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Eine Stiftung zur Förderung des gewalt¬freien Gedankenguts??
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Öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Behinderung einfahrwilliger Kraftfahrzeuglenker oder Störung der öffentlichen Ordnung: So oder ähnlich waren die Vorwürfe begründet, die Ende der achtziger Jahre zu einer Verurteilung zahlreicher "FriedensblockiererInnen" wegen Nötigung auf der Basis von _ 240 STGB führten. Doch der Zusammenbruch des früheren Ostblocks führte auch zu einer Aufweichung der herrschenden Juristenmeinungen. Am 10. Januar 1995 verließ das Bundesverfassungsgericht seinen bisherigen Kurs und erklärte die "erweiternde Auslegung des Gewaltbegriffs", lies die Beurteilung gewaltfreier Sitzblockaden und ähnlicher Aktionen des zivilen Ungehorsams, mit Artikel 103 Abs. 2 für unvereinbar. Derartige Handlungen, so die Karlsruher Gralshüter, seien künftig nicht zu bestrafen, sondern als Ordnungswidrigkeit zu bewerten. Die Folge: Mehrere hundert, vornehmlich in Rheinland-Pfalz und Baden-Würtemberg verurteilte RüstungsgegnerInnen sehen seit einigen Wochen einem unverhofften Geldsegen entgegen; den anderen (soweit sie die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt haben) steht dies bevor. Ungeachtet grundsätzlicher Bewertungsunterschiede (vgl. Artikel von Klaus Vack in FF 2/95) sind jetzt Initiativen in Gang gekommen, die rückerstatteten Strafgelder, nach vorsichtigen Schätzungen mehrere hundertausend DM, in eine Stiftung einzubringen. Frühere GRÜNEN-MdBs, MitarbeiterInnen von EIRENE und Alt-Aktivisten aus dem Hunsrück und Mutlangen wollen ihre seinerzeit abgedrückten Geldsummen nicht zur privaten "Bereicherung", sondern für ein gesellschaftspolitisches Zeichen verwenden: Für die Ermunterung und auch praktische Unterstützung weiterer gewaltfreier Aktionen und des zivilen Ungehorsams. Betroffene sind hiermit aufgefordert, sich beim Büro des "Netzwerk Friedenskooperative" zu melden. Wenn sich abschätzen läßt, daß genügend Menschen mitmachen, könnte zu einem Beratungstreffen über eine Stiftung geladen werden.
Der frühere MdB Henning Schierholz wurde wegen Aufrufs zur Blockade im Hunsrück verurteilt.