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Ein Überblick über Akteure, Instrumente, Möglichkeiten und Probleme
Friedliche Konfliktbearbeitung im internationalen System
vonFriedliche Konfliktbearbeitung bzw. -vermittlung bezeichnet ganz allgemein die nichtmilitärische Einflussnahme dritter Parteien in einen Konflikt mit dem Ziel, ihn zu regeln. Dabei ist das Wort Vermittlung ein Überbegriff für ein breites Handlungsspektrum staatlicher und nichtstaatlicher Aktivitäten. Der Begriff umfasst so unterschiedliche Tätigkeiten wie Gute Dienste, Stille Diplomatie, Schiedsgerichtsbarkeit (1) und verschiedene Formen von Verhandlungen zwischen den Konfliktparteien, wobei die sogenannte dritte Partei unterschiedliche Rollen übernehmen kann. Sie kann sich darauf beschränken, die Kommunikation zwischen den Parteien zu vereinfachen, indem sie versucht, deren jeweilige Positionen, Interessen und Ängste wertfrei zu vermitteln, oder zusätzliche Informationen von außen einzubringen und eigenständig Vorschläge zu einer Konfliktregelung vorzulegen. Sie kann die Parteien in konstruktiven Verhandlungstechniken unterrichten oder Lernprozesse über die eigene und die gegnerische Seite sowie die jeweiligen Konfliktwahrnehmungen initiieren oder auch operative Zwangsmaßnahmen sowie klassische Mittel der Beeinflussung in den Bereichen Politik und Ökonomie einsetzen. Die verschiedenen Handlungsmöglichkeiten vermischen sich in vielen Fällen.
In Bezug auf die jeweiligen Vermittler läßt sich zwischen der staatlich-diplomatischen und der nicht-gouvernementalen Vermittlungsebene unterscheiden. In der internationalen Politik vermitteln traditionell staatliche Akteure wie Einzelstaaten, internationale und regionale Organisationen. In den letzten Jahren intervenierten jedoch auch zunehmend gesellschaftliche Akteure in gewaltsam ausgetragenen Konflikten. Hierzu zählen einflußreiche Privatpersonen und eine Vielzahl von Nichtregierungsorganisationen wie humanitäre Hilfsorganisationen, akademische Institutionen und große transnationale Organisationen wie das Internationale Rote Kreuz oder die Kirchen. Im Folgenden wird ein akteursbezogener Überblick über die Einflussmöglichkeiten, Methoden, Ressourcen und Grenzen verschiedener Vermittler im internationalen System gegeben.
Einzelstaaten
Die Möglichkeiten und Probleme einzelstaatlicher Vermittler sind stark abhängig davon, auf wieviel Einfluss und welche Ressourcen sie jeweils zurückgreifen können.
Großmächte gehören in der internationalen Politik zu den einflussreichsten und ressourcenstärksten Vermittlern.
Während des Ost-West-Konflikts engagierten sich die beiden Supermächte USA und Sowjetunion vor allem dann, wenn wichtige Interessen auf dem Spiel standen. Dies war zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Konflikt zwischen Mitgliedern des eigenen Bündnisses dessen Stabilität gefährdete oder wenn sich durch die Konfliktvermittlung die Möglichkeit bot, den eigenen Einfluss in der Region zu stärken. (2) Das Engagement von Großmächten in Konflikten ist also in der Regel stark interessenabhängig. Oft vermitteln sie im Hinblick auf ein bestimmtes Verhandlungsziel und stellen damit das Gegenteil des idealtypischen neutralen Vermittlers dar.
Während des Kalten Krieges waren die Vermittlungsaktivitäten der USA und der Sowjetunion dann am erfolgreichsten, wenn eine "partielle Interessenidentität" ein stillschweigendes Tolerieren der gegenseitigen Vermittlungsaktivitäten zur Folge hatte. (3)
Viele dieser Faktoren für die Vermittlungstätigkeit von Großmächten treffen auch nach dem Kalten Krieg noch zu. So kommt eine Untersuchung des Konfliktes in Bosnien-Herzegowina zu dem Ergebnis, daß die gegensätzlichen Strategien der USA und Russlands die internationalen Vermittlungstätigkeiten dort lange blockierten. Während die USA danach strebten, die bosnischen Serben durch die Aufhebung des Waffenembargos gegenüber der bosnischen Regierung unter Druck zu setzen, bemühte sich Russland, seine serbischen Bündnispartner zu unterstützen. Die Gefahr einer direkten Konfrontation zwischen den beiden Großmächten begrenzte somit, ähnlich wie zu den Zeiten des Ost-West-Konfliktes, die Spielräume der Vermittler. (4)
Die Supermächte waren selten präventiv aktiv; meist vermitteln sie erst, wenn ein Konflikt schon gewaltsam eskaliert ist. Bei bereits gewaltsam ausgetragenen zwischenstaatlichen Konflikten scheint jedoch die Intervention ressourcenstarker Vermittler, die den Verlauf und Inhalt der Verhandlungen stark beeinflussen, erfolgversprechender zu sein als die neutraler, dafür aber ressourcenschwacher Vermittler. (5) Demnach vertreten einige Forscher die These, daß bei internationalen Kriegen nur ein geschicktes Einsetzen von "sticks and carrots" - umgangssprachlich auch mit "Zuckerbrot und Peitsche" zu übersetzen - durch Großmächte ein erfolgreiches Konfliktmanagement möglich mache. (6) Als "sticks" lassen sich alle Mittel bezeichnen, durch welche die Vermittler die Kosten für die gewaltsame Durchsetzung der Interessen für die jeweiligen Konfliktparteien erhöhen können, wie z.B. das Streichen von Entwicklungshilfe, Investitionen, Krediten und Waffenlieferungen sowie die Verhängung von Sanktionen. (7) "Carrots" hingegen stellen gezielt eingesetzte positive Anreize für eine Konfliktregelung dar, wie Aufbauhilfen, Kredite, Investitionsmaßnahmen, militärische Sicherheitsgarantien, politische Anerkennung und ähnliches.
Auch in der Schlussphase von Verhandlungen, namentlich bei der Aushandlung von konkreten Ergebnissen, können Großmächte eine dauerhafte Konfliktregelung positiv beeinflussen. Sie können weitreichende politische und militärische Sicherheitsgarantien geben oder mit Hilfe ihrer materiellen und politischen Mittel umstrittene Ressourcen von außen so vermehren, daß gegensätzliche Interessen der Konfliktparteien überbrückt werden können. (8) Beispielsweise bewegten die USA Ägypten und Israel durch massive ökonomische und militärische Hilfsangebote zu Konzessionen in Camp David.
Die Rolle kleiner Staaten in Vermittlungsprozessen unterscheidet sich grundlegend von Großmächten. Kleinere Staaten werden häufig als vertrauenswürdiger angesehen als Großmächte. Sie scheinen insbesondere dann als Vermittler geeignet zu sein, wenn der Konflikt einen hohen Grad an Asymmetrie in den Machtbeziehungen aufzeigt. Wegen ihrer vergleichbaren Situation scheint die schwächere Seite eher geneigt, dem Vermittler Vertrauen zu schenken. Gleichzeitig sieht die überlegene Macht in der dritten Partei keine Bedrohung. Kleine Staaten verfügen nicht über "sticks and carrots", deshalb scheinen ihre Stärken als Vermittler vor allem in der Endphase eines Konfliktes zu liegen, wenn die Konfliktparteien bereits ein Interesse an Verhandlungen signalisieren und selbst auf potentielle dritte Parteien zugehen. (9) Bei ihrer Vermittlung greifen sie überwiegend auf die Mittel der Stillen Diplomatie und der Guten Dienste zurück, Aktivitäten, die sich vorwiegend in informellen politischen Bereichen abspielen. Hierzu zählen das Übermitteln von Informationen zwischen den Konfliktparteien, das Schaffen von Voraussetzungen für direkte Gespräche, z.B. durch die Übernahme von Reisekosten und Sicherheitsgarantien für die Verhandlungsführer, das Bereitstellen eines geeigneten Verhandlungsortes oder die logistische Planung eines Treffens.
Regionale Organisationen
Nach dem Ende des Ost-West Konfliktes wurde angesichts einer inhaltlich und finanziell überlasteten UNO vielfach eine stärkere Regionalisierung von Konfliktbearbeitungskapazitäten gefordert. Regionale Einrichtungen im Sinne von Artikel 52 der UN-Charta gibt es nur wenige. Die Organisation für Afrikanische Einheit (OAU), die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) und die Arabische Liga sind als solche anerkannt. 1992 erklärte sich außerdem die damalige Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, die heutige Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) zu einer regionalen Abmachung. (vgl. Artikel von O. Mietzsch) Daneben gibt es aber eine große Anzahl subregionaler Organisationen, wie die Europäische Union (EU), die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS), und Organisationen mit einem Fokus auf spezifische wirtschafts- oder sicherheitspolitische Aufgaben, wie die Economic Community of West African States (ECOWAS), die Association of Southeast Asian Nations (ASEAN) oder der Golfkooperationsrat.
Tatsächlich spricht vieles dafür, daß regionale Organisationen erste Regelungsinstanz bei vielen Konflikten sein können. Ihre Mitgliedsstaaten leiden am meisten unter regionalen Instabilitäten; sie haben mit den vielfältigen politischen, sozialen und ökonomischen Problemen fertigzuwerden, die Kriege in der Nachbarschaft mit sich bringen. Ihnen wird oft auch deshalb eine besondere Eignung als Vermittler zugesprochen, weil sie mit den regionalen und kulturellen Besonderheiten besser vertraut sind als Außenstehende. So haben ihre Politiker oft schon Kontakte zu führenden Persönlichkeiten der Konfliktparteien, was die Ausgangsbedingungen für eine Konfliktbearbeitung durch Regionalorganisationen verbessern kann. (10)
Regionale Organisationen können einige Erfolge bei der Konfliktregelung aufzeigen. Die OAS bemüht sich seit Ende der achtziger Jahre verstärkt um Demilitarisierung und Demokratisierung. Mit am erfolgreichsten agierte sie in Guatemala, wo 1993 die Verfassung durch einen Staatsstreich außer Kraft gesetzt wurde. Die OAS unterstützte daraufhin die interne Opposition und damit eine Entwicklung, die zur Wahl des ehemaligen Menschenrechtsbeauftragten Ramiro de León Carpio zum neuen Präsidenten führte. (11) Die Arabische Liga förderte mit ihrem Engagement im Libanon-Konflikt das Zustandekommen des Taif-Plans von 1991. Die OSZE kann bislang einige begrenzte Erfolge bei der Deeskalation örtlicher Konflikte in Osteuropa, im Baltikum und im Transkaukasus aufweisen. (12)
Die Liste der Misserfolge regionaler Organisationen beim Konfliktmanagement ist jedoch ungleich größer. So spielte die Arabische Liga weder bei der Beendigung der beiden Golfkriege noch bei der Regelung des Nahostkonflikts eine Rolle. Die OAS verhielt sich sehr zurückhaltend beim Staatsstreich des peruanischen Präsidenten Fujimori, und die OAU präsentierte sich bisher eher als ein "'Club der Staatschefs ohne Legitimation" (13) denn als Organisation mit ernstzunehmenden Konfliktregelungsmechanismen. Die bisherigen Konfliktregelungsbemühungen der EU in Jugoslawien zeichnen sich bislang ebenfalls durch ihr Misslingen aus.
Es gibt eine Reihe von strukturellen Schwächen, die die Konfliktregelungsfähigkeiten vieler Regionalorganisationen behindern. Bei den meisten regionalen Organisationen handelt es sich weniger um korporative Einheiten mit gemeinsamem institutionellen Überbau als um lockere Zusammenschlüsse von Einzelstaaten, die oft ausgeprägte Partikularinteressen in Bezug auf benachbarte Konflikte haben. Die zum Teil erheblichen Machtungleichgewichte innerhalb der Organisationen werden von Regionalmächten häufig instrumentalisiert, um über die Organisation ihre jeweiligen Interessen zu verfolgen. Das vielleicht offensichtlichste Beispiel hierfür ist gegenwärtig die Rolle Russlands in der GUS. Jedoch auch die OAS ist insgesamt recht anfällig für das Hegemonialstreben der USA. In Bezug auf die Intervention der ECOWAS in Liberia benutzte Nigeria beispielsweise seine Vormachtrolle in der ECOMOG (ECOWAS Monitoring Group), um eigene Interessen gegen die Elfenbeinküste zu verfolgen. (14) Ein solches Vorgehen bietet sich an, wenn Einzelstaaten eigene Interventionen geschickt verdecken wollen. Zudem verteilt dieser Zugang zu einem Konflikt die materiellen Ressourcen auf alle Mitgliedstaaten und begrenzt im Falle eines Misserfolgs den eigenen Prestigeverlust.
Der dem Konfliktmanagement so abträgliche Mangel an gemeinsamen Institutionen hat seine Ursache auch in der fehlenden politischen Legitimität der meisten politischen Führungen und der sozialen Misere vieler Dritte-Welt-Staaten. Das vorrangige Interesse der Eliten an ihrer Herrschaftssicherung führt dazu, daß in fast keinem politischen Bereich zugunsten supranationaler Institutionen auf Souveränität verzichtet wird. (15) Dagegen wird das Interventionsverbot in innerstaatliche Angelegenheiten mit Blick auf die Instabilität des eigenen Regimes stark betont. Daraus folgt häufig eine Selbstblockade der Regionalorganisationen in Bezug auf die Bearbeitung innerstaatlicher Konflikte. (16)
Ein Haupthindernis für effektives Konfliktmanagement ist auch der Mangel an finanziellen und logistischen Ressourcen. Chronisch leere Kassen bedeuten, daß keine Möglichkeit besteht, Sanktionen durchzusetzen oder ökonomische Anreize für eine Konfliktregelung anzubieten.
Und schließlich führt die Konkurrenz zu außerregionalen "Anbietern von Sicherheit" wie den USA dazu, daß viele Staaten der Dritten Welt ihr Sicherheitsbedürfnis eher durch bilaterale Vereinbarungen und Militärallianzen mit den Großmächten zu befriedigen versuchen als durch Vertrauensbildung und den Ausbau des regionalen Konfliktregelungsinstrumentariums. (17)
Die Entscheidung einer Regionalorganisation zu intervenieren ist abhängig von der Summe der einzelstaatlichen Interessen. Oft führen fehlender politischer Konsens und mangelnde Ressourcen dazu, daß Konfliktvermittlung extrem selektiv betrieben wird. Zudem findet diese häufig weniger durch die Organisation als innerhalb der Organisation statt. Beispielsweise nutzen einzelne Staatsführer die regulären Zusammenkünfte für Gespräche und Ausübung von Druck zur Streitbeilegung. (18) Dabei scheinen die Chancen einer Regelung bei zwischenstaatlichen Konflikten besser zu sein als bei innerstaatlichen Konflikten.
Aufgrund der geringen Ressourcenkapazitäten sind Interventionen regionaler Organisationen dann am aussichtsreichsten, wenn sie ihre Arbeit auf das Vertrauen der Konfliktparteien und nicht auf ihre Sanktionsmittel gründen. Daraus folgt, daß sie sich vermehrt in einer Frühphase des Konfliktes einschalten sollten, wenn die Spielräume präventiver Diplomatie noch am größten sind. (19) Auch eine größere Rolle bei der Normenbildung friedlicher Konfliktregelung wäre zu begrüßen. (20) Dies impliziert zum einen, daß die Regionalorganisationen ihre Mechanismen und Institutionen für die friedliche Konfliktbearbeitung weiterentwickeln. Zum anderen sollten die Organisationen darauf hinwirken, daß ihre Mitgliedsstaaten diese Verfahren in ihren Beziehungen untereinander auch tatsächlich anwenden und die ihnen zugrundeliegenden pluralistischen Normen auch in innerstaatlichen Bereichen respektiert werden.
Die Vereinten Nationen
Viele Faktoren, welche die Konfliktregelungskapazitäten regionaler Organisationen bestimmen - so der chronische Ressourcenmangel und die Problematik unterschiedlicher Partikularinteressen - , treffen auch für die Vereinten Nationen zu. Allerdings verfügen letztere über mehr Erfahrung und als legitime Vertreterin der gesamten Staatenwelt auch über mehr Gewicht bei der Konfliktregelung als die meisten Regionalorganisationen. Gleichzeitig ergeben sich durch die Vorrechte des Sicherheitsrates Ähnlichkeiten zu Vermittlungsaktivitäten von Großmächten. Dies ist der Fall, wenn bei einzelnen Sicherheitsratsmitgliedern ein vitales Interesse an einer Konfliktregelung besteht. Gibt es keinen Widerstand seitens der anderen Ratsmitglieder, können diese ihre Intervention durch die UNO kanalisieren. Dies ist im zweiten Golfkrieg geschehen, als die USA und ihre Verbündeten sich zwar auf die Resolutionen des Sicherheitsrates bezogen, der UNO aber jede politische und militärische Mitsprache bei der Intervention im Irak verweigerten.
Der UNO und anderen multilateralen Foren gemeinsam ist die Problematik komplexer Entscheidungsfindungsprozesse. Die Notwendigkeit ständiger Rücksprachen und Abstimmungen mit ihren Mitgliedern hindert die Organisation daran, dynamisch und flexibel auf veränderte Situationen zu reagieren und kann auch zu einer widersprüchlichen Politik führen. Dies wurde nicht zuletzt am Beispiel des Vance-Owen-Plans für Bosnien-Herzegowina vom Januar 1993 deutlich. Während die beauftragten Verhandlungsführer die Kriegsparteien noch zur Annahme des Planes drängten, signalisierten die USA, daß sie den Plan nicht unterstützten. (21)
Mit dem Ende der Blockkonfrontation verbanden sich weitreichende Erwartungen mit einer starken Rolle der UNO bei der Konfliktregelung. Diese haben sich nur zum Teil erfüllt. So hat sich die Anzahl ihrer Peace-keeping-Missionen im Vergleich zur Zeit des Kalten Krieges vervielfacht. Die UNO konnte auch einige Erfolge z.B. bei den Verhandlungen zur Beendigung des Iran-Irak-Krieges, beim Rückzug der sowjetischen Truppen aus Afghanistan oder der Beendigung des Bürgerkrieges in El Salvador aufweisen. Doch diese waren in der Regel durch die militärische und wirtschaftliche Erschöpfung der Kriegsparteien und die auslaufende Unterstützung ihrer externen Partner, meistens einer der beiden Supermächte, vorbereitet worden. (22) Überwiegend erfolglos und sogar manipulierbar erwies sich die UNO im Jugoslawien-Konflikt.
Ein ständig wiederkehrendes Problem ist die Knappheit an Ressourcen. Zu häufig gerät aus dem Blickfeld, daß die Organisation als solche über keinerlei ökonomische und politische Ressourcen verfügt. Die mangelnde Bereitschaft ihrer Mitglieder, ihr für ihre ständig zunehmenden Aufgaben genügend Mittel und Instrumente zur Verfügung zu stellen, schmälert die Erfolgsaussichten bei einer Vermittlung beträchtlich. Zusammen mit den divergierenden Interessen der Mitglieder führt dies dazu, daß Vermittlungsanstrengungen selektiv an den Tag gelegt und keine kohärenten Kriterien für Interventionen entwickelt werden.
Insgesamt haben die neueren Erfahrungen gezeigt, daß die Vereinten Nationen auf den Höhepunkt militärischer Konfliktaustragung eher wenig zur Konfliktregelung beitragen können: Sie können mittels Stiller Diplomatie, der Unterstützung alternativer Informationsquellen und NGOs vor Ort versuchen, mehr Transparenz und ein besseres Verständnis der gegensätzlichen Positionen unter den Konfliktparteien zu bewirken oder Ideen zur Kompromissfindung unter den Parteien verbreiten. Militärische Maßnahmen zur Friedenserzwingung haben sich jedoch auch bei der UNO als schwer zu handhabende und ambivalente Instrumente erwiesen. Insofern ist zu befürchten, daß die aktuelle Debatte um ein "robustes Peace-keeping" langfristig nicht zu mehr Frieden führen, sondern eher einer stärkeren Militarisierung internationaler Politik Vorschub leistet wird.
Die Chancen und Stärken der UNO liegen dagegen im Vorfeld der gewaltsamen Eskalation oder aber in der Endphase eines Krieges, bei den Friedensverhandlungen und bei der Friedenskonsolidierung (Peace-building) nach einem Friedensvertrag. So kann sie mittels präventiver Diplomatie oder dem Ausbau und Schutz von Minderheitenschutzregimen einen Beitrag zur Vorbeugung gewaltsamer Konflikte leisten.
Um die Präventionskapazitäten des Sekretariats zu stärken, hat der Generalsekretär z.B. die Abteilung für politische Angelegenheiten neu organisiert. So wurden kleinere Einheiten geschaffen, in denen stärker als früher inhaltliche und regionale Expertisen miteinander verknüpft sind, um gefährliche politische Entwicklungen und mögliche Präventionsstrategien besser einschätzen zu können. Auch gibt es seit kurzem Ausbildungsprogramme für UN-Bedienstete in präventiver Diplomatie und Konfliktmanagement.
Besteht bereits grundsätzliche Bereitschaft zu einer Konfliktbeilegung, können die UN ein Forum für Gespräche und Verhandlungen anbieten und als neutrale Partei die Verhandlungsgespräche begleiten. Vielfältige Maßnahmen bieten sich zur Friedenskonsolidierung an angefangen von UN-Beobachtern bei der Implementierung der Vereinbarungen und der Durchführung von Wahlen, bis hin zur Förderung entwicklungspolitischer Projekte und praktischer Hilfe beim Aufbau demokratischer Institutionen. Die Vereinten Nationen haben auch bei Nationalitätenkonflikten eine Reihe solcher Maßnahmen ergriffen. So rief das UNDP (United Nations Development Programme) das "Nicosia Master Plan"-Projekt zum Wiederaufbau der Hauptstadt Zyperns ins Leben, die UNESCO (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization) sponserte 1990 eine Konferenz über Friedenskonsolidierung und Entwicklung im Libanon (23), während der UNHCR (United Nations High Commissioner for Refugees) eine Vielzahl von Aktivitäten zur Betreuung und Rückführung von Bürgerkriegsflüchtlingen entfaltete.
Probleme staatlicher Akteure
bei der Regelung von Nationalitätenkonflikten
Das Ende des Systemantagonismus hat der Welt nicht weniger, sondern andere Kriege gebracht. An die Stelle von zwischenstaatlichen Kriegen traten gewaltsame Auseinandersetzungen, in denen sich häufig inner- und zwischenstaatliche Konfliktelemente vermischen. Das Streben einzelner Bevölkerungsgruppen nach mehr Mitbestimmung, Macht und Autonomie innerhalb eines Staates verbindet sich zunehmend mit der in den internationalen Bereich übergehenden Forderung nach Selbstbestimmung und Sezession. (24)
Allen staatlichen Akteuren gemeinsam sind Schwächen im Umgang mit dieser Art von Konflikten, die zudem durch das völkerrechtliche Interventionsverbot vor äußeren Eingriffen geschützt sind. Probleme ergeben sich hierbei aus zwei entgegengesetzten Faktoren: Das Bestreben, einem äußeren Eingreifen in eigene Angelegenheiten vorzubeugen, führt oft dazu, daß staatliche Akteure von Vermittlungsinitiativen in Bürgerkriegen Abstand nehmen. Umgekehrt birgt gerade die Möglichkeit der interessenorientierten Intervention in benachbarte Staaten die Gefahr der Trilateralisierung von Konflikten. Gerade ethnosoziale Protestbewegungen suchen sich häufig externe Verbündete, meist in Gestalt eines "ethnisch verwandten" Nachbarstaates ("host-neighbour"), um ihre Ziele durchzusetzen. (25) So ergreift die Republik Armenien im Berg-Karabach-Konflikt aktiv Partei für die armenische Minderheit im Aserbaidschan. Für die ungarische Minderheit im rumänischen Siebenbürgen stellt das benachbarte Ungarn eine Art Schutzmacht dar. Eine ähnliche Rolle spielt Russland im Konflikt zwischen den russischen Minderheiten und den Regierungen in Lettland und Estland.
Die Involvierung eines Nachbarstaates erschwert eine Verhandlungslösung, weil die zwischenstaatlichen Beziehungen und die damit verknüpften Interessen und Strategien bald den ursprünglichen Konflikt überlagern und verstärken.
In Bezug auf das völkerrechtliche Interventionsverbot geht der Trend in den letzten Jahren zwar in Richtung eines etwas flexibleren und durchlässigeren Verständnisses von staatlicher Souveränität, jedoch sind staatliche Akteure im Hinblick auf das Verhandlungsergebnis eine gewissermaßen voreingenommene dritte Partei. Strukturell bedingt unterstützen sie eine Regelung innerhalb des bestehenden staatlichen Systems und stehen damit z.B. bei Sezessionskonflikten tendenziell auf Seiten der staatlichen Partei. (26)
Vermittlungsaktivitäten auf der staatlich-diplomatischen Ebene sind im Bereich des "Peace-making" anzusiedeln, da sie sich in erster Linie mit konkreten, den militärischen Konfliktaustrag beendenden Regelungen und dem Abschluß von Friedensverträgen befassen. Die Vermittlungsaktivitäten konzentrieren sich dabei auf institutionelle Reformen wie die Förderung allgemeiner politischer Beteiligungsrechte, die Aufnahme kollektiver Minderheitenrechte und Antidiskriminierungsklauseln in Verfassungen, die Einrichtung von Beratungsgremenien für Minderheitenbelange, die Errichtung föderalistischer Strukturen und territorialer bzw. nichtterritorialer Autonomien. (27)
Nachrangig sind dagegen langfristige soziale und gesellschaftliche Konzepte für die Nachkriegsgesellschaften. Dies entspricht der gängigen Praxis staatlicher Institutionen, erst unter starkem Krisendruck aktiv zu werden, und es ist auch in den Verhandlungsstrukturen angelegt: Staatliche Vermittler verhandeln eben mit staatlichen Repräsentanten bzw. Vertretern kämpfender Gruppen. Gesellschaftliche Akteure, die ja gerade bei innerstaatlichen Konflikten eine wichtige Rolle spielen, bleiben meist außen vor.
Nichtregierungsorganisationen (NGOs)
Unter NGOs (Non-governmental Organizations) versteht man die weltweit etwa 50.000 Organisationen, die unabhängig von staatlichen Strukturen in vielen sozialen, ökonomischen und politischen Bereichen arbeiten. In den letzten Jahren befassen sich nichtstaatliche Organisationen auch vermehrt mit ziviler Konfliktbearbeitung auf gesellschaftlicher Ebene und Friedenskonsolidierung.
Ihre Bandbreite reicht von kirchlichen Vermittlern in kriegerischen Konflikten, wie in El Salvador oder Mozambique, über Organisationen wie International Alert und die Helsinki Citizens Assembly (HCA), die ihren Schwerpunkt auf Konfliktbearbeitung setzen, akademische Institutionen wie die US-amerikanische Stanford University und das Berliner Berghof Forschungszentrum, die praktische Vemittlungstätigkeiten gleichzeitig wissenschaftlich auswerten, bis hin zu den Aktivitäten internationaler und lokaler Friedensgruppen. Und schließlich sind bei dieser Aufzählung auch die unzähligen NGOs zu nennen, die durch ihr Engagement für Menschenrechtsschutz, demokratische Transparenz und Mitbestimmung langfristig zur politischen Bewusstseinsbildung und zum Wandel konfliktträchtiger Gesellschaftsstrukturen beitragen.
Zwar sind NGOs auch in einigen zwischenstaatlichen Kriegen aktiv, doch der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt bei internen Spannungsfeldern oder solchen, bei denen sich - wie im Nahost- oder Karabach-Konflikt - zwischen- und innerstaatliche Elemente vermischen.
NGOs gehen naturgemäß anders vor als staatliche Akteure, da sie über keinerlei Sanktionsinstrumente und oft nur über sehr schwache Anreizmittel verfügen. Sie haben auch nur einen begrenzten Zugang zur politischen Führungselite. Im gesellschaftlichen Bereich dagegen verfügen sie gegenüber staatlichen Vermittlern über einige Vorteile. Viele NGOs sind ständig vor Ort präsent und haben dadurch gute lokale Kenntnisse. Einige transnationale Organisationen, wie z.B. die Kirchen oder das Internationale Komitee des Roten Kreuzes, verfügen über ein hohes Maß an moralischem Ansehen, das ihnen das Vertrauen der Konfliktparteien sichert. Durch ihre lokalen Repräsentanten können sie auf eine eigene Informationsstruktur zurückgreifen und oft persönliche und informelle Kontakte zu den Konfliktparteien nutzen. In einigen Fällen konnte dies schon dazu genutzt werden, um einen Vermittlungsprozess zu initiieren. Ein Beispiel hierfür ist Vermittlungstätigkeit der katholischen Kirche im Bürgerkrieg in El Salvador 1981-1991.
Durch ihre internationalen Vernetzungen können gerade transnationale Akteure politische, logistische und finanzielle Unterstützung für ihre Aktivitäten gewinnen und, wenn nötig, weitere Akteure miteinbeziehen. Ist ein Verhandlungsprozess erst einmal in Gang gesetzt, werden die Initiatoren nicht selten von staatlichen Vermittlern abgelöst. (28)
Insgesamt stehen aber bei NGOs weniger "Peace-making" und Krisenmanagement als das "Peace-building" im Vordergrund, auch wenn einzelne Aktivitäten, wie z.B. die Erstellung von "fact-finding"-Berichten, humanitäre Unterstützung und Flüchtlingshilfe durchaus in den ersten Bereich fallen. (29)
Anders als zwischenstaatliche Konflikte, bei denen meist die politischen Führungsgruppen die eigentlichen Konfliktpartien darstellen, reichen innerstaatliche Konflikte oft tief in gesellschaftliche und soziale Strukturen hinein. In der Regel werden praktisch alle Individuen über ihre Zugehörigkeit zu der einen oder der anderen Identitätsgruppe zu Beteiligten. Dieser Prozess macht über die Beendigung der Gewalttätigkeiten hinaus langfristige und breitangelegte Strategien erforderlich, die eine Veränderung konfliktträchtiger politischer und sozialer Strukturen sowie einen Versöhnungsprozess zwischen den Konfliktparteien in Gang bringen. (30)
Viele NGOs setzen hier an und stellen die Bearbeitung der tieferliegenden Konfliktursachen in den Mittelpunkt ihrer Arbeit. Ihre Aktivitäten laufen unter Bezeichnungen wie problemlösungsorientierte Workshops, Third-Party-Consultation, therapeutische Konfliktintervention. Ziel der Vermittler ist dabei, langfristig Hilfe beim Abbau von Feindbildern, einseitigen Wahrnehmungen und bei der Überwindung von Kommunikationsbarrieren zu leisten. Die Streitparteien sollen lernen, Sach- und Beziehungsebenen zu trennen, zwischen vordergründigen Positionen und wirklichen Interessen zu unterscheiden und an Lösungen herangeführt werden, die den Grundbedürfnissen aller Parteien nach Sicherheit, Partizipation und Identität entsprechen. (31)
Auch Begegnungsprogamme, wie solche mit denen die kaukasischen Helsinki Citizens Assemblies versuchen, armenische und aserbaidschanische Jugendliche und Frauen zusammenzubringen, und Maßnahmen zur Friedenserziehung sind hier zu nennen. So organisierte kürzlich die Friedrich Ebert Stiftung in Tiflis in Zusammenarbeit mit der dortigen HCA ein zweiwöchiges Seminar über konstruktives Konfliktverhalten.
Medien, Bildungs- und Kultureinrichtungen wiederum können durch entsprechende Informationspolitik, Initiieren von und Berichterstattung über Foren und Runde Tische über alternative Staatsmodelle die gesellschaftliche Meinungsbildung wesentlich prägen und deeskalierend wirken. (32) So arbeitet beispielsweise der Belgrader Radiosender "B 92" mit der Verbreitung umfassender Nachrichten über das Kriegsgeschehen im ehemaligen Jugoslawien gezielt der Desinformation der offiziellen serbischen Medien entgegen.
Die Stärke dieser Art von gesellschaftlichen Initiativen ist, daß sie im Vergleich zu staatlichen Aktivitäten eine relativ große Zahl von Akteuren einbeziehen und die tieferliegenden Konfliktursachen thematisieren. Ihr auf die Veränderung der Gesellschaft zielender Ansatz trägt der Tatsache Rechnung, daß gestörte Modernisierungsprozesse und ungelöste soziale Probleme neben mangelnder Legitimation der politischen Führung und eingeschränkten politischen Artikulations- und Partizipationsmöglichkeiten einen großen Teil der jeweiligen Konfliktursachen ausmachen. Langfristig sollen zivile Formen der Konfliktaustragung etabliert werden, von denen erwartet wird, daß sie im Hinblick auf zukünftige Konflikte gewaltpräventiv wirken.
Schlussfolgerungen
Die bisherigen Ausführungen zeigen, daß die verschiedenen Akteure auf unterschiedlichen Ebenen der Konfliktbearbeitung ansetzen. Vereinfacht ausgedrückt haben Staaten und internationale Organisationen die besseren Möglichkeiten, Waffenstillstände zu vermitteln und ein Forum für Verhandlungen im Hinblick auf eine institutionelle Konfliktregelung und den Abschluß von Friedensverträgen anzubieten. Ihre Rückkopplung mit den jeweiligen Gesellschaften ist jedoch gering. Dagegen ist die Arbeit von NGOs langfristig angelegt und auf mehr Tiefenwirkung ausgerichtet. Eine schnelle Beendigung von Kriegen können sie kaum bewirken, dafür aber den Friedensprozess durch gesellschaftspolitische Arbeit vorbereiten und begleiten sowie wichtige Funktionen bei der Friedenskonsolidierung übernehmen.
Die spezifischen Stärken und Schwächen der verschiedenen Akteure sprechen für einen mehrdimensionalen und komplementären Zugang zur Konfliktbearbeitung. Wieviel und welche Art von Verflechtungen und Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteursebenen wünschenswert ist, die Frage der richtigen Balance zwischen Vertraulichkeit und Transparenz von Aktivitäten, ist dabei noch offen.
Es gibt vielerorts bereits Berührungspunkte zwischen staatlicher und nichtstaatlicher Vermittlungsebene. So stammt schätzungsweise ein Drittel der finanziellen Mittel der NGOs aus staatlichen Haushalten oder den Budgets von Internationalen Organisationen. Mit dem International Negotiation Network (INN) existiert z.B. ein informelles Netzwerk, in dem sich Politiker, Repräsentanten von internationalen Organisationen und NGOs, Wissenschaftler und Konfliktmanagementexperten über konstruktive Konfliktbearbeitung austauschen. (33) Insgesamt jedoch agieren staatliche und nichtstaatliche Vermittler noch weitgehend getrennt. Eine stärkere Kooperation ist nicht nur über die staatlich-nichtstaatliche Trennlinie hinaus, sondern auch zwischen Akteuren wünschenswert, die jeweils einem der beiden Bereiche angehören. Eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen UNO und Regionalorganisationen würde z.B. erstere entlasten und sich möglicherweise positiv auf die Konfliktbearbeitungsfähigkeiten letzterer auswirken.
Von großer Bedeutung ist die Aufstockung der materiellen Ressourcen für Konfliktbearbeitung sowohl durch internationale als auch nichtstaatliche Organisationen. So nötigt ihr knapper Jahresetat in Höhe von nicht einmal 46 Millionen DM die OSZE geradezu, sich auf aktuell eskalierte Konflikte zu konzentrieren und Präventionsarbeit selektiv und unsystematisch zu betreiben. Der oben genannte Radiosender "B 92" wird zwar von einigen NGOs, wie der deutschen Heinrich Böll-Stiftung, aber weder von den finanzkräftigeren Staaten noch von den zwischenstaatlichen Organisationen unterstützt, die im Jugoslawienkonflikt intervenierten, mit der Folge, daß sein Programm über Belgrad hinaus nicht zu empfangen ist.
Eine politische und finanzielle Aufwertung gesellschaftlicher Konfliktbearbeitung ist auch über den formellen Friedensschluss hinaus dringend geboten. Gerade dort, wo innergesellschaftliche Konfliktpotentiale gravierend sind, stellt ein Friedensvertrag erst den Anfang eines notwendigen gesellschaftlichen Veränderungs- und Versöhnungsprozesses dar.
Quellen und Anmerkungen: (1) Die Schiedsgerichtsbarkeit ist eine rein juristische Prozedur, bei der sich die Konfliktparteien dem Schiedsspruch einer unabhängigen Kommission oder eines Gerichtes, z. B. des Internationalen Schiedsgerichtshofes in Den Haag unterwerfen. In den internationalen Beziehungen kommt die Schiedsgerichtsbarkeit jedoch relativ selten zum Tragen, weil Staaten meist die Kontrolle über die Regelung ihrer Konflikte nicht aus der Hand geben wollen. (2) vgl. Peter Billing: Zuckerbrot und Peitsche: Vermittlungsaktionen der Supermächte in internationalen Konflikten. In: Norbert Ropers/ Tobias Debiel (Hg.): Friedliche Konfliktbearbeitung in der Staaten- und Gesellschaftswelt. Bonn 1995, S. 112-131; Saadia Touval: Why the UN fails. In: Foreign Affairs, 73 (1994) 5, S.46f. (3) vgl. Billing, Anm. 2, S. 123f. (4) vgl. ebenda, S. 126f. (5) vgl. David A. Brookmire/ Frank Sistrunk: The Effects of Perceived Ability and Impartiality of Mediator and Time Pressure on Negotiation. In: Journal of Conflict Resolution, 24 (1980) 2, S. 311-327; Jacob Bercovitch/ Theodore J. Agnoson/ Donnette Willie: Some Conceptual Issues and Empirical Trends in the Study of Successful Mediation in International Relations. In: Journal of Peace Research, 28 (1991) 1, S. 7-17. (6) vgl. I. William Zartman: Ripe for Resolution. Conflict and Intervention in Africa. Oxford/New York 1989; I. William Zartman/ Saadia Touval: International Mediation: Conflict Resolution and Power Politics. In: Journal of Social Issues, 41 (1985) 2, S. 27-45. (7) Bei vielen Sanktionen ist die Grenze zwischen friedlicher und gewaltsamer Konfliktbearbeitung fließend. Ein detailliertes Eingehen auf die Problematik von Zwangmaßnahmen bei der Konfliktregelung würde jedoch den Rahmen dieses Artikels sprengen. Vgl. zu dieser Frage Kumar Rupesinghe: Bürgerkriege verhindern durch Konflikttransformation. In: Eine Welt oder Chaos. Friedensanalysen. Bd.25. Redaktion Berthold Meyer, Frankfurt/M erscheint vorausichtlich 1996, S. 379. (8) vgl. Saadi Touval: The Superpowers as Mediators. In: Jeffrey Z. Rubin/ Jacob Bercovitch (Eds.): Mediation in International Relations. London, New York 1992, S. 232-248. (9) vgl. Randa M. Slim: Small-State Mediation in International Relations: The Algerian Mediation of the Iranian Hostage Crisis. In: Rubin/Bercovitch, s. Anm. 8, S. 206-248. (10) vgl. S. Neil MacFarlane/ Thomas G.Weiss: Regional Organizations and Regional Security. In: Security Studies, 2 (1992) 1, S. 6-37. (11) vgl. Claudia Schmid: Regionalorganisationen in der Dritten Welt. Sicherheitspolitische Papiertiger oder funktionsfähige Systeme kollektiver Sicherheit? In: Ropers/ Debiel, s. Anm. 2, S. 185; Sabine Kurtenbach: Regionale Kooperation für die Demokratie in Lateinamerika. In: Jahrbuch Dritte Welt 1994. München 1993, S. 253; dies.: Konflikte und Konfliktregulierung in Lateinamerika. In: Jahrbuch Dritte Welt 1995. München 1994, S. 242-248. (12) vgl. MacFarlane/Weiss, s. Anm. 10, S. 19f; Rolf Hofmeier: Neue Aufgabenbestimmungen für die OAU und für einzelne Regionalorganisationen. In: Jahrbuch Dritte Welt 1993. München 1992, S. 248-256; Peter Schlotter: Was kann die KSZE leisten? Eine Bilanz zum Budapester Gipfeltreffen. HSFK-Standpunkt, Nr. 6, Dezember 1994. (13) vgl. Schmid, s. Anm. 11, S. 183. (14) vgl. Peter Körner: Liberia. In: Rolf Hofmeier (Hg.): Afrika. Jahrbuch 1993. Opladen 1994, S. 121f. (15) vgl. Schmid, s. Anm. 11, S. 189f. (16) vgl. Rolf Hofmeier: Friedensbemühungen und regionale Kooperation. In: Jahrbuch Dritte Welt 1995. München 1994, S. 271f. (17) vgl. Schmid, s. Anm. 11, S. 189f. (18) vgl. Samuel G. Amoo, I. William Zartman: Mediation by Regional Organizations: The Organization for African Unity (OAU) in Chad. In: Rubin/ Bercovitch, s. Anm. 8, S. 131-147. (19) vgl. James O.C. Jonah: The United Nations and International Conflict: The Military Talks at Kilometre Marker-101. In: Rubin/ Bercovitch, s. Anm. 8, S. 176-205. Hugh Miall: The Peacemakers. London u.a. 1992, S. 189. (20) vgl. Schmid, s. Anm. 11, S. 190. (21) vgl. Touval (1994), s. Anm. 8, S. 52. (22) vgl. ebenda, S. 44f. (23) vgl. Stephen Ryan: The United Nations and the Resolution of Ethnic Conflict. In: Kumar Rupesinghe/ Michiko Kuroda (Eds.): Early Warning and Conflict Resolution. Basingstoke u.a. 1992, S. 120f. (24) vgl. Winrich Kühne: Friedenssicherung durch die Vereinten Nationen in einer Welt ethno-nationaler Konflikte. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. B 15-16, 1993, S. 13. (25) vgl ebda. (26) vgl. Norbert Ropers: Die friedliche Bearbeitung ethno-politischer Konflikte. Eine Herausforderung für die Staaten- und Gesellschaftswelt. In: Ropers/ Debiel, s. Anm. 2; (27) vgl. ebenda, S. 217. (28) vgl. Sabine Kurtenbach/ Thania Paffenholz: Kirchen können in Kriegen vermitteln. El Salvador und Mosambik zeigten die Chancen kirchlicher Schlichtung. In: Der Überblick. 3/1994, S. 116-119. (29) vgl. Ropers/ Debiel (1995), s. Anm. 2, S. 218. (30) vgl. John Chipman: Managing the Politics of Parochialism. In: Survival, 35 (1993) 1, S. 143-170; Hizkias Assefa: The Challenge of Mediation in Internal Wars. Reflections on the INN (International Negotiation Network) Experience in the Ethiopian/Eritrean Conflict. In: Security Dialogue, 23 (1992) 2, S. 101-106. (31) vgl. Norbert Ropers: Ethno-soziale Konflikte und ihre Bearbeitung durch Drittpartei-Interventionen gesellschaftlicher Träger. In: Krieg und gewaltfreie Konfliktlösung. Friedensbericht 1994. Friedensforscher zur Lage. Zürich 1994, S. 213-230. (32) vgl. Ropers/ Debiel (1995), s. Anm. 2, S. 219. (33) vgl. Resolving Intra-National Conflicts: A Strengthened Role for Non-Governmental Actors. A Consultation of the International Negotiation Network. January 14-17, 1992. Conference Report Series, 3 (1992) 2.