Eine Woche vor Ostern rufen wir mit unserem Aufruf "Kriege stoppen - Frieden und Abrüstung jetzt! " in mehreren Zeitungen zur Teilnahme an den Ostermärschen 2025 auf. Hilf auch du mit bei der Mobiliserung!
Aufruf zur Blockade des Atomwaffenlagers Bellersdorf am 31. 7. 90 am Münchner Karlsplatz - Prozesse am Amtsgericht München
Informationen der "Aktion Öffentliche Aufforderung zur Blockade" aus München
vonAm 31. 7. 1990 verteilten 12 Angehörige unserer Gruppe an einem wunderschönen Abend Flugblätter, mit denen wir zu Sitzdemonstrationen vor dem Massenmordwaffenlager Bellersdorf am 31. 8./1. 9. 1990 aufforderten.
Wir waren eigentlich sehr euphorisch, denn wir hatten einige Stunden vorher die schriftliche Genehmigung des Münchner Kreisverwaltungsreferates erhalten.
Diesem hatten wir rechtzeitig die Unterlagen mit dem zur Verteilung gelangenden Flugblatt eingereicht. Eine Genehmigung der Stadt München, die sogar die bisher so kriminellen Flugblätter akzeptierte. Die Euphorie war doch berechtigt!
Aber es gibt hier in München eine Justizministerin mit Namen Berghofer-Weichner, und mit dieser hatten wir momentan nicht gerechnet ... Hätten wir aber tun sollen! Denn 10 Minuten nach Beginn der Aktion waren wir von höflichen, seltsamerweise zivilen (warum wohl?) Polizisten umgeben, und plötzlich waren wir wieder auf dem Boden der bayerischen Tatsachen.
Einzug der Flugblätter durch die Beamten, und am 3. 12. 1990 fand dann der erste Prozeß gegen uns statt; seitdem hat es insgesamt acht Verhandlungen gegeben. Ergebnis: 5 Freisprüche, 2 Verurteilungen, 1 Verurteilung nach 153 mit Spende.
Die zwei Verurteilungen und die fünf Freisprüche gehen nun in die 2. Runde am Münchner Landgericht, selbstverständlich gingen die Staatsanwalt und auch wir in Berufung.
Einige wichtige Anmerkungen zu diesen Prozessen. An den Münchner Amtsgerichten wird die harte Linie dieser Ministerin zunehmend nicht mehr akzeptiert. Nur noch sehr stramme CSU-Richter verurteilen noch.
Eine Richterin meinte, man könne nicht verurteilen, wenn das Kreisverwaltungsreferat die Demonstration (einschließlich des Flugblattes) genehmigt hat, und ein weiterer Richter, daß Gesetze, die nicht mehr abschrecken, keine guten Gesetze sein könnten. Wenn Bürger diese Gesetze nur noch als Unrecht ansehen, müßte der Gesetzgeber sich doch eigentlich Gedanken machen. Das Bundesverfassungsgericht meinte dies übrigens mit seinem Urteil vom 11. 11. 86 auch.
Hannes Fischer seit dem 8. 7. 1991 für 210 Tage im Gefängnis Stadelheim in München
Hannes Fischer wurde am 15. 1. 1991 von dem bekannten Richter Offenloch zu 210 Tagessätzen verurteilt, wobei er sogar an den letzten Verhandlungstagen vom Prozeß ausgeschlossen worden ist - er wollte seine ganzen Argumente gegen die Massenmordwaffen und die Verurteilungspraxis in Schwäbisch Gmünd u.a. los werden, Richter Offenloch hatte etwas dagegen - ja, auch so etwas gibt es in der deutschen politischen Justiz -, und dies in einem Deutschland, das durch die Nazijustiz eigentlich gelernt haben sollte.
Am 8. 7. 91 brachten ihn über 60 Freundinnen und Freunde ins Gefängnis und da sitzt er nun wie viele Angehörige der Friedensbewegung in Deutschland vor ihm und sicherlich auch nach ihm.
Die Pershing II sind weg - oder sind die Atomsprengköpfe dieser Pershings schon wieder da? -, und Hannes, der gegen diese Massenmordwaffen protestiert hat, sitzt im Gefängnis Stadelheim 8000 München 90, Stadelheimerstr. 12 (schreibt ihm, bitte Rückporto beilegen) und muß resozialisiert werden, so ein leitender Beamter des Gefängnisses, Herr Schielein, auf die Frage einer kleinen Zeitung nach einem Interview. Abgelehnt natürlich!
Ein Antrag von Hannes an die Gefängnisleitung, seinen schwerbehinderten Vater zweimal in der Woche besuchen zu dürfen, wurde von Herrn Regierungsrat Stumpf abgelehnt.
Ein Solidaritätsschreiben von Frau Renate Schmidt, Bundestagsvizepräsidenten, vom 18. 7. 91 für den Kriminellen Hannes Fischer liegt uns vor.