EU-Verfassung kommt als "EU-Reformvertrag"

von Wolf-Dieter NarrKomitee für Grundrechte und Demokratie
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( c ) Netzwerk Friedenskooperative

(red) Mitte Oktober hat der EU-Gipfel von Lissabon die gekippte EU-Verfassung unter neuem Tarn-Namen nun doch verabschiedet. Das gesamte Werk wird statt Verfassung schlicht und einfach "EU-Reformvertrag" genannt. Alle vonseiten der Friedensbewegung kritisierten Vorhaben zur EU-Militarisierung sind im "Reformvertrag" nach wie vor enthalten. Volksabstimmungen sollen nun nicht mehr stattfinden, sondern die Regierungen werden den fertigen Vertrag ohne weitere Diskussionen ratifizieren. Das Komitee für Grundrechte und Demokratie veröffentlichte kurz vor dem EU-Gipfel eine Erklärung zum neuen EU-Vertrag, die wir nachstehend dokumentieren. Vgl. zum Thema auch den Beitrag von Martin Hanke und Tobias Pflüger "EU: Aufrüstung und Militarisierung" in FF 4/2007, S. 21f.

Wider die Fortsetzung antidemokratischer und menschenrechtswidriger Politik im Namen der Europäischen Union
Zum arglistigen Ersatz der an der französischen und niederländischen Bevölkerung gescheiterten "Verfassung für Europa" durch einen von den Institutionen der EU abgesegneten "Reformvertrag".

I. Die für Oktober 2007 geplante Regierungskonferenz der Mitgliedstaaten der EU soll einen so genannten Reformvertrag beschließen. Dieser Reformvertrag ist pure Tünche. Er soll erlauben, das Monstrum einer "Verfassung für Europa", mit einem Sprachfilter versehen, durch die einschlägigen europäischen Institutionen zu pauken. Und er soll vermeiden lassen, dass europäische Regierungen, die nicht wie die Berliner dem nachdemokratischen repräsentativen Absolutismus frönen, den als "Reformvertrag" anscheinshaft unverbindlicheren Text erneut der Bevölkerung zur Abstimmung vorlegen. Damit ist der "Reformvertrag" in der Prozedur von vornherein noch weniger demokratisch als dies für den Verfassungsentwurf galt.

II. Tatsächlich aber sind die im "Reformvertrag" vorgesehenen Änderungen der gescheiterten Unionsverfassung minimal. Alle hauptsächlichen Mängel des Verfassungsentwurfs bleiben bestehen:

  • Die Konzeption der EU primär als Wettbewerbsblock auf dem Weltmarkt;
  • Dementsprechend Regelungen zur "Sicherheits- und Verteidigungspolitik", die den überragenden großen ökonomischen Interessen nach außen und nach innen dienen;
  • Die einseitige Fixierung auf expansive Konkurrenzmacht und ihre Sicherung kommt dadurch zum Ausdruck, dass die EU wie ein übermäßiger Nationalstaat Vorkehrungen trifft, eine repressiv-selektive "Steuerung der Migrationsströme" zu betreiben mit Lagerbildungen innerhalb der Mitgliedstaaten und vor diesen.
  • Konsequent werden die ihrerseits nicht mehr funktionsfähigen Einrichtungen liberaldemokratischer Verfassungen so geschwächt, dass demokratische Verfahren und politisches Ernstnehmen von Bürgerinnen und Bürgern wie ein Hauch "europäischer Werte" verduften.
  • Die EU als Staatengemeinschaft traktiert ihre Mitgliedstaaten (und damit auch deren Bevölkerungen) hochgradig ungleich. Die fünf ökonomisch und qua Bevölkerung mächtigsten Staaten können die anderen durchgehend in ihre Richtung drängen.

III. Um einen Eindruck dieses minimalistischen, zugleich in Sachen ökonomischer Größe und Expansion herrschaftsmaximalistischen "Reformvertrags" zu gewinnen, dient ein genauer Blick auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes Europäischer Rat (Brüssel) vom 21./22. Juni 2007. Diese Schlussfolgerungen heben mit den üblichen verbalen Täuschungstricks an. Unvereinbare Ziele werden mit unschuldigen Kommas und der Koppula "und" verbunden. Unter 1. heißt es so: "Die Europäische Union ist entschlossen, mit ihren Vorstellungen von einer nachhaltigen, effizienten und gerechten Wirtschafts- und Sozialordnung einen Beitrag zum globalen Prozess zu leisten." Über die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in diesem übergroßen, fast eine halbe Milliarde Menschen umfassenden Raum wird unter 7. verlautbart, "von entscheidender Bedeutung" sei es, "die Kommunikation mit den europäischen Bürgern zu verstärken, indem sie uneingeschränkt und umfassend über die Europäische Union informiert und in einen ständigen Dialog einbezogen werden". Der Nachsatz lässt den Pferdefuß wenigstens ahnen. "Dies wird während der bevorstehenden Regierungskonferenz und des Ratifizierungsprozesses besonders wichtig sein." Kein Hinweis findet sich in den 53 Punkten, noch gar in den beigefügten Minimaländerungen des "Reformvertrags", wie diese Information aussehen solle, wie die BürgerInnen instandgesetzt werden könnten, diese zu verstehen, was mit der Leerformel "Dialog", umgesetzt auf besagte halbe Milliarde von Menschen, gemeint sein könnte. Für die BürgerInnen der Mitgliedstaaten nichts zu spaßen außer Phrasen, nichts als Phrasen. Unerheblich wirkt es da, dass das Europäische Parlament, ohnehin systematisch überfordert und von den Bevölkerungen abgehoben, laut 12. "eng in die Arbeit der Konferenz einbezogen und", sage und schreibe, "mit den Vertretern daran beteiligt wird".

Hühner, ansonsten nicht als Urdemokratinnen bekannt, lachen gackernd ohne Ende. Sie vergessen darob das Eierlegen (im Rahmen der ohnehin verfehlten europäischen Agrarpolitik).

Richtig konkret wird es erst im Abschnitt "Justiz und Inneres". Jetzt gibt es fürs abwehrbereite Europa gegenüber nichteuropäischen Menschen kein Halten mehr (grotesk, dass - freilich wieder eher in repressiver Prävention zugespitzt - den eigenen BürgerInnen gegenüber formuliert in Punkt 27 von einer "Bekämpfung des Rassismus" wie eine Allzweckwaffe pauschal die Rede ist). Von einer "europäischen Migrationspolitik" wird gesprochen, die "allen Aspekten der Migration Rechnung" tragen solle; einer "echten Partnerschaft mit Drittländern" wie gegenwärtig beispielsweise mit der Ukraine und dem urdemokratischen Libyen; die gesamte "Migrations- und Entwicklungsagenda" solle "ganz in die außenpolitischen Strategien der Union integriert" sein. Dann könnte die "Steuerung der Migrationsströme" gelingen, vermöchten die "spezifischen Bedürfnisse" der "Arbeitsmärkte" in den Mitgliedstaaten berücksichtigt zu werden; könne "Frontex", diese prächtige neue europäische Einrichtung mit ausnahmsweise passendem Namen, endlich "gemeinsame Aktionen an den Außengrenzen" bewirken, die "illegale Migration" bekämpften und sogar der "Rettung von Menschenleben" dienten. Der Rettung von Menschen gilt auch der folgende Satz (Ziffer 18): "Der Europäische Rat begrüßt daher die Einigung über die Einrichtung von Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke, die Einführung des Küstenpatrouillennetzes und die Schaffung einer zentralisierten "Toolbox" mit technischer Ausrüstung, die den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt wird."

IV. Und so geht es weiter mit dem begrüßenden Hinweis auf ein Visa-Informationssystem und ähnliche die "Wertegemeinschaft" der EU belegende "Errungenschaften" mehr. Sie werden bald wieder vager, da sich die Dynamik in der "Wirtschafts- und Sozialwelt" ohnehin weltmarktkonkurrenzgerichtet versteht. Nur auf einen neuen Begriff ist aufmerksam zu machen, der europäische Innovationsfähigkeit belegt. Im Zusammenhang der sparsamen und unverbindlichen sozialpolitischen Äußerungen heißt es (Ziffer 38), der Europäische Rat erwarte, "dass die Kommission demnächst die angekündigte Mitteilung zu Flexicurity vorlegen wird, auf deren Grundlage noch vor Ende dieses Jahres gemeinsame Grundsätze vereinbart werden könnten, und begrüßt die Fortschritte bei der Strategie der aktiven Eingliederung."

Kann irgendeine Bürgerin, kann irgendein Bürger dieses Europa im konkurrenzharten ökonomischen Globalschritt wollen? Es dient aktuell gewiss herrschenden Interessen - auch denen der Mehrheit der europäischen Bevölkerung heute und morgen? Nein! Diese EU lebt zu Unrecht vom attraktiven Charme, nationalstaatliche Engen und Aggressionen zu überwinden. Sie hebt diese Verblendungen und Aggressionen nur auf das heute qua Globalisierung angeblich sachzwangsartig zu erreichende Niveau. Wem Demokratie und Menschenrechte auch nur in der Ferne ernst sind, weil sie ihr und ihm wie anderen Menschen nützlich sind, der muss gegen diese EU bürgerlich kämpfen. Als Citoyen und als Citoyenne. Ein anderes Europa ist möglich und nötig!

Zusammen mit dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein hat das Komitee für Grundrechte und Demokratie sich eingehend dazu geäußert: Die europäische Konstitution des Neoliberalismus. Für eine demokratische europäische Verfassungsbewegung, Köln und Berlin 2004.

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Wolf-Dieter Narr ist Hochschullehrer, Mitbegründer und langjähriger Sprecher des Komitee für Grundrechte und Demokratie