Atomwaffen

Gewaltfreie Aktion "Abrüstung von unten"

von Martin Otto
(c) Netzwerk Friedenskooperative

Am Nagasaki-Gedenktag, dem 9.8.2016, hat es am Fliegerhorst Büchel kurz nach der Beendigung des diesjährigen Fastens für eine atomwaffenfreie Welt noch einmal eine Sitzblockade vor der Haupteinfahrt gegeben - und ca. 300 Meter davon entfernt eine "Entzäunungsaktion": Dabei hat ein Aktiver der Kampagne "Büchel ist überall - atomwaffenfrei.jetzt" mit einem Bolzenschneider ein Loch in den Militärzaun geschnitten. Anschließend stellte er sich bereitwillig einer Bundeswehr-Streife und der Polizei.

Der Aktivist hatte seine Schnitte in den Zaun absichtlich an einer Stelle sehr nahe an der vorbeiführenden Bundesstraße ausgeführt, um alsbald entdeckt zu werden. Die Polizisten erteilten ihm einen Platzverweis, beschlagnahmten den Bolzenschneider und nahmen die Personalien auf, da der "Verdacht einer Sachbeschädigung" bestehe. Der Aktivist entgegnete, hier liege nicht nur ein Verdacht, sondern ganz unzweifelhaft eine Sachbeschädigung vor. Fraglich sei allerdings, ob es sich um eine strafbare oder eine gerechtfertigte Aktion handele. Er werde gerne seine Handlung vor Gericht rechtfertigen, notfalls durch mehrere Instanzen hindurch und eventuell bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Im Falle eines Strafprozesses werde er zwar als Angeklagter erscheinen, aber er werde als solcher selbst etwas einklagen: nämlich das Recht auf gewaltfreien Widerstand gegen staatliches Unrecht.

Die Aktion sei eine symbolische, aber doch auch konkrete "Abrüstung von unten". Symbolisch sei sie deshalb, weil sie - auch bei vielfacher Wiederholung durch viele andere Aktivisten - nicht geeignet sei, tatsächlich den Abzug der Atomwaffen zu bewirken; immerhin könne sie jedoch einen entsprechenden Druck auf verantwortliche PolitikerInnen und Militärs deutlich verstärken, vor allem bei wünschenswerter vielfacher Wiederholung. Und konkret sei die Aktion deshalb, weil tatsächlich der Militärzaun beschädigt und ein Strafverfahren provoziert wurde. Im Übrigen handele es sich um eine gewaltfreie Aktion im Sinne des von der "atomwaffenfrei"-Kampagne vorgegebenen Aktionsrahmens: Zwar sei Militäreigentum beschädigt worden, aber während seiner Handlung habe zu keiner Zeit eine andere Person eine körperliche oder auch nur verbale Gewalt gegen sich befürchten müssen. Er beteilige sich zwar durchaus an Vorbereitung und Durchführung von demonstrativen Aktionen, aber das Unrecht der Atombomben-Bereithaltung erscheine ihm so schwerwiegend, dass er sich nicht auf Demonstrieren, Mahnen, Protestieren und Blockieren beschränken könne. Im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung wegen der Sachbeschädigung beabsichtige er, sich demonstrativ ins Gefängnis sperren zu lassen, wie er es in der Vergangenheit wegen ähnlicher Aktionen des Zivilen Ungehorsams bereits mehrfach getan habe.

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