Proliferationsdebatten in Europa statt ernsthafter Abrüstungsinitiativen

Die Überprüfungskonferenz des Nichtverbreitungsvertrags 2026

von Juliane Hauschulz
Hintergrund
Hintergrund

Vom 27. April bis zum 22. Mai 2026 treffen sich die Staaten der Welt bei den Vereinten Nationen zur Überprüfungskonferenz des Nuklearen Nichtverbreitungsvertrags (NVV). Alle fünf Jahre bewerten die Vertragsstaaten im Rahmen dieser Review Conference (RevCon) die Umsetzung des Vertrags. Die jüngste Geschichte dieser Konferenzen ist jedoch von fehlenden Ergebnissen geprägt: Sowohl die Überprüfungskonferenz 2015 als auch die für 2020 angesetzte und pandemiebedingt auf 2022 verschobene Konferenz endeten ohne Abschlussdokument. Auch die drei Vorbereitungskonferenzen für die aktuelle RevCon blieben ohne gemeinsame Erklärung. Nach der ersten Sitzung 2023 wurde der Vorsitzende sogar durch die fehlende Zustimmung der Staaten daran gehindert, seine Zusammenfassung als Arbeitspapier zu veröffentlichen. Vor diesem Hintergrund ist fraglich, ob die diesjährige Überprüfungskonferenz zu einem gemeinsamen Ergebnis kommen wird.

Dabei wäre ein Fortschritt dringend notwendig. Die Gefahr eines Einsatzes von Atomwaffen oder ihrer weiteren Verbreitung ist heute so hoch wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Zugleich steht der NVV unter erheblichem Druck und braucht dringend ein positives Signal. Seit Langem kritisieren insbesondere die Nichtatomwaffenstaaten, dass die Atomwaffenstaaten ihrer in Artikel 6 festgeschriebenen Verpflichtung zur nuklearen Abrüstung nicht nachkommen. Statt abzurüsten modernisieren alle Atomwaffenstaaten ihre Arsenale oder bauen sie weiter aus.

Das Festhalten einiger weniger Staaten und ihrer Verbündeten an Atomwaffen hält ein diskriminierendes System aufrecht, das die legitimen Sicherheitsbedenken der überwältigenden Mehrheit der Staaten ignoriert. Atomwaffen stellen aufgrund ihrer globalen, grenzüberschreitenden Auswirkungen eine Bedrohung für die Sicherheit aller Staaten dar – unabhängig davon, ob sie diese Waffen gutheißen oder ablehnen. Dennoch verweigern sich die befürwortenden Staaten bislang einem ernsthaften Dialog mit jenen Staaten, die diese Gefahren anerkennen und den Atomwaffenverbotsvertrag unterstützen. Dabei konkretisiert dieser Vertrag die Abrüstungsverpflichtung aus Artikel 6 des NVV und stärkt die internationalen Normen gegen Verbreitung, Einsatz und Tests von Atomwaffen.

Stattdessen halten einige Staaten weiterhin an der zentralen Rolle von Atomwaffen in ihren militärischen Doktrinen fest und fördern damit letztlich sogar die weitere Verbreitung dieser Waffen. Denn je stärker Atomwaffen als unverzichtbare Garantie für Sicherheit und Souveränität dargestellt werden, desto größer wird der Anreiz für weitere Staaten, ihnen nachzueifern.

Diese Dynamik zeigt sich auch in Europa und Deutschland. Das System der nuklearen Teilhabe europäischer NATO-Staaten an US-amerikanischen Atomwaffen besteht fort, anstatt hier mit der konsequenten Umsetzung der Abrüstungsverpflichtungen zu beginnen. Gleichzeitig wird seit der Wiederwahl Donald Trumps zum US-Präsidenten verstärkt über eine eigenständige europäische nukleare Abschreckung diskutiert. Dabei soll der NVV gerade sicherstellen, dass mehr Atomwaffen niemals die Antwort auf geopolitische Unsicherheiten sind.

Dennoch signalisierten Friedrich Merz und zuletzt auch Lars Klingbeil Gesprächsbereitschaft für europäische Maßnahmen zur nuklearen Abschreckung. Sowohl der Bundeskanzler als auch sein Stellvertreter demonstrieren damit eine eklatante Ignoranz gegenüber den grundlegenden Prinzipien des NVV, nämlich nuklearer Nichtverbreitung und Abrüstung.

Noch weiter gehen Debattenbeiträge in großen Tageszeitungen wie der Frankfurter Allgemeinen Zeitung oder der Süddeutschen Zeitung, in denen die Frage nach deutschen Atomwaffen gestellt wird. Zwar verneinen die meisten Politiker*innen dies weiterhin, doch stärken sie mit ihren Forderungen nach europäischen Maßnahmen das grundlegende Narrativ einer angeblich notwendigen nuklearen Abschreckung. Diese Gedankenspiele müssen jedoch letztlich immer bei der Idee einer deutschen Atombombe enden, denn wer könnte die Zuverlässigkeit einer französischen Regierung der Rassemblement National garantieren? Doch auch ohne diese Schlussfolgerung erhöht das Liebäugeln mit mehr – französischen, britischen oder europäischen – Atomwaffen das Risiko ihrer Verbreitung und untergräbt die Glaubwürdigkeit deutscher Nichtverbreitungspolitik. 

Damit der Nichtverbreitungsvertrag eine Zukunft haben kann, muss sich die deutsche Bundesregierung klar zu ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen bekennen. Sie muss nuklearen Aufrüstungsinitiativen, egal ob deutsch oder europäisch, eine Absage erteilen, sich innerhalb der NATO für die Reduzierung der Bedeutung von Atomwaffen einsetzen, die nukleare Teilhabe beenden und den Dialog mit den Mitgliedstaaten des Atomwaffenverbotsvertrags aufnehmen. Dazu gehört die beobachtende Teilnahme an der ersten Überprüfungskonferenz des Vertrags Ende 2026 und perspektivisch der Beitritt Deutschlands. Denn nur das Einhalten internationaler Verträge und die Stärkung des internationalen Rechts können eine sichere Zukunft garantieren.  

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Hintergrund
Juliane Hauschulz arbeitet bei der deutschen Sektion der IPPNW als Campaignerin für nukleare Abrüstung. Seit Oktober 2023 ist sie zudem im Vorstand von ICAN Deutschland. Sie nahm als Mitglied der IPPNW-Delegation auf der 2MSP in New York teil.