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Liberale Traditionen nicht völlig verschüttet
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Eine normale Einwanderung ist faktisch nur noch aus anderen EG-Ländern per Heirat oder auf dem Weg der Familienzusammenführung möglich. Etwa 51.000 Menschen sind seit 1956 in Dänemark als Flüchtlinge anerkannt worden oder haben eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Viele von ihnen sind inzwischen dänische Staatsbürger geworden - nach sechs Jahren Aufenthalt in Dänemark ist die Einbürgerung möglich - haben geheiratet, sind weggezogen oder gestorben.
Prüfungszeit - 10 Monate
Die meisten Ausländer kommen heute als sogenannte "spontane Flüchtlinge" entweder per Flugzeug oder nach einer langen, teuren und kräftezehrenden Flucht nach Dänemark. Sie werden in Asylbewerberheimen des Dänischen Roten Kreuzes untergebracht, solange ihr Antrag auf Asyl bearbeitet wird. Aber nicht alle schaffen es überhaupt soweit. In den letzten 5 Jahren sind 7600 Flüchtlinge wegen fehlender gültiger Reisedokumente sofort an den Grenzen abgewiesen und in die Transitländer zurückgeschickt worden, die meisten an der deutsch-dänischen Grenze.
Die Bearbeitung von Asylanträgen durch das dänische Flüchtlingsdirektorat dauert im Durchschnitt 10 Monate. Eine kleine Anzahl "offensichtlich unbegründeter" Anträge wird jedoch schneller geprüft, was eine rasche Ausweisung zur Folge hat.
Wer die normale Bearbeitungsprozedur übersteht und einen negativen Bescheid bekommt, kann sich mit einer Klage an den dänischen Flüchtlingsausschuss wenden. Dieses 1983 gebildete Gremium besteht aus Vertretern von Ministerien, der Organisation "Dänische Flüchtlingshilfe" und der dänischen Anwaltskammer. Von diesem Ausschuss getroffene Entscheidungen haben endgültige Wirkung. Allerdings ist aus humanitären Gründen die Aussetzung der Abschiebung möglich. 1992 betraf das aber nur 123 Personen. Dann sind da noch die rund 2000 Menschen, deren Anträge bisher pro Jahr abgelehnt wurden. Etwa 400 von ihnen sind illegal geblieben. Andere versuchen Scheinehen einzugehen.
Basis für die Bearbeitung und Entscheidung von Asylanträgen ist die Genfer Flüchtlingskonvention. Außerdem werden jährlich etwa 500 sogenannte "Quotenflüchtlinge" nach entsprechenden Vereinbarungen mit dem UNO-Hochkommissar für Flüchtlingsfragen aufgenommen. Auch die dänischen Botschaften im Ausland nehmen Asylanträge entgegen. Die Chancen, auf diese Weise nach Dänemark zu gelangen, stehen aber eher schlecht: So wurden im vergangenen Jahr von 6.185 gestellten Anträgen nur 157 positiv beschieden. Seit Beginn des Bürgerkrieges hat Dänemark auch etwa 13.000 Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien aufgenommen. Etwa 9000 von ihnen haben inzwischen einen "vorläufigen Asylstatus", der jeweils für ein halbes Jahr gewährt wird und bis auf zwei Jahre verlängert werden kann.
Nach dem Abschluß des Asylverfahrens beginnt ein 18-monatiges Betreuungsprogramm, das den Flüchtlingen die Integration in die dänische Gesellschaft erleichtern soll. Die "Dänische Flüchtlingshilfe", ein Zusammenschluss verschiedener sozial engagierter Organisationen, verantwortet diese vom Sozialministerium finanzierte Arbeit. Das Integrationsprogramm bietet neben Dänischunterricht und Kursen zur dänischen Kultur und Gesellschaft auch Hilfe bei der Wohnungssuche, Studien- und Berufsberatung sowie berufsorientierte Lehrgänge. Jeder Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis ist sozialhilfeberechtigt.