Verhandlungen

Kurz vor dem Atomwaffenverbot

von Felix Werdermann
ICAN Germany
ICAN Germany

Lange wurde die Idee belächelt, jetzt ist ihre Verwirklichung zum Greifen nah: ein internationales Verbot von Atomwaffen. Die offiziellen Verhandlungen auf UN-Ebene haben in diesem Jahr begonnen, möglicherweise gelingt in wenigen Tagen, noch im Juli, die Einigung auf einen Vertragstext.

In der letzten März-Woche sind Delegierte von rund 130 Staaten am UN-Sitz in New York zusammengekommen, um über „ein rechtsverbindliches Instrument zum Verbot nuklearer Waffen“ zu beraten. Die erste Verhandlungsrunde dauerte fünf Tage. Die nächste Konferenz ist für Mitte Juni angesetzt. Präsidentin der Verhandlungen ist Elayne Whyte Gómez aus Costa Rica.
Dass überhaupt über ein Atomwaffenverbot geredet wird, ist bereits eine kleine Revolution: Eine überwältigende Mehrheit der Staaten will der nuklearen Aufrüstung nicht mehr tatenlos zusehen und hat sich im vergangenen Jahr zu offiziellen Verbotsverhandlungen entschlossen – gegen den erklärten Willen der mächtigen Atomwaffenstaaten. Erwartungsgemäß blieben die Atommächte den Gesprächen in der März-Woche fern. Auf Druck der USA boykottierten die meisten NATO-Staaten und weitere Staaten, die unter dem  nuklearen „Schirm“ der USA stehen, ebenfalls die Verhandlungen. Dass auch die deutsche Bundesregierung nicht bereit ist, auf UN-Ebene über ein Atomwaffenverbot zu diskutieren, hatte innenpolitisch zu deutlicher Kritik geführt. Die Opposition im Bundestag sowie ein Bündnis aus Friedens-, Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisationen hatte von Außenminister
Sigmar Gabriel (SPD) eine Teilnahme an den Verhandlungen gefordert. Auch FriedensforscherInnen haben öffentlich der Bundesregierung geraten, an den Verhandlungen teilzunehmen.
Am ersten Verhandlungstag protestierte die US-Regierung sogar gegen die UN-Gespräche, zusammen mit einigen Verbündeten. Vor dem Konferenzsaal gab die US-amerikanische UN-Botschafterin Nikki Haley ein Pressestatement ab. Dass sich die US-Regierung dazu genötigt fühlte, zeigt, dass bereits die Verhandlungen eine Wirkung entfalten und die Atomwaffenstaaten mit ihrer Abschreckungsdoktrin unter Druck geraten.In der Öffentlichkeit wird gelegentlich in Frage gestellt, was ein Verbot bringt, wenn bloß atomwaffenfreie Staaten darüber verhandeln und am Ende unterschreiben. Doch wirkt ein Verbotsvertrag auch dann, wenn die Nuklearwaffenstaaten fehlen. Die Mehrheit der internationalen Staatengemeinschaft macht somit deutlich, dass die Androhung ultimativer Gewalt kein akzeptables Mittel für die Sicherung der eigenen weltordnungspolitischen Stellung ist. Dies wird den Status der Atommächte nachhaltig ändern. Ein Vertrag wird den Druck auf nukleare Abrüstung erhöhen.
Ein Verbot wird darüber hinaus auch ganz praktische Folgen haben. So kann es beispielsweise sein, dass US-Atombomben aus anderen Ländern abgezogen werden müssen, wenn diese den Vertrag unterschreiben und dann auf ihrem Boden keine Atombomben mehr gelagert werden dürfen.
Das Fernbleiben der Nuklearwaffenstaaten vereinfacht die Verhandlungen sogar in gewisser Weise. Ohnehin können sie den UN-Prozess nicht aufhalten. In der ersten Verhandlungsrunde wurde deutlich, dass sich die Staaten in vielen Fragen weitgehend einig sind. So gibt es zu der grundlegenden Ausrichtung des Vertrags kaum Meinungsunterschiede. Es besteht weitestgehend Einvernehmen darüber, dass Lagerung, Einsatz, Besitz, Erwerb, Entwicklung, Produktion und Weitergabe von Atomwaffen verboten sein sollten.
Auch in folgenden Punkten herrscht nahezu Einigkeit: Beinahe alle Staaten befürworten den Vorschlag, dass der Vertrag nicht erst von bestimmten, festgelegten Ländern ratifiziert werden muss, bevor er in Kraft tritt und damit auch erst für die anderen Länder gilt. Allerdings könnte es eine Mindestanzahl an UnterzeichnerInnen geben. Und die meisten Staaten sind sich einig, dass sich die Vertragsparteien jährlich treffen und alle fünf Jahre eine Überprüfungskonferenz abhalten sollten.
Weil das Verbot derzeit fast ausschließlich von Staaten verhandelt wird, die Atomwaffen für ihre eigene Sicherheitsstrategie ablehnen und keine Atomwaffen besitzen oder lagern, ist davon auszugehen, dass der Vertrag zunächst nur von diesen Ländern unterzeichnet wird. Damit stellt sich die Frage, wie die atomar bewaffneten Staaten eingebunden und zur Abrüstung bewegt werden können.
Dazu wurden auf der März-Konferenz zwei Ansätze diskutiert: Entweder müssen die Atomwaffenstaaten zunächst abrüsten und können erst dann dem Vertrag beitreten. Oder sie dürfen sich schon vorher dem Vertrag anschließen, sofern sie sich vertraglich zur Abrüstung verpflichtet haben. Für jede der zwei Positionen gibt es Unterstützer. Unklar ist auch, ob der Vertrag bereits Bestimmungen zur Vernichtung der Bestände enthalten oder diese im Rahmen von späteren Verhandlungen mit den Atomwaffenstaaten geklärt werden sollten.
Allerdings ist fraglich, ob es zielführend ist, in der jetzigen Konstellation – ohne Beteiligung der Atomwaffenstaaten – über Zeitrahmen und Überprüfungsmechanismen zur nuklearen Abrüstung zu entscheiden. Bei späteren Gesprächen hätten sowohl die abrüstungswilligen Atomwaffenstaaten als auch die nuklearwaffenfreien Staaten ein Mitspracherecht in der Frage, wie die Vernichtung erfolgt.

Darüber hinaus blieben folgende Fragen ungeklärt:

  • Wie soll das Verbot überprüft werden? Argentinien und die Schweiz haben angedeutet, dass der Vertrag in ihren Augen nur eine geringe Bedeutung habe, wenn es keine eindeutigen Bestimmungen zur Verifikation gäbe. Bei der breiten Mehrheit der Staaten scheint jedoch Einigkeit zu bestehen, dass die existierenden Überprüfungsmechanismen des Atomwaffensperrvertrags und der Atomwaffenfreien Zonen für den Vertrag ausreichend seien.
  • Wie kann den Opfern von Atomwaffen geholfen werden? Mehrere Staaten, darunter die Fidschi-Inseln, forderten institutionelle Mechanismen, um die Opfer von Atomwaffentests und Atomwaffeneinsätzen zu unterstützen. Mexiko und andere Staaten begrüßen zwar die Idee, äußerten aber Bedenken zu der Frage, wie diese Unterstützung konkret aussehen könne.
  • Soll es ein Transitverbot geben? Viele Staaten, insbesondere aus der Karibik, wollen Bestimmungen zur Transit- und Umschlagskontrolle in den Vertrag aufnehmen. Österreich dagegen argumentiert, dass es zu kompliziert sei, marinen und Luftraum territorial abzugrenzen.
  • Wie kann die Finanzierung von Atomwaffen verhindert werden? Die Forderung nach einem expliziten Verbot der Finanzierung von atomwaffenbezogenen Aktivitäten wird zwar weitgehend geteilt, allerdings haben einige Staaten Fragen zur Umsetzung aufgeworfen. Dabei gaben sie zu bedenken, dass dies Konsequenzen für die Regulierung von Investitionen mit öffentlichen Mitteln hätte.

Insgesamt verlief die erste Verhandlungsrunde durchaus erfolgreich. Auch die Beteiligung der Zivilgesellschaft wurde sehr positiv bewertet – sowohl von Friedensorganisationen als auch von Konferenzpräsidentin Elayne Whyte Gómez.
Noch bis zum 7. Juli dauert die zweite Verhandlungsrunde. Möglicherweise wird am Ende ein fertiger Vertrag auf dem Tisch liegen. Dass die Gespräche im Juli abgeschlossen werden, ist aus Sicht von Gómez ein „erreichbares Ziel“. Andernfalls soll es eine dritte Verhandlungsrunde geben.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Verhandlungstagen finden sich im Blog von ICAN, sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch (icanw.de/grunde-fur-ein-verbot/news-aus-new-york/)

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Felix Werdermann ist bei ICAN Deutschland (Internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen) aktiv.