Hauptkundgebung

von Sabine Kriechhammer-Yagmur

Liebe Freundinnen und Freunde,

"2% aller abgelehnten Asylbewerber heiraten deutsche Frauen, um sich darüber den Aufenthalt zu sichern. Die Ehefrauen sind immer Sozialhilfeempfängerinnen oder Rauschgiftkon­susmentinnen. Lösungsvorschlag: Versagung des Aufenthalts für abgelehnte Asylbewerber nach Eheschlie­ßung mit einer Deutschen." Der Landrat des Main-Taunus-Kreises - und von ihm stammen diese Aussagen - befindet sich mit dieser Auf­fassung ganz im Geist der Zeit. Hier zeigt sich deutlich: Ras­sismus gegenüber Migranten und Flüchtlin­gen beinhaltet Se­xismus gegenüber Frauen. Und so sind wir als Frauen und als Migrantinnen aufgerufen, uns entschieden für den Erhalt des Grundrechts auf Asyl einzusetzen. Mehr noch: Anstelle des Abbaus des Grundrechts auf Asyl ist des­sen Ausbau aus Sicht der Frauen und Kinder dringend erfor­derlich!

Mehr als drei Viertel der Flüchtlinge in aller Welt sind Frauen und Kinder. In Westeuropa stellen Frauen ein Drittel aller Asylsuchenden. Sexuelle Gewalt wird vielfach gezielt als Mittel der Folter an­gewendet. Geschlechtsspezifische Verfol­gung indes ist weder in der Genfer Flüchtlingskonvention noch in der Asylpraxis der Bundesrepublik als Fluchtmotiv anerkannt. Dies muß sich ändern! Es muß selbstverständlich werden, daß Frauen ihre Fluchtgründe ausschließlich Frauen vortragen und daß es Frauen sind, die über Anerkennung ent­scheiden. Auch Kinder müssen fliehen. Für die Bundesrepu­blik sind sie visums­pflichtig, werden in ein hoffnungsloses Asylverfahren ge­drängt. Sind sie 16 Jahre alt, werden sie in Sammelunter­künften anstelle von Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht. Die Bundesrepublik verstößt damit eklatant gegen die im No­vember 1991 von ihr ratifizierten UN-Kin­derkonvention, zu der sie eine völkerrechtliche Erklärung nie­derlegte, um das Asyl- und Ausländerrecht nicht entsprechend anpassen zu müssen.

Flüchtlingskinder brauchen:

-     ein Aufenthaltsrecht aus humanitären und völkerrechtli­chen Gründen,

-     Jugendhilfeleistungen wie deutsche Jugendliche,

-     Unterbringung in Jugendhilfeeinrichtungen und nicht in Sammellagern,

-     Bildungsangebote, die ihnen eine Zukunft hier oder in der Heimat sicher.

Nicht Abbau, Ausbau des Grundrechts auf Asyl ist das Gebot der Stunde! Hände weg von Art. 16 und 19,4 Grundgesetz!

Sabine Kriechhammer-Yagmur, IAF