2.99 wollten die USA bereits unmittelbar nach den Ereignissen von Racak einen Militärschlag gegen Serbien führen, seien aber von den Europäern daran gehindert worden.

Die bisher deutlichsten Worte fand "Die Welt" am 14.10. 98 in ihrem Titelseite-Kommentar von Nikolaus Blome: "Es ist die Woche der neuen Nato. In Europa ist ein neues Gehege von Sicherheit abgezäunt, und Slobodan Milosevic wird als erster durch das Gatter getrieben - ganz gleich, ob nun mit Diplomatie, die sich auf eine militärische Drohung stützt, oder doch noch mit offener Waffengewalt. Die Nato hat sich den Balkan zu etwas gemacht, das die Amerikaner `ihren Hinterhof` nennen würden. Das ist gut so, denn der Balkan geht uns an. Und es ist legitim, denn die Nato ist ein Verteidigungsbündnis. (...) Aber auch der jetzt ge-wagte zweite Schritt hat Sinn: sich im Notfall von den unvermeidlich zähen Verfahren der UNO abzukop-peln".
 

Admiral a. D. Elmar Schmähling (vgl. www.schmaehling.de) stellte bei der Staatsanwaltschaft Bonn inzwischen Strafanzeige gegen Gerhard Schröder, Rudolf Scharping, Joseph Fischer und andere wegen des Verdachts des Verstoßes gegen 80 (Vorbereitung eines verfassungs- und völkerrechtlichen Angriffs-krieges).

F.d.R. Clemens Ronnefeldt

Dem 1914 gegründeten Friedensverband gehören weltweit ca. 100 000 Mitglieder in rund 40 Staaten der Erde an. Der internationale Verband hat Beraterstatus bei den Vereinten Nationen.

 

Ausgabe

Rubrik

Schwerpunkt

Themen

Clemens Ronnefeldt ist seit 1992 Referent für Friedensfragen beim deutschen Zweig des Internationalen Versöhnungsbundes.