Die tschechische Friedensbewegung und die aktuellen Probleme der internationalen Friedensbewegung

von Stanislav Patejdl
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Die Frage der Sicherheit der Tschechischen Republik ist eng verbunden mit der Erhaltung des Friedens in Europa und letztendlich in der ganzen Welt. Daher ist das aktive und passive Interesse und die Partizipation der Bürger an der europäischen Friedensbewegung sehr wichtig. Nach November 1989 in der Zeit des Abgangs der sowjetischen Armee aus der Tschechoslowakei und nach dem Ende des Warschauer Pakts und des Rates der gegenseitigen Wirtschaftshilfe sowie in der Zeit der Diskussion über die Teilung der tschechoslowakischen Föderation kam es zu der verständlichen Schwächung der Teilnahme der Bürger an den Friedensorganisationen in der europäischen Friedensbewegung.

Der tschechoslowakische Friedensausschuß ist eingegangen. Dies war eine zentral gesteuerte Organisation, und anstelle von dieser entstand eine Reihe von neuen Organisationen. Nun ist eine andere Situation entstanden. Die Diskussion über die Teilung sind beendet. Seit der Teilung vergingen 5 Jahre und es tauchten ernsthafte Probleme auf, die mit der gesamten internationalen Situation und mit der Stellung der Tschechischen Republik in Europa zusammenhängen. Nach der Unterzeichnung der tschechisch-deutschen Deklaration von Januar 1997 und vor allem nach der Entscheidung der NATO-Osterweiterung hat sich das Interesse der Bürger der Tschechischen Republik an den Fragen der Sicherheit und der Verteidigung und des Friedens erhöht. Dazu trugen verschiedene andere Faktoren bei, wie z.B. der Zerfall der Sowjetunion und die ungeklärte Situation in diesem Raum sowie die Situation der Balkanstaaten. Die tschechisch-deutsche Deklaration, die auf der Regierungsebene unterzeichnet wurde, wurde zwar durch das Parlament gebilligt, allerdings mit einem Zusatz, der von den Oppositionsparteien gefordert wurde, der die Fragen des Besitztums betraf. Die Umstände und die Schwierigkeiten der Verhandlungen erweckten bei einem beträchtlichen Teil der tschechischen Bevölkerung bestimmte Befürchtungen um die weitere Entwicklung der tschechisch-deutschen Beziehung. Deutschland, unser nächster und stärkster Nachbar, konnte sich bislang nicht mit seinen Bürgern und deren Organisationen über die Fragen auseinandersetzen, die verbunden sind mit ehemaligen deutsch-östlichen Territorien. Man stellt sich immer hinter das Offenlassen der Frage der Besitzansprüche gegenüber der Tschechischen Republik und gegenüber Polen. Die Mehrheit der Friedensorganisationen in der Tschechischen Republik hat sich deshalb in ihrer Tätigkeit in den letzten Jahren auf den Dialog mit den deutschen Organisationen gerichtet und betrachtet es als sehr nützlich, in dieser Richtung die Arbeit fortzusetzen. Es wird vor allem um die Erfüllung der Punkte der tschechisch-deutschen Deklarationen gehen, die sich in die Zukunft richten und zwar im Rahmen des Integrationsprozesses, d.h. im Rahmen des Eintritts der Tschechischen Republik in die Europäische Union. Am 12. Juni 1997 sprach sich Präsident Clinton auf der Sitzung des NATO-Rates für die Erweiterung nur um drei Länder, nämlich Ungarn, Polen und die Tschechische Republik, aus. Auch wenn zwischen der NATO und Rußland ein Abkommen unterschrieben wurde, demgemäß die NATO nicht im Sinne habe, zur Zeit seine Kernwaffen auf dem Territorium dieser drei genannten Länder zu installieren, gilt trotzdem für dieses Abkommen des Abschlußkommuniqué des NATO-Rates vom 10. Dezember 1996 von Brüssel. Darin heißt es, daß von den neuen Mitgliedern, die in allen Fragen zu vollwertigen Mitgliedern der Allianz werden, eine Unterstützung der Konzeption der Abschreckung erwartet wird. Es handelt sich um das Brüsseler Pressekommuniqué vom 10.12.1996. Bedeutet dies, daß im Bedarfsfall die Allianz von den Mitgliedstaaten verlangen kann, daß sie mit der Installierung der Kernwaffen auf ihren Territorien einverstanden sein sollen? Es muß nicht automatisch so sein, denn nach dem Artikel Nr. 1 des Washington-Abkommens werden die beiden Vertragsparteien immer Konsultationen führen, wenn die Sicherheit eines NATO-Mitglieds bedroht ist, und jedes Land muß sich nicht auf die Seite der Kollektivverteidigung schlagen, sondern es kann ein Recht auf individuelle Verteidigung geltend machen, d.h. so eine Aktion auswählen, welche es für notwendig hält. In jedem Falle wird aber die Möglichkeit, im Verteidigungsfall die Anwendung von Kernwaffen auszuschließen, bei diesen drei Ländern von nun an sehr begrenzt sind.

Ein weiteres Problem ist ein unguter Status Quo der Abrüstung am Ende unseres 20. Jahrhunderts. Die ständige Bedrohung durch die Arsenale der Kernwaffen, die Befürchtung um die Sicherheit in Europa im Zusammenhang mit der Abneigung Rußlands gegen die Erweiterung der NATO und die Unfähigkeit der Vereinten Nationen, die Fragen der Abrüstung zu lösen (siehe Vertagen der 4. Sondersitzung über die Abrüstung auf das Jahr 1999)- das sind Fragen und Probleme, die die kirchliche Friedensbewegung beunruhigen.

Ein Licht am Horizont war das Urteil des Internationalen Gerichtshofes in Den Haag vom 8. Juli 1996 über die Legalität und Illegalität der Kernwaffen. Es ist das erste Mal, daß die höchste internationale juristische Autorität, der IGH in Den Haag, auf Wunsch der Vereinten Nationen die Fragen der Legalität der Kernwaffen behandelt hat. Zur Erforschung dieser für den Frieden so wichtigen Frage hat sich das Organ der Vereinten Nationen, nach mehr als 50-jährigen Bestehen, endlich dieses Problems angenommen. Aber auch jetzt verbietet diese Organisation nicht die Existenz der Kernwaffen, d.h. es hat sich nicht viel verändert. Das Urteil führt in einem Punkt aus, daß es nicht möglich ist, definitiv zu beurteilen, ob die Bedrohung oder der Gebrauch von Kernwaffen rechtmäßig oder unrechtmäßig sind unter extremen Umständen der Selbstverteidigung, bei der sogar das Überleben eines Staates bedroht wäre. Es enthält aber eine starke moralische und ethische Forderung, diese äußerst gefährlichen Waffen aus den Arsenalen auszuschließen und zu vernichten, und es erinnert an die Verpflichtung zu Verhandlungen über ihre Beseitigung. Trotz dieses Kompromisses handelt es sich um einen wichtigen Schritt, sogar um einen bedeutsamen Fortschritt, weil darauf hingewiesen wurde, daß die Bedrohung oder Anwendung der Kraft der Kernwaffen im Widerspruch stehen mit der Charta der UN, mit den Regeln des internationalen Rechts, und vor allem mit den Prinzipien und Regelungen des internationalen humanen Rechts. Leider Gottes haben diejenigen Staaten, die die Kernwaffen besitzen, sich mit einer Erklärung beeilt, daß das besagte Urteil für sie nicht verbindlich ist, und sie verweisen eben auf das Recht der Selbstverteidigung. Die internationale Friedensbewegung hat am meisten die einmütige Übereinstimmung der Richter gefreut, daß es eine Pflicht gibt, die Verhandlungen über die Abrüstung der Kernwaffen zu verfolgen und zu einem guten Abschluß bringen und eine internationale Kontrolle dieser Abrüstung zu installieren. Und so haben alle Friedensorganisationen in irem Programm den Entschluß gefaßt, doe Eröffnung der Verhandlungen der Kernwaffenmächte zu unterstützen. Das Ziel muß die Vernichtung der Kernwaffen und die Schaffung einer Welt ohne diese Waffen sein. Die Menschheit sucht nach der Überwindung des Kalten Krieges neue effektive Wege zu einer friedlichen Ordnung der Welt. Die Friedensorganisationen in einer Reihe von Ländern haben sich schon vorher, d.h. im Jahre 1995, auf ein Gobalprogramm und eine Kampagne zur Vernichtung der Kernwaffen geeignet, und zu diesem Zweck haben sie die Forderung „Abolition 2000“ ausgerufen. Diese hat die Unterstützung von fast allen Friedensorganisationen. Die Forderung beinhaltet auch eine Reihe von weiteren Forderungen, wie z.B. die Ratifizierung des Abkommens Start II, eine Fortsetzung des Abkommens Start I (das russische Parlament hat sie im Zusammenhang mit der in Vorbereitung stehenden Erweiterung der NATO verschoben) und die Schaffung von Voraussetzungen für das Abkommen Start III, weiter die Forderung nach Verhandlungen über ein internationales Abkommen, das den Export und den Import von Kernwaffen und Fossilmaterialien kontrolliert. Weiter gibt es in diesem Papier eine Forderung nach Verhandlung über eine beträchtliche Reduktion der Waffenarsenale in allen Staaten, die Kernwaffen besitzen und eine Verpflichtung, diese Waffen nicht als erster anzuwenden. Rußland hat dieses wieder aufgehoben, China hat es gegeben. Zuletzt wird gefordert, weitere Etappen, die zu einer allgemeine Abrüstung führen, abzustecken.

Die tschechischen Friedensorganisationen unterstützen diese Anstrengungen, die schon durch verschiedene Nichtregierungsorganisationen präsentiert werden. Sie unterstützen das Ziel, die Weltmächte zu zwingen, daß sie von den Worten zu Taten schreiten. Sie verlangen von den Regierungen, Außenministern und Parlamentariern konkrete Schritte, die zu Abrüstung führen, zur Reduzierung der Militärausgaben und Schaffung von weiteren Gebieten ohne Kernwaffen.

Eine Reihe von Friedensorganisationen kehrten z.B. zurück zu dem vergessenen Gedanken der 80er-Jahre, nämlich Gebiete ohne Kernwaffen zu schaffen in Skandinavien, auf dem Balkan und in Mitteleuropa. Zu diesem Zweck fand in den Tagen von 4. bis 8. Juli eine Versammlung der Friedensorganisationen in Warschau statt, die parallel zu der Jahresversammlung der Delegation des OBSE (OSZE) sattfand. Die Versammlung, an der auch die Vertreter von drei Friedensorganisationen aus der Tschechischen Republik teilnahmen, einigte sich auf eine Empfehlung, die den skandinavischen Regierungen gegenüber ausgesprochen wurde, nämlich über kernwaffenlose Gebiete in Skandinavien zu verhandeln. Es wird sich allerdings zeigen, wie das Treffen der Außenminister des OBSE mit dieser Empfehlung umgehen wird, denn dieses Treffen hat die Entscheidungskompetenz. Die tschechischen Friedensorganisationen unterstützen ebenfalls, allerdings aus finanziellen Gründen (vorgegeben und proklamativ) die Tätigkeit des internationalen Friedensbüros in Genf. Z.B. fand im Juni diesen Jahres eine Versammlung einiger Friedensorganisationen im österreichischen Burg Schlaining statt. Dort wurde ein Manifest verabschiedet, das der europäischen Sicherheit auf der Linie OBSE gegenüber der Erweiterung der NATO Vorrang einräumte, und es wurde ein sehr anspruchsvolles Programm von politischen Aktionen unter der Überschrift „Ein gemeinsames Modell der Sicherheit im Europa im 21. Jahrhundert“ angenommen.
 

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Dr. Stanislav Patejdl ist Sprecher der Tschechischen Friedensgesellschaft.