Internationale Sanktionen

Können Sanktionen zur Deeskalation von Konflikten beitragen?

von Christine Schweitzer
Schwerpunkt
Schwerpunkt

Schon nach dem Ersten Weltkrieg gab es die Hoffnung, dass Sanktionen den Krieg als Mittel der Politik ablösen könnten. (1) Aber nach über einhundert Jahren ist die Bilanz dieses Instruments nicht besonders positiv. Inzwischen wird auch in eher konservativen Kreisen der Konfliktforschung die Frage nach ihrer Wirksamkeit gestellt und sehr differenziert betrachtet. (2)

Internationale Sanktionen – negative und positive, im Englischen mit dem bildlichen Ausdruck „sticks and carrots“ gut beschrieben – sind ein gebräuchliches Mittel in der Politik, ein anderes Land zu gewünschtem bzw. zur Unterlassung von nicht gewünschtem Verhalten zu bewegen. Sie sind zwischen zivilen, gewaltfreien Mitteln der Konfliktbearbeitung und militärischen Maßnahmen einzuordnen. Sie sind Zwangsmaßnahmen, die i.d.R. mit nichtmilitärischen Mitteln implementiert werden, doch auch sie fordern u. U. Menschenleben. Bei den Vereinten Nationen gelten sie als zulässige Zwangsmaßnahme zur Durchsetzung von völkerrechtlich bindenden Abmachungen und zur Abwehr von Verstößen gegen das Völkerrecht (UN Charta Kapitel VII, Artikel 41). (3) Die Vereinten Nationen sind allerdings nicht die einzigen, die Sanktionen verhängen. In der Liste der Sanktionen der Europäischen Union finden sich „restriktive Maßnahmen“ gegen rund 55 Staaten, Gruppen in diesen Staaten und Aktivitäten. (4) Und die USA praktizieren Sanktionen einseitig gegen etliche weitere Länder, zum Beispiel Kuba. Sie sind heute das Land, das bei weitem die meisten Sanktionen verhängt. (5)

Sanktionsformen
Es gibt verschiedene Formen von Sanktionen. Besonders hervorzuheben sind Waffenembargos, Handelseinschränkungen für Im -und Exporte bestimmter Güter oder aller Waren generell, Sperren von Fördermitteln (z.B. Mittel der Entwicklungszusammenarbeit von Deutschland für Brasilien wegen der Urwaldzerstörung), Einschränkungen des Reiseverkehrs (z.B. der USA gegenüber Kuba), Ausschluss von internationalen Zusammenschlüssen (z.B. von Russland aus den G9 wegen seines Angriffs auf die Ukraine oder der Ausschluss mehrerer Länder aus der ECOWAS und OAS wegen Militärputschen oder diktatorischen Regimes), diplomatische Maßnahmen (Abzug von Botschafter*innen zum Beispiel) und natürlich auch Strafverfolgung durch internationale Gerichte (Internationaler Strafgerichtshof). Im Rahmen sog. „smarter Sanktionen“ sind des Weiteren Reisebeschränkungen und das Sperren von Auslandskonten bestimmter ausgewählter Politiker*innen zu nennen.

Bei Wirtschaftssanktionen geht die klassische Annahme davon aus, dass die wirtschaftlichen Einbußen durch die Sanktionen die Politik direkt beeinflussen würden. Aber das stimmt nur begrenzt, denn es kann auch der Effekt des „Rally-around-the-flag“, also der Verstärkung der Solidarität mit der Regierung eintreten – ein Effekt, der durch die modernen Propagandamittel autoritärer Regime verstärkt wird. Allerdings, so Peter Rudolf: „Insbesondere multilaterale, für den betroffenen Staat kostspielige Sanktionen können … zu Regimewandel beitragen, wenn über die internationale Missbilligung der politischen Führung die Verhandlungsmacht einer gewaltlos agierenden Protestbewegung im Lande gestärkt wird. Noch ein Befund ist bemerkenswert: Tendenziell sind Wirtschaftssanktionen gegen personalistische autoritäre Regime erfolgreicher als gegen Militär- oder Einparteiendiktaturen.“ (6)

In den letzten dreißig Jahren hat zweimal ein Umdenken gegenüber Sanktionen stattgefunden. In den 1990er Jahren, die als das Jahrzehnt der Sanktionen bezeichnet werden, wurden gerne umfassende Sanktionen verhängt, die auf die gesamte Wirtschaft des Ziellandes zielten. Ihre Effektivität war sehr gering, sie verursachten enorme Kosten für die Zielländer und verschlechterten drastisch die humanitäre Situation der Bevölkerung (und oft auch deren Nachbarn), die Menschenrechtslage und den Grad an Repression und förderten die Entstehung krimineller Netzwerke, die auch nach Ende eines Sanktionsregimes weiter bestanden (7), aber führten nicht zu einer Verhaltensänderung bei den Entscheidungsträgern. Ein besonders drastisches Beispiel ist der Irak in diesem Zeitraum, wo gegen die Regierung von Saddam Hussein von der UN gebilligte umfassende Sanktionen praktiziert wurden. 

Moderne Sanktionspraxis
Als bekannt wurde, dass – nach offiziellen Zahlen der UN – in dieser Zeit mindestens 500.000 Kinder in Folge der ökonomischen Sanktionen (8) gestorben waren, veränderte sich die Sanktionspraxis. Die Vereinten Nationen und auch die EU gingen über zu so genannten „smarten“ Sanktionen. Sie sollen sich direkt gegen die Regierenden des sanktionierten Landes wenden (z.B. Waffenembargos, Reisebeschränkungen, Flug- und Transportbeschränkungen, Finanzsanktionen wie das Einfrieren von Konten) und versuchten, die Bevölkerung von den Folgen auszusparen. Letzteres gelingt allerdings nur sehr unvollkommen, was anhand der Auswirkungen der Sanktionen auf den Iran beobachtet werden konnte. (9) Trotz der Bemühungen, die Zivilbevölkerung nicht zu treffen, gingen dieser 2019 die Medikamente aus. Und laut Rudolf haben diese „smarten Sanktionen“, die sich direkt gegen Einzelpersonen richteten, keine Wirksamkeit in Bezug auf das Sanktionsziel gezeigt.

Deshalb scheint sich jetzt die Sanktionspraxis wieder zu verändern. Es werden wieder umfassendere Sanktionen verhängt oder diese sogar direkt mit militärischen Maßnahmen verknüpft.  Die militärische Unterstützung der Ukraine kombiniert mit den Sanktionen gegen Russland und der Krieg der USA (und Israels) gegen den Iran im Frühjahr 2026 und die Schließung der Straße von Hormus sind Beispiele dafür.

Es gibt neben den genannten Punkten noch weitere Probleme bei der Verhängung von Sanktionen: Ein zentrales Problem ist, dass sie zwar relativ leicht beschlossen werden, aber es oft an einer Formulierung der Ziele und an einer „Exit Strategie“ fehlt, d.h. an Klarheit darüber, wann welche Sanktionen auch wieder zurückgenommen werden können.

Rudolf hält in Bezug auf die Wirksamkeit von Sanktionen zusammenfassend fest:

„Mit Blick auf den Stand der Forschung lassen sich mit aller Vorsicht drei Folgerungen für einen strategisch reflektierten, auf politische Wirksamkeit zielenden Einsatz von Sanktionen ziehen: Erstens kann bereits die Drohung mit Sanktionen, wenn sie denn glaubwürdig ist, wirkungsvoll sein, indem sie Verhandlungsmacht schafft; zweitens sind die damit verbundenen Forderungen auf konkrete Politikänderungen zu richten; drittens sollten Sanktionen Instrument einer breiteren, Anreize und Strafen verbindenden Strategie sein.“ (10)

Anmerkungen
1 Debre, Maria J. (2025): Alternative zum Krieg? APuZ 75. Jahrgang, 08–09/2025, 15. Februar 2025, S. 4-9. Sie zitiert den US-Präsident Wilson.
2 Siehe Rudolf, Peter (2024): Wirkungen und Wirksamkeit internationaler Sanktionen. Zum Stand der Forschung. SWP-Studie, Berlin, 13. April 2024. Verfügbar online: https://www.swp-berlin.org/publikation/sanktionen-in-der-internationalen...
3 Seit 1966 hat der Sicherheitsrat 31 Sanktionsregimes verhängt, gegen: Süd-Rhodesien, Südafrika, das ehemalige Jugoslawien (2), Haiti (2), Angola, Liberia (3), Eritrea/Äthiopien, Ruanda, Sierra Leone, Elfenbeinküste, Iran, Somalia/Eritrea, ISIL (Da’esh) und Al-Qaida, Irak (2), DR Kongo, Sudan, Libanon, Volksrepublik Korea, Libyen (2), die Taliban, Guinea-Bissau, Zentralafrikanische Republik, Yemen, Süd Sudan und Mali (15 davon sind noch aktiv), und außerdem gegen eine ganze Reihe von Gruppen und Individuen, u.a. aus Pakistan, Sudan, Irak und Yemen. Siehe https://www.un.org/securitycouncil/sanctions/information
4 Inklusive den von der UN verhängten. Auch bestimmte Aktivitäten wie Cyber-Angriffe oder Proliferation und Einsatz von Chemiewaffen finden sich in der Liste: https://www.sanctionsmap.eu/#/main
5 Debre a.a.O., S. 5
6 Rudolf a.a.O, S. 6
7 Debre a.a.O., S. 8
8 https://www.welt.de/debatte/kommentare/article9783521/Der-vergessene-Kri...
9 https://www.heise.de/tp/features/Iran-Der-Effekt-der-US-Sanktionen-44551... (2019).
10 Rudolf a.a.O., S. 6

Eine frühere Fassung dieses Beitrags erschien in Wissenschaft & Frieden 4/2019,  https://wissenschaft-und-frieden.de/artikel/sanktionen/

Rubrik

Schwerpunkt

Themen

Christine Schweitzer ist Co-Geschäftsführerin beim Bund für Soziale Verteidigung und Redakteurin des Friedensforums.