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Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung steht in Europa unter Druck
Europäischer Jahresbericht zur Lage der Kriegsdienstverweigerung
vonRechtzeitig zum Tag der Internationalen Kriegsdienstverweigerung in Europa (15. Mai) hat das Europäische Büro für Kriegsdienstverweigerung (EBCO = European Bureau for Conscientious Objection) seinen Jahresbericht zur Lage der Kriegsdienstverweigerung (KDV) in Europa veröffentlicht.
Die Entwicklung ist besorgniserregend. „Das Recht, die Teilnahme an einem Krieg zu verweigern, ist eine notwendige Voraussetzung für einen gerechten und dauerhaften Frieden“, so EBCO-Präsident Daniele Taurino im Vorwort. „Steigende Verteidigungsausgaben, die Normalisierung der Aufrüstungspolitik und die Verfestigung sicherheitsorientierter politischer Narrative schränken den Spielraum für die Ausübung und den Schutz der Grundrechte einschließlich des Rechts auf KDV zunehmend ein. Gleichzeitig verstärken anhaltende bewaffnete Konflikte und geopolitische Spannungen den Druck auf Personen, die sich weigern, zu den Waffen zu greifen, und setzen sie Strafverfolgung, Diskriminierung und Unterdrückung aus.“
Die Diskriminierung von Kriegsdienstverweigerern (KDVern) geschieht auf verschiedene Weise. In 14 der Staaten auf dem Gebiet des Europarats, die ein KDV-Recht anerkennen, ist der Alternativdienst deutlich länger als der Wehrdienst (1,36-mal in Zypern bis 2-mal in Finnland). In Armenien erhalten Alternativdienstleistende einen geringeren Sold; in Griechenland musste ein Verweigerer den Alternativdienst abbrechen, da er mit dem Monatssold von 223 Euro in Thessaloniki nicht Ernährung und Unterkunft finanzieren konnte. Die Wehrbehörden wollen nun seine Anerkennung widerrufen. In Finnland, Schweden und der Schweiz gibt es konkrete Pläne, den Alternativdienst mit der Zivilverteidigung zu verzahnen.
Wo ein Recht auf KDV existiert, gilt das nicht immer unterschiedslos für alle: In Armenien, Belarus, Griechenland und Moldawien sind säkulare Verweigerer gegenüber religiösen benachteiligt. Besonders problematisch ist die Lage der KDVer in Russland, der Ukraine und der Türkei. In Russland gab es nach Schätzungen der Russischen Bewegung für Kriegsdienstverweigerer (MCO) 2025 ca. 2.000 Verhandlungen vor Militärstrafgerichten gegen Dienstverweigerer, die aus pazifistischen Gründen oder wegen Ablehnung des Ukrainekriegs handelten. Soldaten und Reservisten ist eine Verweigerung nicht möglich. Allerdings leisteten 3.212 Personen Ende 2025 einen Alternativdienst, die höchste Zahl seit Jahren. Nach Angabe von Anwalt Artem Klyga (MCO, er selbst wurde als „ausländischer Agent“ eingestuft) handelt es sich in der Mehrzahl um junge Männer mit hoher Motivation und guten Rechtskenntnissen; oft würden sie erst nach vier oder mehr Ablehnungen, manchmal auch erst nach mehreren verlorenen Gerichtsverfahren zugelassen.
Die ukrainische Verfassung kennt ein Recht auf KDV, die Regierung hat es für die Kriegsdauer aber ausgesetzt. Der Oberste Gerichtshof hat diese - zahlreichen internationalen Standards widersprechende - Praxis Ende Oktober abgesegnet. „Verweigerer sehen sich harter Verfolgung, Diskriminierung, Folter und feindseligen Medienkampagnen ausgesetzt“, heißt es im Bericht. Mindestens 110 religiöse Verweigerer wurden von Gerichten verurteilt. Gewaltsame Einkassierungen junger Männer auf den Straßen (busification) treffen auch KDVer; Yurii Sheliazhenko, Generalsekretär der Ukrainischen Pazifistischen Bewegung, wurde von Rekrutierungsagenten für zwei Tage verschleppt und brutal misshandelt.
In der Türkei wird die KDV überhaupt nicht anerkannt, 2025 wurden erneut vier Verweigerer zu Gefängnisstrafen verurteilt. KDVer werden wiederholt einberufen und verurteilt, sie sind von Sozialversicherung, höherer Bildung, Wahlrecht, Bewegungsfreiheit und einer Beschäftigung im staatlichen Sektor ausgeschlossen, was einem „zivilen Tod“ gleichkommt.
Verschlechtert haben sich 2025 die Bedingungen für flüchtende Verweigerer, die in Europa Schutz und Asyl suchen. Entgegen den Richtlinien des UN-Hochkommissars für Flüchtende werden sie meist regelmäßig abgewiesen. Das trifft aktuell vor allem russische Deserteure und Verweigerer, die auch in Deutschland kaum Schutz finden. Auf ukrainische Männer im Wehrpflichtalter wird von einigen Regierungen – gerade auch der deutschen – Druck zur Rückkehr in die Ukraine ausgeübt.
EBCO setzt sich mit anderen Organisationen wie der War Resisters‘ International und Connection in internationalen Gremien für die Wahrung und Stärkung des Rechts auf KDV ein; gemeinsam bilden sie ein Solidaritätsnetzwerk für KDVer. 2025 gab es dabei vor dem Europäischen Menschengerichtshof und dem UN-Ausschuss für Menschenrechte kleine Erfolge. Am bedeutsamsten war im März 2025 die Aussage der Venedig-Kommission (Beratungsorgan des Europarats in verfassungsrechtlichen Fragen), die in einem angeforderten Gutachten an das Ukrainische Verfassungsgericht unmissverständlich formulierte: „Unter keinen Umständen darf ein Kriegsdienstverweigerer zum Tragen oder zur Benutzung einer Waffe gezwungen werden, selbst nicht bei einer Selbstverteidigung eines Landes.“