KDV und Friedensarbeit nach Aussetzung der Wehrpflicht

von Stefan Philipp

Die Kriegsdienstpflicht – gemeinhin und verharmlosend Wehrpflicht genannt – wird zum 1. Juli 2011 ausgesetzt. Eingeführt worden war die Wehrpflicht 1956 in der BRD vor allem aus zwei Gründen:

Die „Nato als Bollwerk gegen den Kommunismus“ sah einen Präsenzumfang des westdeutschen Militärs von knapp 500.000 Soldaten vor. Eine Truppenstärke in dieser gigantischen Größenordnung (zum Vergleich: die aktuelle Planung für die Freiwilligenarmee geht von ca. 185.000 SoldatInnen aus, Minister Guttenberg hält sogar 165.000 für ausreichend), die bis 1990 bestehen blieb, war nur über die Zwangsrekrutierung der männlichen Jugend zu realisieren.

Der Dienstpflicht-Gedanke gehört – zumal in Deutschland – zum Wesenskern konservativen Staatsverständnisses, die Idee also, dass die Bürger etwas für „ihren Staat“ zu leisten hätten. Insofern ist es kein Wunder, dass CDU/CSU, aber auch die strukturkonservativen Teile der SPD bis zum Schluss an der Dienstpflicht-Idee festhielten, selbst als diese im Blick auf die militärische Leistungsfähigkeit schon lange dysfunktional war.

In der verfassungsrechtlichen Systematik des Grundgesetzes, das die Gewissensfreiheit und die Kriegsdienstverweigerung in Artikel 4 als Grundrechte garantiert, ist die Kriegsdienst- und Militärdienstpflicht nach Artikel 12a eine Ausnahme von der in Artikel 12 garantierten Freiheit der Berufswahl und dem Verbot von Zwangsarbeit.

1957 schlossen sich zahlreiche Gruppen, darunter die DFG-VK bzw. ihre Vorläuferorganisationen, in der Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen zusammen, um dem KDV-Recht Geltung zu verschaffen, Lobby für Kriegsdienstverweigerer zu sein, Diskriminierung zu verhindern und Informationen über das KDV-Grundrecht zu verbreiten. Politisch richtete sich die Arbeit der Zentralstelle KDV bis zum Ende des Kalten Krieges nicht gegen die Kriegsdienst- und Militärdienstpflicht, sondern gegen die „Auswüchse“ des Wehrpflichtsystems (schikanöse KDV-Anerkennungsverfahren etc.) und für Verbesserungen im Ersatz- bzw. später dann Zivildienst. Totalverweigerer, die es als politische Gruppierung seit den 1970er Jahren gab, waren nicht Mitglied der Zentralstelle KDV. Auch die DFG-VK formulierte zwar programmatisch das Ziel der Abschaffung des Militärs, richtete sich in ihrer praktischen Arbeit aber in dem Zwangssystem ein, indem die Beratung und Unterstützung von Kriegsdienstverweigerern nach Art. 4 Abs. 3 GG ein Schwerpunkt der Tätigkeit war. Strategisches Ziel war die Steigerung der KDV-Zahlen nach dem Motto „Stell dir vor, es ist Krieg, und keiner geht hin“.

Mit dem Ende der Blockkonfrontation wurde es politisch und gesellschaftlich möglich, die Wehrpflicht grundsätzlich in Frage zu stellen. Die Zentralstelle KDV als gemeinsames Bündnis von heute 26 Organisationen aus dem friedens-, jugend- und menschenrechtspolitischen Bereich formulierte Anfang der 1990er Jahre die Abschaffung der Wehrpflicht als zentrales Ziel. Gleichzeitig entwickelte sich die vom Parlament abgesegnete Regierungspraxis zunehmend zu einer Kriegspolitik, gipfelnd in der Teilnahme am völkerrechtswidrigen Krieg gegen Jugoslawien und dem seit 2001 anhaltenden Afghanistan-Krieg. Da seit Beginn dieser Politik kein einziger Wehrpflichtiger zwangsweise im Ausland eingesetzt wurde, fielen das inhaltliche Engagement für Kriegsdienstverweigerung sowie die ansteigenden und sich auf hohem Niveau stabilisierenden KDV-Zahlen einerseits und die reale Politik zunehmend auseinander – KDV hatte als symbolische Handlung ihren Wert und als Ausdruck der Mehrheitsmeinung der Bevölkerung gegen deutsche Kriegseinsätze, real kriegsverhindernde Wirkung hatte sie nicht. Eine Reflexion dieses Auseinanderfallens von inhaltlichem Anspruch der Kriegsdienstverweigerung und zunehmender deutscher Kriegspolitik wurde in den Mitgliedsorganisationen der Zentralstelle KDV und auch in der DFG-VK nicht geleistet. Bei den Mitgliedsorganisationen, vor allem den kirchlichen, gab es viele inhaltliche und organisatorische Bezüge zu Wohlfahrtsverbänden, die über Jahrzehnte von der für sie billigen Arbeit der Zivildienstleistenden profitiert hatten. Ein relevanter Teil der DFG-VK-Mitglieder war in den 1970er und 1980er Jahren über die eigene Kriegsdienstverweigerung und die Unterstützung im KDV-Verfahren zu der Organisation gestoßen. Diese Verbindung über den eigenen Erfahrungshorizont prägte organisationsweit die Wahrnehmung der KDV und förderte die Haltung der KDV-Beratung gegenüber als zentraler Aufgabe – auch noch zu Zeiten, als es real keine Notwendigkeit für und keinen Bedarf nach intensiver Vorbereitung auf ein schwieriges KDV-Anerkennungsverfahren mehr gab (das Verfahren war 2003 auf ein rein schriftliches Verfahren umgestellt worden).

Die Aussetzung der Wehrpflicht ist aus diesen Gründen ein Sieg über das konservativ-reaktionäre Dienstpflicht-Denken und menschenrechtlich ein Freiheitsgewinn. An der Kriegsführungsfähigkeit und der Befürwortung von und dem Willen zu deutscher Kriegspolitik in der Mehrheit der politischen Klasse ändert sie nichts. Die Zentralstelle KDV hat ihre historische Aufgabe erfüllt und kann sich auflösen. PazifistInnen und AntimilitaristInnen (in und außerhalb der DFG-VK) müssen (spätestens jetzt) neu über den Zusammenhang von Kriegsdienstverweigerung und Krieg nachdenken und effektive Maßnahmen zur Kriegsverhinderung und –beendigung, zur Antirekrutierung, zur Unterstützung von Deserteuren und zur Durchsetzung der mehrheitlichen Kriegsablehnung in der Bevölkerung entwickeln.

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Stefan Philipp ist Chefredakteur der DFG-VK-Zeitschrift ZivilCourage und stellvertretender Vorsitzender der Zentralstelle KDV. Er verweigerte Anfang der 1980er Jahre zunächst die Musterung und dann die Einberufung zur Bundeswehr und saß wegen „Fahnenflucht“ und „Gehorsamsverweigerung“ mehrere Monate im Gefängnis.