Afghanistankrieg

Große Kammer des EGMR verhandelt Luftangriff bei Kundus

von European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR)
Hintergrund
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Am 4. September 2009 bombardierten zwei US-amerikanische Kampfflugzeuge auf Befehl von Bundeswehroberst Georg Klein eine Menschenmenge sowie zwei Tanklastzüge auf einer Sandbank des Kundus-Flusses in Afghanistan. Mehr als 100 Menschen wurden getötet oder verletzt.

Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) unterstützt den Fall von Abdul Hanan, der bei dem Bombardement seine beiden acht und zwölf Jahre alten Söhne verlor. Am 22. Januar 2020 – mehr als zehn Jahre nach dem Angriff – wird die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg den Fall wegen seiner außerordentlichen Bedeutung verhandeln.

Der Fall
Im Januar 2016 reichte Hanan mit Unterstützung des ECCHR eine Individualbeschwerde gegen die deutsche Bundesregierung beim EGMR ein. Nach drei Jahren schriftlichen Verfahrens entschied der EGMR im August 2019, den Fall vor der Großen Kammer zu verhandeln.

Der Gang nach Straßburg war nötig, weil die Ermittlungen und Entscheidungen der Bundesanwaltschaft unzureichend waren und dazu führten, dass das Ermittlungsverfahren 2010 voreilig beendet wurde. Die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden hatten internationalen Menschenrechtsstandards nicht entsprochen. Die Gerichte hatten dem Betroffenen keinen Rechtsschutz gewährt. Außerdem hatten Bundeswehr und Bundesregierung versucht, zu vertuschen, dass vor allem ZivilistInnen Opfer des Luftangriffes waren.

Kontext
Bis heute sind die Verantwortlichen des Kundus-Bombardements nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen worden – die Bundesanwaltschaft stellte ihre Ermittlungen bereits im April 2010 ein, das Oberlandesgericht Düsseldorf lehnte eine Überprüfung der Vorfälle ab. Die Geschädigten sollten mit 5.000 US-Dollar zufriedengestellt werden, was beispielsweise für Familien, die beim Luftangriff ihren Haupternährer verloren, viel zu wenig ist. Eine Entschuldigung von offizieller Seite haben die Betroffenen nicht erhalten.

Das Handeln deutscher SoldatInnen im Ausland muss nicht nur rechtlichen Maßstäben genügen, auch gerichtliche Verfahren zu deren Bewertung müssen in transparenter und rechtsstaatlicher Weise geführt werden. Dies ist bei der Aufarbeitung des Kundus-Luftangriffs bisher nicht der Fall gewesen.

Quelle: https://www.ecchr.eu/fall/grosse-kammer-des-egmr-verhandelt-luftangriff-...

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