Ein Muster-Strafbefehl

Ein Muster-Strafbefehl
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main klagt Sie an,

in Frankfurt am Main am 15.03.2003 gemeinschaftlich handelnd einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung genötigt zu haben, wobei die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

Ihnen wird zur Last gelegt, gegen 15.25 Uhr am Tattage aus Protest gegen die sich abzeichnende militärische Intervention alliierter Streitkräfte im Irak sich mit ca. 30 Gleichgesinnten auf der Ellis Road am Frankfurter Flughafen niedergelassen zu haben, wodurch Sie die Fahrer(innen) der auf der Ellis Road zur US-Wohnsiedlung Cateway Gardens verkehrenden Fahrzeuge, die sich in mehreren Reihen hintereinander aufstauten, an der Weiterfahrt hinderten, was Sie mit ihrer versammlungsrechtlich nicht angemeldeten Aktion auch beabsichtigt hatten. Auf mehrmalige polizeiliche Auflösungsverfügungen und die damit verbundene Aufforderung sich zu entfernen reagierten Sie nicht, so dass Sie von Polizeibeamt(inn)en zwangsweise weggetragen werden mussten.

Vergehen, strafbar gemäß §§ 240 Abs.1 und 2, 25 Abs.2, 40 des Strafgesetzbuches.

Beweismittel:
Zeug(inn)en: Vier US-Bürger und drei Polizist(inn)en

Urkunde: Auskunft des Bundeszentralregisters vom 15.07.2003;

Augenschein: Lageplan, Lichtbilder

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird deshalb gegen Sie eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen verhängt. Die Höhe eines Tagessatzes wird auf 10,00 festgesetzt.

Sie haben die Kosten des Verfahrens und Ihre notwendigen Auslagen zu tragen.

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