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Kommunen gegen Castor
vonNachfolgend dokumentieren wir den Antrag der Ratsfraktion von B90/Die Grünen in Ratingen gegen Kernbrennstoff-Transporte durch das Stadtgebiet von Ratingen. Ähnliche Initiativen sind in allen Städten und Gemeinden möglich! (Red.)
"Seit Jahren werden schwach-mittel und hochradioaktive Kernbrennstoffe und Rückstände durch die Bundesrepublik transportiert. 731 derartige Transporte wurden im Jahre 1996 vom Bundesamt für Strahlenschutz auf dem Gebiet der Bundesrepublik registriert. Auch durch Ratinger Stadtgebiet, auf der Westbahn, gehen diese Transporte, weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit. So fuhr der am 8.2.1997 in Apach an der deutsch-französischen Grenze verunglückte Castor-Transport sechs Stunden vorher durch Ratingen.
Die Kommunen werden von den Transporten vorab nicht in Kenntins gesetzt, bei einem Unfall können erhebliche Gefahren für die Bevölkerung entstehen. Eine vorsorgliche Gefahrenabwehr und Information der Bevölkerung über das Risiko ist nicht möglich. Es ist unbestritten, daß schon geringste Belastungen für Mensch und Natur schädlich sind.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet deshalb den Rat, Folgendes zu beschließen:
1. Der Rat der Stadt Ratingen ist der Auffassung,daß Transporte von radioaktiven Stoffen auf dem
Gebiet der Stadt Ratingen die Belange der Stadt Ratingen berühren.
2. Der Rat der Stadt Ratingen verurteilt den Transport von Kernbrennstoffen durch das Gebiet
der Stadt Ratingen.
3. Der Rat der Stadt Ratingen fordert die Einstellung aller Transporte von Kernbrennstoffen auf dem
Gebiet der Stadt Ratingen
4. Der Rat der Stadt Ratingen fordert die Verwaltung auf, sich zur Durchsetzung der Ziffer 3. an die
zuständigen Behörden und Institutionen, insbesondere an die Bundes- und Landesregierung
sowie an das Bundesamt für Strahlenschutz zu wenden.
5. Der Rat der Stadt Ratingen fordert die Verwaltung auf, sich bei der Bundesregierung und dem
Bundesamt für Strahlenschutz um Auskunft über bevorstehende Transporte von Kernbrennstoffen
durch Ratingen zu bemühen.
6. Der Rat der Stadt Ratingen beauftragt die Verwaltung, spätestens bis Ende März 1998 einen
öffentlichen Bericht über die ergriffenen bzw. geplanten Maßnahmen zur Umsetzung dieses
Ratsbeschlusses vorzulegen."